Rechtsprechung
| BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02; 2 BvG 1/02 |
Anlastung von Marktordnungsausgaben
Verhältnis zwischen § 50 VwGO und Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG;
§ 50 Abs. 3 VwGO (erste Entscheidung des BVerfG zu dieser Vorschrift): teilt das BVerfG die Meinung des BVerwG, so zieht es das Verfahren an sich;
§ 50 VwGO, durch Anrufung des BVerwG statt des BVerfG darf die Frist des §§ 69, 64 Abs. 3 BVerfGG nicht umgangen werden
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Universität Passau - Institut für Landwirtschaftsrecht und Umweltrecht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtzeitigkeit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in einer Bund-Länderstreitigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland verfristet
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 109, 1
- NVwZ 2004, 468
- NJ 2004, 121
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
Die Anlastungsentscheidung in dem Verfahren 2 BvG 1/04, das mit den Verfahren 2 BvG 1/02 und 2 BvG 2/02 (BVerfGE 109, 1) in Zusammenhang steht, bezieht sich auf Flächenprämien für die Erzeuger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen.Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte am 15. Dezember 1999 diesen Betrag an den Bund, teilte diesem jedoch mit Schreiben vom selben Tage mit, die Zahlung stehe unter dem Vorbehalt einer zukünftigen generellen Lösung der Anlastungsproblematik auf Bund-Länder-Ebene und, sofern bis Ende Juni 2000 keine Einigung erzielt werde, unter dem Vorbehalt gerichtlicher Bestätigung einer Zahlungsverpflichtung (vgl. hierzu BVerfGE 109, 1).
Das zwischen den Beteiligten streitige Rechtsverhältnis gründet im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis aus Art. 104a GG (vgl. bereits BVerfGE 109, 1 betreffend einen Rechtsstreit zwischen der Antragstellerin zu 1) und der Antragsgegnerin); denn bei der nachträglichen Kürzung von Stützungsgeldern aus Haushaltsmitteln der Europäischen Gemeinschaften geht es um die Zuordnung von Finanzlasten und damit um die Beantwortung der Frage, ob der Bund gegenüber der Gemeinschaftsebene ohne die Möglichkeit des Rückgriffs bei einem Land abschließend einzustehen hat oder nach nationalem Verfassungsrecht das betroffene Land dem Bund gegenüber zum Ausgleich verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 109, 1 ).
Mit der Behauptung, nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG sei eine verschuldensunabhängige Verwaltungshaftung ausgeschlossen, berufen sich die Antragstellerinnen hier auf einen im Verfassungsrecht wurzelnden (Abwehr-)Anspruch (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), den sie als vorrangig gegenüber dem Konnexitätsprinzip des Art. 104a Abs. 1 GG, auf den sich die Antragsgegnerin zur Herleitung eines Erstattungsanspruchs wesentlich stützt, ansehen.
In Verbindung mit § 69 BVerfGG sollen damit nach einer bestimmten Zeit auch im verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit angreifbare Maßnahmen im Interesse der Rechtssicherheit und des alsbaldigen Eintritts von Rechtsfrieden außer Streit gestellt werden (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 109, 1 ).
In diesem Verfahren war nur die verfassungsrechtliche Frage der Zuordnung von Finanzlasten dem Grunde nach zu klären (vgl. BVerfGE 99, 361 ; 109, 1 ), was lediglich die Festlegung der abstrakten Voraussetzungen eines im Verfassungsrecht wurzelnden Haftungsanspruchs sowie die Beachtlichkeit von Mitverursachungsbeiträgen dem Grunde nach in sich schließt.
- BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05
Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …
Maßgebend ist, ob der Klaganspruch in dem verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen Bund und Ländern oder aber in einem engeren Rechtsverhältnis wurzelt, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt wird (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 2 BvG 1, 2/02 BVerfGE 109, 1 ; Urteil vom 17. Oktober 2006 2 BvG 1, 2/04 , teilweise abgedruckt in DVBl 2007, 47).Auch hierbei handelt es sich ungeachtet ihrer Grundlegung in einer Bestimmung des Grundgesetzes nicht um eine Anspruchsgrundlage verfassungsrechtlicher Art (missverständlich insoweit BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1999 2 BvG 2/95 BVerfGE 99, 361 ), sondern um eine richterrechtliche Ausfüllung der Lücke, welche infolge des Fehlens der in Art. 104a Abs. 5 Satz 2 GG vorgesehenen Regelung im einfachen Gesetzesrecht besteht (in diesem Sinne nunmehr BVerfG, Urteil vom 7. Oktober 2003, BVerfGE 109, 1 ).
17 Aus den bereits erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2003 BVerfGE 109, 1 und vom 17. Oktober 2006 ergibt sich nichts anderes.
Dies betraf das verfassungsrechtliche Grundverhältnis zwischen Bund und Ländern (BVerfGE 109, 1 ; Urteil vom 17. Oktober 2006 ; ebenso Vorlagebeschluss des Senats vom 8. Mai 2002 BVerwG 3 A 1.01 BVerwGE 116, 234 ).
Die infolge des Fehlens des Ausführungsgesetzes bestehende Lücke ist vielmehr im Wege des Richterrechts zu schließen (vgl. BVerfGE 109, 1 ).
- BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 2.07
Landessammelstelle; Ausgabenverantwortung; Zweckausgaben; Verwaltungsausgaben; …
Der geltend gemachte, aus Art. 104a Abs. 2 GG abgeleitete Klageanspruch wurzelt nicht im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen dem Bund und einem Land, sondern in einem engeren Rechtsverhältnis, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 1/02, 2/02 - BVerfGE 109, 1 ; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20).
- BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL
Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des …
Maßgebend für das Vorliegen einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit ist, ob der geltend gemachte Klageanspruch in einem Rechtsverhältnis wurzelt, das entscheidend vom Verfassungsrecht geprägt wird (vgl BVerwGE 116, 234, 237 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 289) und nicht (oder) durch Normen des einfachen Rechts (vgl BVerfGE 109, 1, 6; BVerwGE 128, 99 RdNr 15 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20). - OVG Saarland, 27.09.2007 - 3 A 322/07
Haftung einer Gemeinde gegenüber dem Land für fehlerhaftes …
Derartige Lücken sind zwar grundsätzlich einer Schließung durch richterliche Interpretation zugänglich BVerfG Beschluss vom 07.10.2003 -2 BvG 1/02- BVerfGE 109, 1,7 und BVerwG Urteil vom 24.01.2007 -3 A 2.05-, DÖV 2007, 517f. - BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 2.11
Auslegung des Begehrens auf Vorlage von Akten und Urkunden i.R. eines …
Insoweit ist entscheidend, ob der Klageanspruch in dem verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen Ländern oder ob er in einem engeren Rechtsverhältnis wurzelt, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt ist (vgl. BVerfG; Urteil vom 7. April 1976 - 2 BvH 1/75 - BVerfGE 42, 103 und Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ;… zum Bund-Länder-Streit vgl.: Urteil vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 129, 99 Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 1, 2/02 - BVerfGE 109, 1 ; jeweils m.w.N.). - StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
Keine Antragsbefugnis für Landesverband einer Partei im Organstreitverfahren zur …
Der Antrag auf Verweisung vom Staatsgerichtshof zum Bundesverfassungsgericht ist aber auch deshalb unzulässig, weil es mit der Verfassungsorganstellung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar wäre, innerhalb seiner Zuständigkeit den Bindungen anderer Gerichte zu unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.10.2003 2 BvG 1/02 und 2/02 Umdruck S. 11.). - BVerwG, 24.07.2008 - 7 A 3.07 Der geltend gemachte, aus Art. 104a Abs. 2 GG abgeleitete Klageanspruch wurzelt nicht im verfassungsrechtlichen Grundverhältnis zwischen dem Bund und einem Land, sondern in einem engeren Rechtsverhältnis, das durch Normen des einfachen Rechts geprägt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 2 BvG 1/02, 2/02 BVerfGE 109, 1 ; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 BVerwG 3 A 2.05 BVerwGE 128, 99 = Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 20).
- BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11
Abgrenzung eines verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits von einem …
Die Prägung ist nur dann verfassungsrechtlich, wenn die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung einer verfassungsrechtlichen Rechtsposition innerhalb eines Bund und Land umspannenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnisses geltend gemacht wird (…vgl. Beschluss vom 13. August 1999 a.a.O. S. 260; BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 1, 2/02 - BVerfGE 109, 1 und Urteil vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1, 2/04 - BVerfGE 116, 271 ; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.03.2004 - 3 A 1.01 Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvG 2/02 - zur Sache entschieden hat, ist der Rechtsstreit erledigt.
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