Rechtsprechung
| BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94 (eA) |
Antennenstreit II
§ 32 BVerfGG, Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Parabolantenne II
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Parabolantenne II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung eines Mietverhältnisses infolge Nichtbefolgung eines später als verfassungswidrig aufgehobenen Räumungsurteils
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 13.05.1994 - 42 C 62/94
- LG Bielefeld, 28.09.1994 - 2 S 320/94
- BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94 (eA)
- BVerfG, 17.01.1996 - 1 BvR 2116/94
- BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 92, 126
- NJW 1995, 1665
- ZMR 1995, 197
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04
Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 [74 f.]; 92, 126 [129 f.]; 93, 181 [186 f.]; ständ. Rechtspr.). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Feststellung nach § 121 Abs. 2 …
Eine solche Regelung kann das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich treffen (vgl. BVerfGE 90, 277 ; 92, 126 ). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Zurückstellung der Auswertung …
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne III
Auf Antrag der Beschwerdeführer hat das Bundesverfassungsgericht durch einstweilige Anordnung die Wirkung der angegriffenen Urteile ausgesetzt (BVerfGE 92, 126). - BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
"Beschlagnahme" von E-Mail in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren …
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr). - BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen Neuregelung der …
Könnte Letzteres nicht festgestellt werden, müsste der Ausgang eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die noch einzulegende Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr). - LG Berlin, 23.11.2001 - 8 O 41/01
Keine Verpflichtung eines Anwalts zur Versendung einer Mitteilung durch …
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einst- weilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70, 74 f.; 92, 126, 129 f.; 93, 181, 186 f.; st. Rspr.). - AGH Hamburg, 21.01.2002 - II EVY 3/00
w« ist zulässig - Anwaltliche Werbung mit »All you need is l
- AnwG Freiburg, 12.04.2002 - EV 146/00
- AGH Rheinland-Pfalz, 28.05.2002 - I AGH 22/01
- AGH Hamburg, 23.07.2002 - I ZU 25/01
- BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
- BVerfG, 31.07.2006 - 1 BvR 1889/06
Eilklage gegen Airbus-Startbahn-Verlängerung gescheitert // vorläufige Enteignung …
- BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ladung zum Strafantritt in einer …
- BVerfG, 04.02.2008 - 2 BvR 214/08
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Abschiebeanordnung
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1498/00
- LSG Sachsen, 16.10.1996 - L 4 An 32/96
- BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06
- BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 194/11
Vorläufige Regelung durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts …
- BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 2674/95
- BVerfG, 03.06.1997 - 1 BvR 342/97
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