Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94   

Antennenstreit III

§ 554a BGB <Fassung bis 31.8.01>;

§ 95 Abs. 2 BVerfGG, Nichtbefolgung eines grundrechtswidrigen Urteils, Wirkung der VB

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 93, 381
  • NJW 1996, 1736
  • WM 1996, 926



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02  

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Verfassungsbeschwerden hindern den Eintritt der Rechtskraft der angegriffenen Entscheidungen nicht (vgl. BVerfGE 93, 381 ); auch können Verfassungsbeschwerdeverfahren regelmäßig erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, in dem das fachgerichtliche Verfahren seinen Abschluss gefunden hat und die Phase der Vollstreckung oder des Vollzugs eröffnet ist.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93  

    Flughafenverfahren

    Wie der Erste Senat in seinem Beschluß vom 18. Januar 1996 (1 BvR 2116/94, Umdruck S. 7) zutreffend festgestellt hat, vermag die Erhebung der Verfassungsbeschwerde, "die als außerordentlicher Rechtsbehelf die Rechtskraft des angegriffenen Urteils nicht hemmt", den im Zivilprozeß unterlegenen Verfassungsbeschwerdeführer von der Pflicht zur Befolgung der angegriffenen Gerichtsentscheidung nicht zu befreien.
  • BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 3006/07  

    Gebührenpflichtiges Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß

    Nach dem Vortrag des Beschwerdeführers erscheint es zudem ausgeschlossen, dass das Amtsgericht unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Einwände des Beschwerdeführers, insbesondere aus Art. 4 Abs. 1 GG, letztlich bei einer erneuten Entscheidung zu einem anderen Ergebnis kommen könnte (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 93, 381 ; Gehle, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 93a Rn. 31, 32).
mehr
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 10 A 10805/08  

    Oberlandesgericht; Präsident; Beförderung; Ernennung; Aufhebung; Zurücknahme;

    Die bloße Erhebung der Verfassungsbeschwerde entfaltet noch keine aufschiebende Wirkung (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1996, BVerfGE 93, 381).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01  

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Die Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung ist bei der Verfassungsbeschwerde in der Regel gerade eine Zulässigkeitsvoraussetzung (BVerfG 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166, 213; 18. Januar 1996 - 1 BvR 2116/94 - BVerfGE 93, 381, 385; Schlaich/Korioth Das Bundesverfassungsgericht 5. Aufl. Rn. 186).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00  

    Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde

    Die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung ist in der Regel gerade eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde (BVerfG 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166, 213; 18. Januar 1996 - 1 BvR 2116/94 - BVerfGE 93, 381, 385; Schlaich/ Korioth Das Bundesverfassungsgericht 5. Aufl. Rn. 186).
  • BFH, 15.10.2003 - X B 82/03  

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Zurückweisung

    c) Der gegen den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 eingelegten Verfassungsbeschwerde kommt als außerordentlichem Rechtsbehelf ebenfalls keine rechtskrafthemmende Wirkung zu (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Januar 1996 1 BvR 2116/94, BVerfGE 93, 381, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1736).
  • BVerfG, 04.04.1998 - 1 BvR 968/97  

    Begründungspflicht von mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren

    Demgemäß sind beide Senate des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 93 a BVerfGG ausgegangen (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 91, 186 [200]; 93, 381 [385]).
  • BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 1625/98  

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Dagegen spricht jedoch das Institut der Rechtskraft, deren Eintritt durch die Einlegung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht gehemmt wird (vgl. BVerfGE 93, 381 ).
  • BFH, 04.04.2003 - III B 135/02  

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter

    c) Der gegen den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 1499 eingelegten Verfassungsbeschwerde kommt als außerordentlichem Rechtsbehelf ebenfalls keine rechtskrafthemmende Wirkung zu (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Januar 1996 1 BvR 2116/94, BVerfGE 93, 381, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1736).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 157/02  

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, Zurückweisung als

  • BFH, 24.09.2003 - X B 5/03  

    Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten; Widerruf der Bestellung als

  • BFH, 24.09.2003 - X B 137/02  

    Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter; Widerruf der Bestellung als

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - L 4 KA 3/06  

    Disziplinarmaßnahme der Kassenärztlichen Vereinigung gegen Vertragsarzt

  • BFH, 26.10.2001 - IV S 14/01  

    PKH; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse per

  • BFH, 24.06.2003 - IX B 219/02  

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

  • BFH, 24.09.2003 - X B 105/03  

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten wegen Widerrufs der Bestellung als Stb. bei

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01  

    Verjährung - Unterbrechung - Hemmung

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 170/09  

    Pachtrecht - Unterverpachtung

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 46-IV-01  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht