Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98   

Antiblitzschicht

§ 267 Abs. 1, 2. Alt. StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs bei Verdeckung mit reflektierenden Mitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen zu beeinträchtigen

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1999, 213
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10  

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Ergänzend weist der Senat für den Fall II. 10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214; NZV 7 1989, 81; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 477; SSW-StGB/Wittig § 274 Rn. 21; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 274 Rn. 7; Cramer/Heine, in: Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 274 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11  

    Abschalten der Kennzeichenbeleuchtung bei Dunkelheit als Kennzeichemissbrauch

    So ist das Besprühen des Kennzeichens mit einer farblosen, reflektierenden Substanz, um bei Blitzlichtaufnahmen vom Fahrzeug die Ablesbarkeit und Erkennbarkeit des Kennzeichens zu vereiteln, nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar (BayObLG, Beschluss vom 25.11.1998, 2St RR 133/98, zitiert nach juris).
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