Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99   

Antrag auf PKH und Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

§ 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Wiedereinsetzung (§ 233 ZPO), wenn der Berufungskläger die Berufungsbegründungsfrist versäumt hat, weil sein PKH-Antrag (§§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO) noch nicht beschieden wurde;

§ 233 ZPO, grds. darf der Berufungskläger nicht darauf vertrauen, daß seinem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist (§ 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 520 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO <Fassung seit 1.1.02>) stattgegeben wird (Ausnahme: Mittellosigkeit und darauf gestützter Prozeßkostenhilfeantrag)

Volltextveröffentlichungen (6)

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    Verspätet eingelegte Berufungsbegründung bei laufendem Prozeßkostenhilfegesuch

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 3271
  • MDR 1999, 1285
  • VersR 2000, 867
  • BB 1999, 2532 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07  

    Verfahrensrecht - Fristversäumung durch mittellose Partei: Wiedereinsetzung?

    Versäumt eine mittellose Partei eine Frist, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64 - NJW 1966, 203 f.; Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 233 Rn. 45; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 234 Rn. 11).

    Entscheidend für die Frage der Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist, ob der beim Berufungsgericht zugelassene Rechtsanwalt bereit war, die Berufung auch ohne die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu begründen (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, aaO; Stein/Jonas/Roth, aaO).

    Holt die Partei die Prozesshandlung nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist, aber vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nach, so ist, solange sich nichts Gegenteiliges ergibt, davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit für die zunächst unterlassene Prozesshandlung und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist, wobei es einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist unabhängig von der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe begründet werden konnte, nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02  

    Berufungsbegründung

    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (Senat 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) und des Bundesgerichtshofs (24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO) kann dem Zweck des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF, bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegenzuwirken und zu gewährleisten, daß der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz ausreichend vorbereitet wird, nicht nur dann genügt werden, wenn dem Rechtsmittelführer bei Abfassung der Rechtsmittelbegründung die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10  

    Ursächlichkeit der Mittellosigkeit einer Partei für eine Fristversäumung als

    (1) Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit der betroffenen Partei für die Fristversäumung kausal geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 229/64, NJW 1966, 203; Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855 Rn. 4).

    Denn Rechtsmittelfristen werden nur dann schuldlos im Sinne von § 233 ZPO versäumt, wenn eine Partei sich wegen ihrer Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, aaO unter II 3 b aa, mwN).

    In einem solchen Fall ist, solange sich nichts Gegenteiliges ergibt, davon auszugehen, dass die Mittellosigkeit der Partei für die zunächst unterlassenen Prozesshandlungen und sodann für ihre Verspätung ursächlich geworden ist, wobei es einer Darlegung der Gründe, weshalb das Rechtsmittel nicht schon vor Ablauf der Frist eingelegt und/ oder begründet werden konnte, nicht bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, aaO unter II 3 b dd; vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07, aaO Rn. 5; jeweils mwN).

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  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

    Einer bedürftigen Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist einen ordnungsgemäßen Prozeßkostenhilfeantrag gestellt hat, ist nach der Entscheidung hierüber auf Antrag regelmäßig Wiedereinsetzung zu gewähren, da die Partei dann ohne ihr Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten (§ 233 ZPO; st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733; vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823); das gilt auch dann, wenn das zulässige Prozeßkostenhilfegesuch mit einer unwirksamen Berufungseinlegung verbunden wurde (BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 aaO) oder die Berufungsbegründung schließlich - unwirksam - ohne Bewilligung der Prozeßkostenhilfe erfolgte (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03  

    Unzulässige Revision und Berufung

    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 jeweils mwN).
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03  

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet, ist das Hindernis der Mittellosigkeit behoben, sobald der Bewilligungsbeschluss dem Rechtsmittelführer zugeht (BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - MDR 1999, 1285 = NJW 1999, 3271, zu II 3 b aa der Gründe).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03  

    Verfahrensrecht - Gleichzeitige Berufungsverwerfung/Prozesskostenhilfeversagung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer fristwahrenden Handlung - so wie hier die Berufungsbegründung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen mußte, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozeßkostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271; Senat, Beschluß vom 18. April 1977 - VIII ZB 4/77, VersR 1977, 721).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04  

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    a) Allerdings hatte der Bundesgerichtshof zum früheren Prozeßrecht entschieden, daß eine Partei, die unbedingt Berufung eingelegt, diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO a.F. (jetzt § 520 Abs. 2 ZPO) noch nicht begründet hat, sondern die Entscheidung über ihr gleichzeitig eingereichtes Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen muß, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271, vom 30. Juli 1998 - III ZB 19/98 - NJW-RR 1999, 212 und vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 - VersR 1993, 1125).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06  

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Nichts anderes gilt, wenn der Rechtsmittelführer trotz seiner Mittellosigkeit einen Rechtsanwalt findet, der zwar bereit ist, schon vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Rechtsmittel - formularmäßig - einzulegen, nicht aber, auch eine Berufungsbegründung zu fertigen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, unter II 2 b; Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271, unter II 3 b aa).
  • BGH, 27.09.2004 - II ZB 17/03  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    b) Die vorliegende Besonderheit des Mandatswechsels innerhalb des Laufes der verlängerten Frist beseitigt die Ursächlichkeit (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271) der Mittellosigkeit für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nicht und rechtfertigt deshalb keine Abweichung von dem genannten höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsatz.
  • KG, 02.04.2007 - 20 U 55/06  

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 91/08  

    Wiedereinsetzung: Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Ablauf der

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 229/08  

    Notwendigkeit eines Schädigungsvorsatzes für eine Haftung aus § 826 BGB

  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09  

    Voraussetzungen der Rückforderung an einen Versicherungsvertreter gezahlter

  • LAG Hamm, 04.05.2011 - 3 Sa 660/10  

    Nettolohnvereinbarung im bezahlten Fußball - ungeklärt

  • OLG Koblenz, 06.07.2004 - 11 UF 742/03  
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 13 U 14/01  
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