Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
04.03.1993
Aktenzeichen
V ZB 5/93
Dazu im Internet
dejure.org
Anwalt des Prozeßunfähigen
§ 91 ZPO, Veranlasserprinzip, Kostenhaftung auch der prozeßunfähigen Partei, keine Haftung des Anwalts;
§ 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Zulässigkeit und Begründetheit einer (im Gesetz nicht vorgesehenen) "außerordentlichen Beschwerde" bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" (hier bejaht)
Fundstellen
BGHZ 121, 397
NJW 1993, 1865
NJW 1993, 1865
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