Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
04.03.1993
Aktenzeichen
V ZB 5/93
Dazu im Internet

dejure.org

Anwalt des Prozeßunfähigen

§ 91 ZPO, Veranlasserprinzip, Kostenhaftung auch der prozeßunfähigen Partei, keine Haftung des Anwalts;

§ 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, Zulässigkeit und Begründetheit einer (im Gesetz nicht vorgesehenen) "außerordentlichen Beschwerde" bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" (hier bejaht)

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Fundstellen
BGHZ 121, 397
NJW 1993, 1865
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