Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85   

Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB, Art. 2 Abs. 1 GG, gesetzlich geregeltes Verfahren, rechtsstaatliches Gewaltmonopol

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DRSP

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser Strafanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser Strafanzeige

Verfahrensgang

  • AG Duisburg-Hamborn, 07.08.1985 - 8 C 789/84
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 74, 257
  • NJW 1987, 1929
  • NStZ 1987, 333
  • MDR 1987, 640
  • StV 1987, 498
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Wird zitiert von ... (32)  

  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00  

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    a) Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits hinreichend entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 74, 257 ).

    Die Beachtung des Gesichtspunkts, dass der Beschwerdeführer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat, war von Verfassungs wegen gefordert (vgl. BVerfGE 74, 257 ).

    Ein derart substanzloser Vorwurf kann nicht als Grund für zivilrechtliche Nachteile dienen, die im Hinblick auf bestehende Pflichten und Rechte des Bürgers im Rahmen der Strafverfolgung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 74, 257 ).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02  

    Kündigung wegen Strafanzeige

    (1) Mit der Erstattung einer Strafanzeige nimmt der Arbeitnehmer eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahr (so bereits BVerfG 25. Februar 1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257).

    Die (nicht wissentlich unwahre oder leichtfertige) Strafanzeige eines Bürgers liegt im allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und an der Aufklärung von Straftaten; der Rechtsstaat kann darauf bei der Strafverfolgung nicht verzichten (BVerfG 25. Februar 1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04  

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen;

    Dies gilt sowohl für die sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Grenzen negatorischer Ehrenschutzklagen gegen Äußerungen gegenüber staatlichen Stellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ) als auch für die bei der Entscheidung über die im Zuge der Versagung von Prozesskostenhilfe zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).

    Ebenso wie es sich um der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege willen verbietet, den gutgläubigen Strafanzeigeerstatter zum Schadensersatz heranzuziehen, wenn ihm der gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 186 StGB obliegende Wahrheitsbeweis nicht geglückt ist (vgl. BVerfGE 74, 257 ), muss wegen des vergleichbaren öffentlichen Interesses an der Aufdeckung etwaiger Missstände derjenige in gleicher Weise geschützt werden, der in gutem Glauben die zuständige Verwaltungsbehörde auf mögliche Missstände hinweist.

    Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ; Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).

mehr
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91  

    Nemo tenetur se ipso accusare

    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeiten der Wahrheitserforschung beeinträchtigen (BGHSt 28, 122, 118; 37, 30, 32) und daß der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann ( BVerfGE 44, 353, 374; 46, 214, 222; 51, 324, 344; 74, 257, 262; vgl. auch BVerfGE 33, 367, 383; 34, 238, 248; 77, 65, 76).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99  

    Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

    Die Anzeige einer Straftat liegt nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muß, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfG NJW 1987, 1929).

    Allein wissentlich unwahre Angaben und leichtfertige Beschuldigungen sind von dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und der Aufklärung von Straftaten nicht gedeckt (BVerfG NJW 1987, 1929; OLG Köln NJW 1997, 1247; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15 m.w.Nw.; weitergehend Rudolphi in SK-StGB, § 193 Rdn. 17, der nur bewußt falsche Tatsachenbehauptungen zur Erhärtung eines Verdachts nicht gerechtfertigt nennt) und vermögen die Ehrverletzung nicht zu rechtfertigen.

    Leichtfertig aber wären die Angaben der Beklagten bei der Anzeigenerstattung und bei der Gegenüberstellung am 7. Oktober 1996 nur, wenn die Anzeige ohne erkennbaren Grund erstattet worden wäre (BVerfG NJW 1987, 1929) und die Beklagte tatsächlich keinerlei Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, daß der Kläger der Täter gewesen ist (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15; OLG Köln NJW 1997, 1248 jeweils m.w.Nw.).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02  

    Verfahrensrecht - Sittenwidrige Schädigung durch unrechtmäßigen Prozess

    Ein Kläger ist hiernach grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Klageerhebung sorgfältig in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die sachliche Berechtigung seines Begehrens zu prüfen oder gar seine Interessen gegen die des Beklagten abzuwägen (vgl. BVerfGE 74, 257, 259 ff; Senatsurteile aaO 36, 18, 21 f.; 74, 9, 15 und 17; 118, 201, 206).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01  

    Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen

    Da es der Rechtsstaat - abgesehen von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen (Notwehr, Nothilfe, Selbsthilfe, Notstand und vorläufige Festnahme) - dem Bürger verwehrt, sein wirkliches oder vermeintliches Recht sowohl gegenüber staatlichen Organen als auch gegenüber den Mitbürgern mit Gewalt durchzusetzen, muss der Einzelne sein Recht vor staatlichen Gerichten suchen und es mit Hilfe der Staatsgewalt vollstrecken (BVerfG 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257, 261 f.).

    Mit diesen Grundgeboten des Rechtsstaates ist es nicht vereinbar, wenn derjenige, der in gutem Glauben eine Strafanzeige erstattet hat, Nachteile dadurch erleidet, dass sich seine Behauptung nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder nicht aufklärbar erweist (BVerfG 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257, 262).

  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02  

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

    c) Verschiedentlich wird vertreten, dass bewusst unwahre oder leichtfertige ehrverletzende Behauptungen nicht privilegiert seien (vgl. die Darstellung dieser Auffassung bei BVerfGE 74, 257 = NJW 1987, 1929 - Strafanzeige; Wenzel, a.a.O. Rn. 20.23).

    Dies spricht dafür, dass der Schutz grundsätzlich auch nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens fortbestehen muss (vgl. auch BVerfG in BVerfGE 74, 257 = NJW 1987, 1929 - Strafanzeige).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02  

    Verfahrensrecht - Schadensersatz wegen falscher Einwendungen vor Gericht

    Hiernach ist ein Kläger grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Klageerhebung sorgfältig in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht die sachliche Berechtigung seines Begehrens zu prüfen oder gar seine Interessen gegen die des Beklagten abzuwägen (vgl. BVerfGE 74, 257, 259 ff.; Senatsurteile BGHZ 36, 18, 21 f.; 74, 9, 15, 17 und vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02 - aaO).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Der Einzelne muß sein Recht vor staatlichen Gerichten suchen und es mit Hilfe der Staatsgewalt vollstrecken (vgl. BVerfGE 74, 257 [261 f.]).

    Ebenso wie es sich um der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege willen verbietet, den gutgläubigen Erstatter einer Strafanzeige nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB zum Schadenersatz heranzuziehen, wenn ihm der nach § 186 StGB erforderliche Wahrheitsbeweis nicht geglückt ist (vgl. BVerfGE 74, 257 [258, 262 f.]), so muß der Rechtsuchende vor Rechtsnachteilen bewahrt sein, wenn er in unmittelbarer Verteidigung seiner Rechtsposition im Zivilprozeß nicht leichtfertig Behauptungen in bezug auf rechtsbegründende oder rechtsvernichtende Tatsachen oder die Eignung eines Beweismittels, insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, aufstellt.

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 322/03  

    Immobilien - Ungerechtfertigte Löschung aus Grundbuch

  • BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89  

    Verfassungswidrigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zu Schadensersatz

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90  

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

  • AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07  

    Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96  

    Verurteilung wegen ehrverletzender Behauptungen in einem Prozeß

  • BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02  

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die

  • BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98  

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des

  • BVerfG, 02.10.2001 - 1 BvR 1372/01  

    Vereinbarkeit einer Verurteilung zur Räumung mit dem Rechtsstaatsprinzip

  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06  

    Untersagung von Äußerungen gegenüber einer zur Aufklärung von Missständen

  • LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10  

    Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 15 U 100/97  

    Haftung des Konkursverwalters für die Kosten eines verlorenen Aktivprozesses

  • OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02  

    Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens;

  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 46/02  

    Zivilrechtliche Ansprüche des Hehlers gegen den Veräußerer von Diebesgut

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2004 - 15 U 100/97  

    Bauvertrag - Baugeldpfändung durch Insolvenzverwalter?

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09  

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • OLG Köln, 15.03.1996 - 11 U 209/95  

    Unentgeltlicher Verwahrungsvertrag zwischen Kfz-Händlern

  • OLG Nürnberg, 10.03.1992 - 1 U 2754/91  

    Zum Schadensersatz bei Eintragung einer Klageschrift in italienisches

  • OLG Koblenz, 17.01.2003 - 5 U 46/02  

    Wissentlich Diebesgut gekauft - Kein Schadensersatz bei Rückgabe

  • OLG Köln, 10.12.2003 - 11 U 188/01  
  • OLG Koblenz, 22.12.2011 - 5 U 1348/11  

    Unbegründeter Vorwurf des Ladendiebstahls:Schmerzensgeld?

  • BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 858/91  

    Verfassungsmäßigkeit des § 469 StPO

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1998 - 11 U 58/97  
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