Rechtsprechung
   BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88   

Arbeitnehmer in Untersuchungshaft

§ 130 BGB, wirksamer Zugang des Kündigungsschreibens in der bisherigen Wohnung, auch bei Kenntnis des Absenders von der Ortsabwesenheit;

§ 5 KSchG, in Klageerhebung liegt nicht zugleich schlüssiger Antrag auf nachträgliche Zulassung;

§ 296 Abs. 2 ZPO, keine Zurückweisung eines Vortrags, ohne § 283 ZPO anzuwenden und die Erwiderung des Gegners abzuwarten

Volltextveröffentlichungen (5)

  • yiddishcinema.net
  • archive.org

    § 130 BGB; § 5 KSchG 1969; §§ 283, 528 ZPO
    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • jurawelt.com

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigungszugang während Untersuchungshaft

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1989, 2213
  • NZA 1989, 635
  • BB 1989, 1347
  • DB 1989, 2619
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Wird zitiert von ... (28)  

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07  

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Ausreichend ist, wenn aus der "Eingabe" erkennbar wird, dass die Zulassung einer verspäteten Klage erstrebt wird (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - AP BGB § 130 Nr. 17 = EzA BGB § 130 Nr. 22).

    Allein die Tatsache einer verspäteten Klageerhebung - und somit das bloße Vorliegen einer Klageschrift - reicht jedoch nicht aus, um einen Zulassungsantrag annehmen zu können (Senat 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - aaO.; vgl. auch KR/Friedrich 8. Aufl. § 5 KSchG Rn. 79; ErfK/Kiel 9. Aufl. § 5 KSchG Rn. 18).

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 4675/08  

    Zum Anspruch auf Neubewertung von im Rahmen der Ersten juristischen

    Nach h.M. steht es dem Zugang nicht entgegen, wenn der Empfänger u. a. wegen Urlaubs nicht in der Lage ist, vom Inhalt der übermittelten Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. Palandt, a.a.O., § 130 RdNr. 5 und Vorb. vor § 620 RdNr. 31; BGH, Urt. v. 21.01.2004 - XII ZR 214/00 -, NJW 2004, 1320f.; BAG, Urt. v. 02.03.1989 - 2 AZR 275/88 -, NJW 1989, 2213f.).

    Eine entsprechende Korrektur über § 242 BGB wurde beispielsweise vom BAG im Urteil vom 02.03.1989 (a.a.O.) angedacht, wegen - im dortigen Fall - nicht ausreichenden Sachvortrags allerdings verneint.

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01  

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

    Schon deshalb ist auch die gleichzeitig erhobene Verspätungsrüge unbegründet, weil unstreitiges Vorbringen mangels Beweiserheblichkeit nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führen kann und deshalb von den §§ 296, 528 ZPO nicht erfasst wird (BVerfG NJW 1989, 705; BGH NJW 1985, 1539,1543; NJW 1985, 1556,1558; BAG NJW 1989, 2213, 2214).
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