Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79 |
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§ 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung, Sachgesamtheit, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB;
§ 254 BGB, kein Mitverschulden des Bestohlenen, der den Diebstahl fahrlässig ermöglicht hat, gegenüber dem Dieb
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem öffentlichen Archiv
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 76, 216
- NJW 1980, 1518
- VersR 1980, 675
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95
Immobilien - Der unrechtmäßige Besitzer kann auch Verwender i.S.d.§ 994 BGB …
Er hat von dem nach objektiven Kriterien bewertbaren Arbeits- und Zeitaufwand nur die Leistungen ausgegrenzt, die aufgrund einer am Schutzzweck der Haftungsnorm, an Verantwortungsbereichen und Praktikabilität orientierten Wertung (BGHZ 66, 112, 115; 75, 230, 232; 76, 216, 218) vom Geschädigten selbst zu tragen sind.Hierzu zählt vor allem der Arbeits- und Zeitaufwand bei der Schadensermittlung und außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs, selbst wenn der Geschädigte hierfür besonderes Personal einsetzt, sofern der im Einzelfall erforderliche Aufwand die von einem privaten Geschädigten im Rahmen des üblichen typischerweise zu erbringende Mühewaltung nicht überschreitet (BGHZ 66, 112, 114 ff; 75, 230 ff; 76, 216; 218).
- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Diese Mühewaltung könnte jedoch Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nicht geltend gemacht werden, weil es sich insoweit um den gewöhnlichen Zeitaufwand des Geschädigten bei Wahrung seiner Rechte und Durchsetzung seines Anspruchs handelt, der von der Haftung des Schädigers nicht umfasst wird (Senatsurteile BGHZ 66, 112, 114, 115; 75, 230, 231 f.; 76, 216, 218; 111, 168, 177; vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 - VersR 1961, 358 und vom 31. Mai 1983 - VI ZR 241/79 - NJW 1983, 2815, 2816; ebenso KG, VersR 1973, 749, 750 und, OLG Köln, VersR 1975, 1105, 1106 f.). - BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07
Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?
Denn es ist nicht gerechtfertigt, solche besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung, die der Geschädigte durch den Einsatz seiner o-der der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, dem Schädiger zu Gute kommen zu lassen (vgl. Senat, BGHZ 76, 216, 218 ; BGH, BGHZ 133, 155, 159 m.w.N.).
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89
Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, …
Zwar kann der gesetzlichen Beschränkung der prozessualen Kostenerstattung eine auch auf das Schadensersatzrecht herüberwirkende Zurechnungsgrenze zu entnehmen sein (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 112, 114 ff.; 75, 230, 231 f.; 76, 216, 218). - BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
Auch erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Regel, daß kein Ersatz für Zeitaufwand im eigenen Unternehmen verlangt werden könne, nur an, sofern die Zeit zur Schadensermittlung und zur außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs angefallen ist und der im Einzelfall erforderliche Zeitaufwand nicht die von einem privaten Geschädigten typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (vgl. BGHZ 76, 216, 218; 75, 230, 232, jeweils m.w.N.).Als Richtschnur des Schadensersatzes stellt hierfür das Gesetz § 249 Satz 2 BGB zur Verfügung (vgl. BGHZ 76, 216, 221 für einen Fall einer Sachgesamtheit), der gerade auf eine Restitution in Eigenregie des Geschädigten abstellt (…BGH, Urt. v. 15.10.1991 - VI ZR 314/90, NJW 1992, 302, 303).
- BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall
Der vom Berufungsgericht bei seiner Abwägung zu Lasten der Beklagten zugrunde gelegte Grundsatz, dass ein Mitverschulden des allenfalls fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem aus § 826 BGB haftenden Schädiger regelmäßig nicht in Betracht kommt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 216, 217 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, [...], Tz. 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung
Der vom Berufungsgericht bei seiner Abwägung zu Lasten der Beklagten zugrunde gelegte Grundsatz, dass ein Mitverschulden des allenfalls fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem aus § 826 BGB haftenden Schädiger regelmäßig nicht in Betracht kommt, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 216, 217 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, [...], Tz. 3, jeweils mwN). - OLG Dresden, 01.12.1993 - 5 U 68/93
Beauftragung eines Inkassobüros, nachträgliche Anwaltsbeauftragung, …
Gleichwohl ist insoweit von der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß die üblichen Bemühungen um die Einziehung einer Forderung, insbesondere auch die Regulierungsbemühungen beim Einzug einer Schadensersatzforderung, zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers gehören und nicht gem. §§ 249 ff. BGB als Vermögensschaden geltend gemacht werden können (BGH, NJW 1969, 1109; BGHZ 66, 112 = NJW 1976, 1256 = LM § 823 (F) BGB Nr. 32; BGH, NJW 1977, 35; BGHZ 75, 230 (231, 234) = NJW 1980, 119 = LM § 249 (Gb) BGB Nr. 20; BGHZ 76, 216 (218) = NJW 1980, 518 = LM § 243 (A) BGB Nr. 52; BGH, NJW 1983, 2815 (2816)).Diese grundsätzliche Wertung bei der Bemessung des Schadens- und Aufwandsersatzes, die auf vorrangigen Erwägungen der Praktikabilität und der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche beruht (BGHZ 76, 216 (218) = NJW 1980, 518 = LM § 249 (A) BGB Nr. 52), würde unterlaufen, wenn der Gläubiger die Möglichkeit hätte, den nicht ersatzfähigen Eigenaufwand durch Inkassobeauftragungen zu einem zu erstattenden Fremdaufwand zu machen (ebenso AG Bad Homburg v. d. H., MDR 1983, 840; Lappe, Rpfleger 1988, 273 (unter 2)).
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91
Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich …
Wer wie der Beklagte einen anderen vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, jener habe sich dagegen nicht ausreichend gesichert, ihm, dem Schädiger, vielmehr zu sehr vertraut (BGHZ 76, 216, 218;… Soergel/Hönn aaO. § 826 Rdnr. 93). - BGH, 23.11.2010 - VI ZR 244/09
Umfang und Rechtsgrundlagen der Haftung eines Finanzdienstleisters wegen …
Hinzu kommt, dass der Beklagte nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts zumindest bedingt vorsätzlich gegen die Strafvorschrift des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG verstoßen hat, und ein Mitverschulden des nur fahrlässig handelnden Geschädigten gegenüber einem vorsätzlich handelnden Schädiger grundsätzlich nicht in Betracht kommt (Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 217 f.; vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2010 - XI ZR 28/09, WM 2010, 1590 Rn. 61; Beschluss vom 10. Februar 2005 - II ZR 276/02, juris, Tz. 3, jeweils m. w. N.). - BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82
Mitverschulden des Geschädigten bei falscher Auskunft eines …
- KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10
Privatparkplatz: Schadenersatz beim unberechtigten Parken
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Unbestimmte Abtretungserklärungen sind unwirksam!
- BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Rechtsanwälte - Regress gegen Anwalt: Verjährungsunterbrechung bei Teilklage
- BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
- BFH, 25.11.1999 - III R 77/97
Investitionszulage für Datenkabel
- BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02
Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 245/09
Aktienrecht - "Daytrading mit Kapitalschutz" - Drittstaateneinlagenvermittlung
- OLG Bremen, 18.05.1999 - 3 U 2/98
- BGH, 29.11.1984 - III ZR 111/83
Amtspflichten des Betriebsprüfers einer AOK
- BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
- BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80
Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls …
- BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86
Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden …
- OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten …
- OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 182/94
Keine Haftung des Bürgers für falsche Rechtsauffassung
- OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09
Frachtführerhaftung: Verunreinigung des Frachtguts durch Ladungsrückstände; …
- OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 22 U 109/97
Anspruchsumfang bei Beschädigung des Teils einer nicht mehr lieferbaren Garnitur …
- OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich
- OLG Dresden, 07.04.2006 - 12 U 1605/05
- BGH, 16.12.1980 - VI ZR 92/79
- OLG Köln, 04.09.2008 - 8 U 14/08
Haftung eines Steuerberaters bei weisungswidriger Nichteinlegung von …
- OLG Oldenburg, 24.07.1990 - 5 U 56/90
Verrichtungsgehilfe, Nebenpflicht, vertragliche, Aufsichtspflicht, Mitverschulden
