Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97 |
Asylbewerber in Stuttgarter Drogenszene
§§ 1, 3 PolG, Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel (für ein Betretungsverbot) wird jedenfalls dann nicht durch § 59 Abs. 1 AsylVfG, § 36 AuslG ausgeschlossen, wenn einer über die ausländerrechtlichen Vorschriften nicht bekämpfbaren Gefahr begegnet werden soll
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 1 PolG BW, § 3 PolG BW, § 36 AuslG 1990, § 56 Abs 1 AsylVfG 1992, § 57 AsylVfG 1992, § 58 AsylVfG 1992, § 59 AsylVfG 1992
Stadtgebietsbezogener Platzverweis gegenüber einem drogenhandelbetreibenden Asylbewerber - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Drogenszene; Drogenhandel; Asylbewerber; Aufenthaltsgestattung; Platzverweis; Verlassenspflicht; Zwangsgeldandrohung; Ausnahmegenehmigung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.04.1997 - 1 K 4554/96
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1997, 464
- NVwZ-RR 1998, 428
- DVBl 1998, 102
- DVBl 1998, 97
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97
Polizeirecht: Platzverweis und Aufenthaltsverbot wegen Drogenhandels
Eine offene Drogenszene stört wegen der dort begangenen oder verabredeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in erheblicher Weise die öffentliche Sicherheit (VGH Mannheim, NVwZ-RR 1997, 225 = DÖV 1997, 255 = VBIBW 1997, 66; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1998, 428 = DVBI 1998, 97 = VBIBW 1997, 464; vgl. auch Alberts, NVwZ 1997, 45 [48]). - VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97
Verstoß gegen die Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach dem AsylVfG 1992 - …
Da der Antragsteller als Asylbewerber, dessen Aufenthalt kraft Gesetzes auf das Stadtgebiet Bayreuth beschränkt ist (§ 56 Abs. 1 AsylVfG), sich ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt im Stuttgarter Stadtgebiet aufhalten darf, erscheint ein - bis zum Zeitpunkt seiner Anerkennung als Asylberechtigter befristetes - Betretensverbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet Stuttgart erstreckt, jedenfalls dann nicht als unverhältnismäßig, wenn sichergestellt ist, daß er in den im Asylverfahrensgesetz ausdrücklich genannten Fällen den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen und Termine etwa bei Behörden, Gerichten und Prozeßbevollmächtigten im Stadtgebiet von Stuttgart wahrnehmen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7.1997 - 1 S 1409/97 -). - VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02
Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung
Die polizeiliche Generalklausel (§§ 1, 3 PolG) genügt insbesondere auch den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffsakten hinreichend bestimmt sind und kommt damit grundsätzlich auch als Rechtsgrundlage für längerfristige Aufenthalts- oder Betretensverbote in Betracht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.1997, DVBl 1998, 97;… Würtenberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Auflage 1999 Rn. 201). - VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04
Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt
Die polizeiliche Generalklausel in den §§ 1, 3 PolG genügt insbesondere auch den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffsakten hinreichend bestimmt sind, und kommt damit grundsätzlich auch als Rechtsgrundlage für längerfristige Aufenthalts- oder Betretensverbote in Betracht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.1997, DVBl 1998, 97;… Würtenberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Auflage 1999 Rn. 201).
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