Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01   

Atelier im Elternhaus

§§ 6, 13 AGBGB, Art. 96 EGBGB, Altenteilsvertrag setzt Einrücken in eine (bereits vorhandene) wirtschaftliche Existenz voraus

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 286 D, 414; EGBGB Art. 96
    Voraussetzung eines Altenteils (Leibgeding)

  • NWB SteuerXpert START

    ZPO § 286 D, § 414; EGBGB Art. 96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen; Voraussetzungen eines Altenteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abweichen von der Aussage eines sachverständigen Zeugen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 1325
  • MDR 2003, 348
  • WM 2003, 1483



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02  

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der verstorbenen Ehefrau des Antragsgegners war indessen nur ein Hausgrundstück übertragen worden, das keine eine Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01) darstellt.

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06  

    Immobilien - Erlöschen des Wohnungsrechts

    Denn eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass dem Übergeber ein Wohnungsrecht eingeräumt wird; hinzutreten muss, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (siehe nur Senat, Urt. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, WM 2003, 1483, 1485).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 86/06  

    Zwangsvollstreckung - Begriff des Altenteils

    Erforderlich ist, dass ein Beteiligter einem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbständige Stellung erlangt (BGH, Urteile vom 25. Oktober 2002 - V ZR 293/01, NJW 2003, 1325; vom 28. Januar 2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586 und vom 28. Oktober 1988 - V ZR 60/87, NJW-RR 1989, 451).
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  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04  
    Von entscheidender Bedeutung für das Vorliegen eines Altenteilsvertrages ist aber das Nachrücken der folgenden Generation in eine ihre Existenz wenigstens teilweise begründende Wirtschaftseinheit (BGH NJW 2003, 1325, 1326; NJW 2003, 1126, 1127; NJW 1981, 2568, 2569; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 201, 202); dabei überträgt ein Beteiligter dem anderen nach Art einer vorweggenommenen Erbfolge seine von ihm bereits geschaffene wirtschaftliche Lebensgrundlage (BGH NJW 2003, 1325, 1326).
  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 313/10  

    Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung

    Eine Grundstücksübertragung wird nicht allein durch eine Wohnungsrechtsgewährung zu einem Altenteilsvertrag; es muss hinzutreten, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 293/01, WM 2003, 1483, 1485; Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 14 jeweils mwN).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 9 U 69/09  
    Wenn dem Altenteiler ein Wohnrecht an einem bestimmten Teil des überlassenen Grundstücks gewährt wird, so soll auf der anderen Seite in Verbindung damit dem Übernehmer ein Gut oder ein Grundstück gewährt werden, kraft dessen Nutzung er seine eigene Lebensgrundlage schaffen und gleichzeitig dem Altenteiler geschuldeten Unterhalt gewinnen kann (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1390; NJW 2003, 1325; WM 2000, 586 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10  

    Wohnungseigentum - Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

    Insoweit könnte es wohl insbesondere darauf ankommen, ob und inwieweit mit dem Veräußerungsvertrag vom 01.03.1978 die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes verbunden war, und ob der Vertrag den Erwerbern eine Existenzgrundlage sichern sollte (vgl. zum Begriff des Altenteilsvertrages beispielsweise BGH, NJW 1981, 2568; BGH, NJW 2003, 1325).
  • VG Göttingen, 23.08.2005 - 2 A 274/04  

    Altenteil; Ausgleichsanspruch; Negativevidenz; Wohnrecht; Überleitungsanzeige

    Erforderlich ist mithin, dass ein Beteiligter dem anderen seine wirtschaftliche Lebensgrundlage überträgt, um dafür in die persönliche Gebundenheit eines abhängigen Versorgungsverhältnisses einzutreten, während der Übernehmer eine wirtschaftlich selbstständige Stellung erlangt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 25.10.2004 - V ZR 293/01 -, NJW 2003, 1325, sowie Beschluss vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
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