Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
16.07.2003
Aktenzeichen
VIII ZR 302/02
Dazu im Internet

dejure.org

Auf dem Versand verlorengegangener Camcorder

Versandhandel: Verhältnis zwischen § 447 BGB (Gegenleistungsgefahr) und §§ 275 Abs. 1, 243 Abs. 2, 269 Abs. 3 BGB (Leistungsgefahr) (Anm.: die Entscheidung beschäftigt sich nur mittelbar mit § 474 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>, der Sondervorschrift für den Verbrauchsgüterkauf nach neuem Schuldrecht)

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Kaufrecht - Im Versandhandel keine Bringschuld!

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Prof. Dr. Lorenz, München

Abgrenzung von der Bringschuld zur Gattungsschuld, Erfüllungsort bei Versandhandel, Konkretisierung und Gefahrtragung nach neuem und nach altem Schuldrecht (Unterscheidung zwischen Preis- und Leistungsgefahr)

ARD Ratgeber Recht

Geht eine Sache im Versandhandel auf dem Postweg verloren, ist der Käufer der Dumme

judicialis

Fundstellen
NJW 2003, 3341
ZIP 2003, 2080
MDR 2004, 22
DB 2003, 2487
EWiR 2004, 9
WM 2003, 2153
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