Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02   

Auf die Motorhaube gelegt

§ 240 StGB, enge Auslegung des Gewaltbegriffs auch außerhalb von Sitzblockade-Fällen;

§ 46 StGB, Verteidigungsverhalten, mit dem die eigene Tat in ein milderes Licht gerückt wird, darf nicht strafschärfend gewürdigt werden

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 8 GG
    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt); Strafzumessung (unzulässige Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens).

  • IWW
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 236
  • StV 2002, 360



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05  

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2010 - 2 Ss 274/10  

    Blockieren des Fahrtweges eines Motorrads durch einen Fußgänger für 30 Sekunden

    Der Angeklagte versperrte dem Zeugen, selbst wenn dieser wegen ihm sein Motorrad anhalten musste, ohne direkte körperliche Einwirkung lediglich für etwa 30 Sekunden den Weg und gab diesen unmittelbar wieder frei, nachdem der Zeuge ihn fragte, ob er -der Angeklagte- ihn schlagen wolle (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2002, S. 236).
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