Gesetzesstand: 14. Mai 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Auf die Motorhaube gelegt
§ 240 StGB, enge Auslegung des Gewaltbegriffs auch außerhalb von Sitzblockade-Fällen;
§ 46 StGB, Verteidigungsverhalten, mit dem die eigene Tat in ein milderes Licht gerückt wird, darf nicht strafschärfend gewürdigt werden
HRR Strafrecht
§ 240 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 8 GG
Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt); Strafzumessung (unzulässige Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens).
Alpmann Schmidt
StPO § 349; StGB § 240
Fundstellen
NStZ-RR 2002, 236
StV 2002, 360