Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
23.04.2002
Aktenzeichen
1 StR 100/02
Dazu im Internet

dejure.org

Auf die Motorhaube gelegt

§ 240 StGB, enge Auslegung des Gewaltbegriffs auch außerhalb von Sitzblockade-Fällen;

§ 46 StGB, Verteidigungsverhalten, mit dem die eigene Tat in ein milderes Licht gerückt wird, darf nicht strafschärfend gewürdigt werden

HRR Strafrecht

§ 240 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 8 GG

Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt); Strafzumessung (unzulässige Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens).

bundesgerichtshof.de

Alpmann Schmidt

StPO § 349; StGB § 240

judicialis

Fundstellen
NStZ-RR 2002, 236
StV 2002, 360
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht