Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92   

Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber

§§ 55, 56 AsylVfG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 GG, Residenzpflicht für Asylbewerber ist verfassungsmäßig

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber und ihre Strafbewehrung für Fälle wiederholter Zuwiderhandlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Senatsentscheidung zur räumlichen Beschränkung der Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 96, 10
  • NJW 1998, 524
  • NVwZ 1997, 1109
  • DVBl 1997, 895
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Wird zitiert von ... (113)  

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07  

    Geschwisterbeischlaf

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18, 30; 96, 10, 25 f.).

    Wegen des in der Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils kommt dem Übermaßverbot als Maßstab für die Überprüfung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 92, 277 ; 96, 10 ).

    Er ist bei der Entscheidung, ob er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen und wie er dies gegebenenfalls tun will, grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 50, 142 ; zur Grenzziehung zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht BVerfGE 27, 18 ; 80, 182 m.w.N.; 96, 10 ).

    Es ist nicht erforderlich, dass der Erfolg in jedem Einzelfall auch tatsächlich erreicht wird oder jedenfalls erreichbar ist; die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 244 m.w.N.; 90, 145 ; 96, 10 ).

    Mit der Strafe wird dem Verurteilten ein rechtswidriges sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 95, 96 ), ihn trifft, über die sonstige Beeinträchtigung seiner Grundrechte in Strafdrohung, Strafverfahren und Strafvollzug hinaus, ein sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 96, 10 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

    Diese erfordert nicht, dass das Regelungsziel in jedem Einzelfall tatsächlich erreicht wird, sondern verlangt lediglich, dass die Zweckerreichung gefördert wird (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01  

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 103, 293 ).
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