Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
24.06.1981
Aktenzeichen
3 StR 182/81
Dazu im Internet

dejure.org

Aufladen des Tresors

§§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht vollendeter Diebstahl, wenn der Täter einen schweren und als Diebstahlsgut auffälligen Gegenstand 5 Meter vom Entwendungsort zum Abtransport fertig macht

Alpmann Schmidt

StGB §§ 242, 22

Fundstellen
NStZ 1981, 435
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