Gesetzesstand: 12. Juli 2008
Rechtsprechung
Dazu im Internet
dejure.org
Aufladen des Tresors
§§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht vollendeter Diebstahl, wenn der Täter einen schweren und als Diebstahlsgut auffälligen Gegenstand 5 Meter vom Entwendungsort zum Abtransport fertig macht
Alpmann Schmidt
StGB §§ 242, 22