Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
24.04.1987
Aktenzeichen
V ZR 228/85
Dazu im Internet
dejure.org
Auflassung im Vorbehaltsvergleich
§ 925 Abs. 2 BGB, eine Auflassung, die in einem unter Vorbehalt geschlossenen Prozeßvergleich (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 BGB) erklärt wird, ist unwirksam;
§ 925 Abs. 1 BGB, Auflassung kann auch wirksam für ein rechtlich noch nicht bestehendes Grundstück erklärt werden, für eine Klage auf Eintragungsbewilligung ist jedoch in Hinsicht auf § 28 GBO und § 894 ZPO mindestens das Vorliegen eines Veränderungsnachweises (§ 2 Abs. 3 GBO) erforderlich
Fundstellen
NJW 1988, 415
DNotZ 1988, 109
DNotZ 1988, 109
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