Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85 |
Auflassung im Vorbehaltsvergleich
§ 925 Abs. 2 BGB, eine Auflassung, die in einem unter Vorbehalt geschlossenen Prozeßvergleich (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779 BGB) erklärt wird, ist unwirksam;
§ 925 Abs. 1 BGB, Auflassung kann auch wirksam für ein rechtlich noch nicht bestehendes Grundstück erklärt werden, für eine Klage auf Eintragungsbewilligung ist jedoch in Hinsicht auf § 28 GBO und § 894 ZPO mindestens das Vorliegen eines Veränderungsnachweises (§ 2 Abs. 3 GBO) erforderlich
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines Grundstücks
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1988, 415
- Rpfleger 1987, 452
- NJW-RR 1988, 266
- DNotZ 1988, 109
- WM 1987, 1304
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10
Kapitalanlage - Differenzhaftungsanspruch bei der Aktiengesellschaft
Ist ein Teil der in einem Vergleich enthaltenen Abreden nichtig, so bestimmt sich nach § 139 BGB, ob der Vergleich im Ganzen nichtig ist (BGH, Urteil vom 24. April 1987 - V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 416). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Immobilien - "falsa demonstratio non nocet" gilt auch bei Auflassung
Auch in einem solchen Fall wird daher dem Zweck des § 28 GBO genügt, die Eintragung bei dem richtigen Grundstück zu sichern (Senat, BGHZ 90, 323, 327 f;… Urt. v. 21. Februar 1986, aaO; Urt. v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW-RR 1988, 266). - LG Rostock, 20.01.2005 - 4 O 99/04
Einhaltung der notariellen Form beim Verkauf einer unvermessenen …
Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGH, 16. März 1984, V ZR 206/82, BGHZ 90, 323 ; BGH, 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415 ).Unter der Voraussetzung, dass die Teilfläche zweifelsfrei bestimmt und festgelegt ist, ist auch eine Verurteilung zur Auflassung möglich (vgl. BGH, NJW 1988, 415 unter I.2. m.w.N.).
§ 28 GBO ist zwar nur eine Ordnungsvorschrift, bestimmt aber zugleich den Inhalt eines nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Urteils, weil dieses nach Eintritt der Rechtskraft die Erklärung der Beklagten ersetzt (BGH, NJW 1988, 415 unter II.1. m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 353/07
Immobilien - Enthält Auflassungserklärung auch immer Eintragungsbewilligung?
Er hat diese Rechtsprechung bestätigt durch seine Urteile vom 21. Februar 1986 (NJW 1986, 1867) und vom 24. April 1987 (NJW 1988, 415).Wenn in den Entscheidungen des BGH vom 16. März 1984 (NJW 1984, 1959) und vom 24. April 1987 (NJW 1988, 415) festgestellt wird, dass die Klage auf Bewilligung der Eintragung vor grundbuchlich vollzogener Teilung jedenfalls dann möglich ist, wenn bereits ein Veränderungsnachweis vorliegt, "auf den im Urteil Bezug genommen werden kann", so bedeutet dies nicht, dass die Bezugnahme entbehrlich ist, soweit nur ein Veränderungsnachweis existiert.
- BGH, 02.04.1993 - V ZR 14/92
Rechtsschutzinteresse bei Eintragung des Wohnungeigentümers
»Für die Klage auf Bewilligung der Eintragung des Eigentümers ist das Rechtsschutzinteresse bereits vor Anlegung des Wohnungsgrundbuches zu bejahen, wenn dem Grundbuchamt die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt (im Anschluß an BGH, Urt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867 und v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415 ).«.Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt für den Leistungsantrag auf Bewilligung einer Eintragung in das Grundbuch das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Inhalt der beantragten Erklärung nicht den Voraussetzungen des § 28 GBO genügt (…Urt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867 ; v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415, 416).
- OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 13 U 125/93
Beginn der Frist zur Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Abänderung des …
Denn da ein Veränderungsnachweis (Abmessung des Teilgrundstücks mit eigener Flurstücknummer) noch nicht vorliegt, ist es jedenfalls rechtlich problematisch, ob eine Verurteilung zur Auflassung bereits jetzt möglich wäre (vgl. BGHZ 90, 323 ; BGH, NJW 1988, 415 ) .Hinsichtlich der wohl zusätzlich erforderlichen Eintragungsbewilligung der Beklagten ist eine Verurteilung nach Ansicht des BGH derzeit nicht möglich, weil ein Veränderungsnachweis fehlt (BGH, NJW 1988, 415 ) .
- OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01 Dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachenrechts wäre dagegen durch einen Zusatz wie z. B.: "noch abzuschreibende Teilfläche, 1.420 m2, gemäß Vereinbarung vom ..." o. ä. zu genügen gewesen (vgl. dazu BGH NJW 1988, S. 415, 416).
Denn diese Sachlage hätte bei ausreichender Verständlichkeit der Urkunden lediglich dazu geführt, dass das Grundbuchamt eine Eintragung abgelehnt hätte (vgl. dazu BGH NJW 1988, S. 415, 417).
- BGH, 17.11.2011 - V ZB 58/11
Verfahrensrecht - Verurteilung zu Bewilligung: Recht vollständig bezeichnen!
- BGH, 13.12.1996 - V ZR 200/95
Treuhänderischer Erwerb eines Grundstücks in der DDR vor 1976
Er setzt nämlich das Bestehen eines selbständigen Grundstücks voraus, da ansonsten eine Bewilligung nach § 28 GBO nicht erteilt werden könnte, die Verurteilung also einen nicht vollstreckungsfähigen Inhalt hätte (Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 246/84, NJW 1986, 1867; v. 24. April 1987, V ZR 228/85, NJW 1988, 415; v. 2. April 1993, V ZR 14/92, NJW 1993, 2316, jew. m. Nachw.; die zugelassene Ausnahme im Falle eines genehmigten Veränderungsnachweises liegt hier nicht vor). - BGH, 06.05.1988 - V ZR 32/87
Bestellung eines dinglichen Kiesausbeuterechts an einer noch zu vermessenden …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Senat nur für den Fall zugelassen, daß bereits ein Veränderungsnachweis vorliegt, auf den Bezug genommen werden kann (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 24. April 1987, V ZR 228/85, WM 1987, 1304, 1305, 1306 m.w.N.). - BGH, 29.11.1988 - XI ZR 85/88
Durchbrechung der Rechtskraft wegen sittenwidriger Erschleichung eines …
- BFH, 17.10.1990 - II R 42/88
Für Grundstückserwerb ausreichende Konkretisierung des Grundstücks erforderlich
- LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
