Rechtsprechung
   RG, 13.01.1930 - VI 242/29   

Auflösung vor Eintragung

§ 15 HGB

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 127, 98



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Naumburg, 29.07.2008 - 9 U 5/08  

    Anwendung des § 15 Abs. 3 HGB im Rahmen von § 51 ZPO

    In dieser Beziehung gilt für eine Klageerhebung nichts anderes als für die vom BGH in der zitierten Entscheidung angesprochenen Vollstreckungsmaßnahmen; dies hat der BGH durch das Zitat einer Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 127, 98 f.) zum Ausdruck gebracht, in der eine der Vorschriften des § 15 HGB in der damals geltenden Fassung zur Begründung der Wirksamkeit einer Klageerhebung herangezogen worden war.
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09  

    Partei- und Prozessfähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit

    Die negative Publizitätswirkung nach § 15 Abs. 1 HGB, die den Unternehmer dazu veranlassen soll, eintragungspflichtige Tatsachen registerkundig zu machen, erstreckt sich keineswegs allein auf den Geschäftsverkehr, sondern umfasst auch den so genannten Prozessverkehr einschließlich Zustellungen (vgl. RGZ 127, 98, 99; BGH, Urt. v. 09.10.1978 - VIII ZR 176/77, NJW 1979, 42 = WM 1978, 1272, juris-Rdn. 14 f.; ferner Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 15 Rdn. 8).
  • OLG Koblenz, 25.02.2003 - 3 U 771/02  
    Rspr. findet die Bestimmung des § 15 HGB auf alle Rechtshandlungen Anwendung, bei denen der Handelnde die Möglichkeit hat, sein Verhalten auf seine Kenntnis von bestimmten Tatsachen einzurichten (BGH NJW 1979, S. 42), somit auch auf eine Klageerhebung und die dadurch veranlasste Zustellung (vgl. RGZ 127, S. 98, 99 f.; vgl. Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 15 Rdnr. 8).
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