Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61 |
Aufopferung
§ 677 BGB, Rettungsfall, fremdes Geschäft, StVG, Billigkeit
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Selbstopferung in Geschäftsführung ohne Auftrag
- Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Auch-fremdes Geschäft bei Selbstaufopferung (Autofahrer-Fall)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem plötzlich aus dem Gegenverkehr in seine Fahrbahn einbiegenden Radfahrer
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 38, 270
- NJW 1963, 390
- VersR 1963, 143
- VersR 1963, 1022
- VersR 1963, 173
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 24.01.2006 - VI ZR 290/04
Arbeit & Soziales - Versicherungsschutz für eine Hilfeleistung
Der Versicherungsschutz für die Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII führt demgemäß wie bei den früheren gesetzlichen Regelungen, etwa in § 636 RVO (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280 f.; 129, 195, 202; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - VersR 1981, 260, 261; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 16. April 1996 - VI ZR 79/95 - VersR 1996, 856, 858; ebenso BGHZ 33, 251, 258) nicht zur Anwendung des Haftungsausschlusses gemäß § 104 SGB VII.Zum anderen soll mit ihr der Betriebsfrieden im Unternehmen zwischen diesem und den Beschäftigten sowie den Beschäftigten untereinander gewahrt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 38, 270, 280; 63, 313, 315; 148, 214, 219 f.; 157, 213, 218; vom 6. Mai 1980 - VI ZR 58/79 - VersR 1980, 844, 845; vgl. auch BGHZ 52, 115, 122; BVerfGE 34, 118, 129 f., 132).
- BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03
Versicherungsrecht - Haftungsfreistellungspflicht des Vereins gegenüber Mitglied
Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHZ 89, 153, 156 ff.; ebenso für die Geschäftsführung ohne Auftrag BGHZ 38, 270, 277). - BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Es kommt in der Tat maßgeblich darauf an, ob die Klägerin den Willen gehabt habe, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen (vgl. BGHZ 38, 270, 276).Bei ihnen sind der Geschäftsführungswille und seine Erkennbarkeit von demjenigen darzutun, der sie behauptet (BGHZ 38, 270, 276;… Urt. v. 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56 - VersR 1958, 168;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 5. Aufl. Bd. II S. 231; BGB-RGRK § 677 Anm. 2).
- BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03
Polizeirecht - Dienstliches Handeln ist immer hoheitliche Tätigkeit
Damit liegt eine die vorliegende Fallgruppe abschließende Regelung vor (so schon BayObLGZ 1968, 200 für Art. 58 PAG a.F.), die zugleich in diesem Regelungsbereich inhaltlich den Ersatz von "Aufwendungen" auch im Sinne des Ersatzes von (Gesundheits-)Schäden, wie ihn die Rechtsprechung im Zusammenhang mit § 670 BGB anerkannt hat (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277), ausschließt. - BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Danach spricht bei einem ganz oder wenigstens auch objektiv fremden Geschäft, wie es hier in Betracht zu ziehen ist, eine Vermutung für den Geschäftsführungswillen (vgl. BGHZ 38, 270, 276; 40, 28, 30 f; Senat BGHZ 98, 235, 240). - BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82
Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Soweit ein Sozialversicherungsträger eintrittspflichtig ist, hat die Rechtsprechung den Ersatzanspruch gemäß § 1542 RVO auf diesen übergehen lassen (RGZ 167, 85; BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 281).Die Entscheidung BGHZ 38, 270 betrifft einen Arbeitsunfall, für den die dort klagende Berufsgenossenschaft nach den allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen Leistungen zu erbringen hatte.
- OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
Telekom unterliegt mit 112 Mio. EUR Schadenersatzklage
Ein Ersatzanspruch kommt insbesondere in den sog. Rettungsfällen (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277; 52, 115) und den Fällen, die eine gewisse Nähe zur Fallgruppe der gefahrgeneigten Arbeit aufweisen (z.B. Freistellungsanspruch innerhalb eines Vereins BGHZ 89, 153, 156; NJW 2005, 981), in Betracht. - OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04
Kinder im Verkehr: Aufsichtspflicht der Eltern über Kinder im Straßenverkehr nach …
Ein Kraftfahrer, der im Rahmen einer von einem anderen Verkehrsteilnehmer veranlassten Ausweichreaktion einen Schaden davonträgt, hat aber nach der Rechtsprechung jedenfalls dann keinen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683, 670 BGB, wenn der betreffende Kraftfahrer den Entlastungsbeweis nach § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann und damit grundsätzlich eine eigene Haftung bzw. eine Mithaftung nach § 7 StVG in Betracht kommt bzw. in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 38, 270, 273; OLG Hamm DAR 2001, 127; Palandt/Sprau, § 677 BGB, Rdnr.6;… Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677, Rdnr. 14;… MK/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 683, Rdnr. 23, jeweils m.w.N. zum Meinungsstand). - BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70 Es ist allgemein anerkannt, daß bei einer mit Gefahren verbundenen Geschäftsführung ohne Auftrag auch Schäden des Geschäftsführers zu den nach §§ 683, 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen gehören (BGHZ 38, 270, 277).
Das gilt auch dann, wenn man sich der neuerdings vertretenen Meinung anschließt, dem Richter müsse eine gewisse Freiheit bei der Bemessung des erst von der Rechtsprechung aus Billigkeitsgründen entwickelten Anspruchs des Geschäftsführers auf Ersatz bestimmter Schäden durch den Geschäftsherrn ein geräumt werden (…Erman/Hauß, BGB 4. Aufl. § 670 Anm. 7; vgl. auch BGHZ 38, 270, 277/279).
- BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92
Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"
Ein Aufwendungsersatzanspruch setzt in solchen Fällen aber voraus, daß sich das Opfer an Leben oder Gesundheit aus der mit der Geschäftsführung verbundenen Gefahr ergeben hat (vgl. RGZ 167, 85, 89; BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277), und zwar muß es sich - in Parallele zu den Fällen des Schadensersatzanspruchs aus dem Gesichtspunkt der Herausforderung - um eine tätigkeitsspezifische gesteigerte Gefahr handeln (…vgl. MünchKomm/Seiler, BGB , 2. Aufl., § 683 Rdn. 19;… RGRK- BGB , 12. Aufl., § 670 Rdn. 16, 19;… § 683 Rdn. 1;… Staudinger/Wittmann, BGB , 12. Aufl., § 670 Rdn. 16). - OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00
Aufwendungsersatz wegen eines Unfalls beim Ausweichen im Straßenverkehr
- LG Köln, 06.06.2007 - 9 S 15/07
Kleinkinder im Straßenverkehr - Aufsichtspflicht und allgemeines Lebensrisiko
- BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines …
- LG Berlin, 29.10.1998 - 58 S 445/97
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Ausweichen vor einem Kind
- OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
Unentgeltliches Auftragsverhältnis: Verschuldensunabhängige Haftung des …
- BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69
Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag
- BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64
Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein …
- BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
Ersatzansprüche aufgrund Beseitigung eines Ölschadens
- OLG Köln, 07.07.1993 - 13 U 45/93
- LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
- OLG Frankfurt, 20.09.1996 - 24 U 301/94
- BVerwG, 29.07.1980 - 1 WB 19.79
