Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82 |
Aufrechnung der Behörde
Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen Recht;
Aufrechnung ist kein Verwaltungsakt i.S.v. § 42 VwGO und § 35 VwVfG;
§ 387 BGB, der Aufrechnung steht die aufschiebende Wirkung gem. § 80 VwGO nicht entgegen ("Vollziehbarkeitstheorie");
(Hinweis: vgl. hingegen neuerdings BFH, «Zahlung während des Revisionsverfahrens»)
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 66, 218
- BFHE 151, 304
- NJW 1983, 776
- NVwZ 1983, 347
Wird zitiert von ... (125)
- BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94
Aussetzung der Vollziehung hindert Aufrechnung
Das FA ist deshalb während der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids an der Aufrechnung mit dem durch ihn festgesetzten Steueranspruch gehindert (Abweichung vom Urteil des Senats vom 17. September 1987 VII R 50-51/86, BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366).Mit der Revision macht das FA unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1987 VII R 50-51/86 (BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366) geltend, die Aufrechnung könne nicht als - im Streitfall verbotene - Vollziehung des Steuerbescheids angesehen werden.
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Urteil vom 27. Oktober 1982 3 C 6.82, BVerwGE 66, 218 mit Hinweisen auf vorangegangene BVerwG-Urteile) entschieden, daß die Finanzbehörde befugt ist, gegen eine unstreitige Hauptforderung auch mit einer Gegenforderung aufzurechnen, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht vollziehbaren Verwaltungsakt beruht.
Er hat dies im wesentlichen damit begründet, daß durch die Aussetzung der Vollziehung die Fälligkeit der Forderung als Voraussetzung für die Aufrechnung nicht beseitigt oder hinausgeschoben werde, da die Fälligkeit zum materiellen Regelungsinhalt des Verwaltungsakts gehöre, der durch die Aussetzung nicht berührt wird (BFHE 151, 304, 309, BStBl II 1988, 366).
Nach der genannten Senatsentscheidung kann die Aufrechnungserklärung der Behörde einer Vollziehung nicht gleichgesetzt werden, weil sie keine hoheitliche Maßnahme darstellt (BFHE 151, 304, 310, BStBl II 1988, 366).
Soweit der bisherigen Auffassung des Senats zugestimmt wird, daß die Fälligkeit durch die Aussetzung der Vollziehung nicht gehindert oder beseitigt wird, wird aber die Aufrechnung durch das FA als Gebrauchmachen von den Wirkungen des Verwaltungsakts und damit als - unzulässige - Vollziehung des Bescheides angesehen (so: Friedl, Aufrechnung des Finanzamts mit Steueranspruch: Keine Vollziehung des Steuerbescheids?, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1991, 1005; Söhn in der Anmerkung zum Urteil des BVerwG in BVerwGE 66, 218, Anmerkungen zur Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK-Anm. -, Abgabenordnung, § 226, Rechtsspruch 4; FG München, Beschluß vom 26. Januar 1989 3 V 4956/88, EFG 1989, 212; FG Hamburg, Beschluß vom 14. April 1994 IV 332/93 H, EFG 1994, 732, und die Anmerkung hierzu in EFG Beilage 9/1994 Nr. 2).
Wie der Senat in BFHE 151, 304, 309, BStBl II 1988, 366 ausgeführt hat, läßt die Aussetzung die Wirksamkeit und den Bestand des Verwaltungsakts unberührt, sie hindert lediglich seine Vollziehung.
Mit dem weiten Begriff der Vollziehung, wie er von der herrschenden Meinung und der vorstehend zitierten BFH-Rechtsprechung verstanden wird, läßt sich die Begründung des Senats im Urteil in BFHE 151, 304, 310, BStBl II 1988, 366, wonach die Aufrechnung durch die Behörde deshalb nicht als Vollziehung anzusehen sei, weil es sich hierbei um die Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts und nicht um eine hoheitliche Maßnahme handele, nicht vereinbaren.
Gegen den Ausschluß der Aufrechnungsbefugnis während der Aussetzung der Vollziehung spricht - entgegen dem Senatsurteil in BFHE 151, 304, 311, BStBl II 1988, 366 - auch nicht die Tatsache, daß sich die Aussetzung der Vollziehung als Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes nur auf den Verwaltungsakt bezieht, der der Gegenforderung zugrunde liegt.
Die nunmehr vertretene Rechtsauffassung des Senats über die fehlende Aufrechnungsbefugnis der Finanzbehörde mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, die auf einem in der Vollziehung ausgesetzten Steuerbescheid beruhen, stimmt mit der Entscheidung in BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366, in der der Senat die Aufrechnungsbefugnis des Hauptzollamts (HZA) mit Rückforderungsansprüchen auf Ausfuhrbeihilfen und Währungsausgleichsbeträgen, die auf angefochtenen und einstweilen nicht vollziehbaren Verwaltungsakten beruhten, bejaht hat, nicht überein.
Zwar hat auch der I. Senat des BFH in seinem Beschluß in BFH/ NV 1991, 172 für eine Körperschaftsteuerforderung unter Hinweis auf das Senatsurteil in BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366 ausgeführt, daß die Aufhebung (oder Aussetzung) der Vollziehung der Gegenforderung die Aufrechnungsbefugnis des FA nicht ausschließt.
Da die neue Entscheidung des Senats maßgeblich darauf abstellt, daß für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und die Aufrechnung mit derartigen Ansprüchen besondere Vorschriften aus dem Erhebungsverfahren nach der AO 1977 (§ 218 Abs. 1, § 226) gelten, die in den Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts keine entsprechende Grundlage finden, weicht das vorliegende Senatsurteil, das sich auf die Frage der Aufrechnung mit Gegenforderungen aus dem Steuerschuldverhältnis beschränkt, jedenfalls nicht von den Entscheidungen des BVerwG vom 13. Oktober 1971 VI C 137.67 (Die Öffentliche Verwaltung 1972, 573), und in BVerwGE 66, 218 ab, die die Grundlage für die Senatsentscheidung in BFHE 151, 304, BStBl II 1988, 366 bildeten.
- VG Berlin, 03.04.2009 - 2 K 12.09
NPD hat Anspruch auf Auszahlung von Parteienfinanzierungsmitteln
Mit den Begriffen "verrechnen" und "Verrechnungslage" knüpft das Parteiengesetz an die im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 387 ff BGB ausdrücklich geregelte und auch im öffentlichen Recht als Rechtsinstitut anerkannte (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 ) Aufrechnung an.Die Aufrechnungserklärung ist also eine Handlung, die der Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit dient und dabei gleichzeitig die Befriedigung der eigenen Forderung bewirkt (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 a. a. O.).
31 aa) Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. November 2008 - 3 C 13/08 - juris), mit der dieses seine bisherige Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 ff.) teilweise aufgeben hat, ist einer Behörde die Aufrechnung im Hinblick auf § 80 Abs. 1 VwGO einstweilen untersagt, wenn Bestand oder Fälligkeit einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung von einem Verwaltungsakt abhängen.
Vor allem erfolgt die Aufrechnung nicht mit hoheitlichen Mitteln; sie ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des allgemeinen Schuldrechts, das dem Staat nicht anders als jedem anderen Teilnehmer am Rechtsverkehr zusteht (stRspr; vgl. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48 S. 42 f. und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71 S. 12 f.).
Soweit dem Urteil des Senats vom 27. Oktober 1982 (a. a. O.) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, hält er daran nicht fest.
Ebenso führt ein Abgabenbescheid als solcher bereits die Fälligkeit der Abgabenforderung herbei, ebenfalls ungeachtet einer Anfechtung; auch hier lässt die Anfechtung die Wirksamkeit des Abgabenbescheides unberührt (Urteil vom 27. Oktober 1982 a. a. O. S. 221, 222 bzw. S. 12 f.).
Es würde zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht öfters unterstrichen hat (…Urteile vom 13. Oktober 1971 a. a. O. und vom 27. Oktober 1982 a. a. O.) - den Rechtsschutz des Bürgers nicht unzumutbar schmälern, ließe man die Aufrechnung der Behörde zu.
- BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86
Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht …
Es sind daher die Vorschriften des BGB über die Aufrechnung entsprechend anzuwenden (vgl. auch BFHE 149, 482, BStBl II 1987, 536; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. Oktober 1982 3 C 6.82, BVerwGE 66, 218).Dadurch ist die durch den Zugang der zugrunde liegenden Verwaltungsakte eingetretene Fälligkeit der Forderungen - die Voraussetzung für die Aufrechnung mit ihnen ist (vgl. § 387 BGB) - jedoch nicht beseitigt worden (vgl. BVerwGE 66, 218, 221).
Sie haben lediglich zur Folge, daß der Verwaltungsakt in seinem unveränderten Bestand nicht vollzogen werden kann (vgl. BVerwG in DÖV 1972, 573, 574 und BVerwGE 66, 218, 221 ff.; Söhn in StRK-Anm., AO § 226, Rechtsspruch 4).
Es bestehen aber zwischen der Aufrechnung und der Vollziehung erhebliche Unterschiede, auf die das BVerwG im Urteil in BVerwGE 66, 218, 221 ff. mit Recht hingewiesen hat.
Die Vollziehung dagegen ist eine selbständige und grundsätzlich hoheitliche Maßnahme zur Durchsetzung einer getroffenen Anordnung im Wege des Zugriffs auf Rechtsgüter des Adressaten dieses Verwaltungsakts (BVerwGE 66, 218, 222; vgl. auch Pietzner, VerwArch 74, 59 ff., VerwArch 73 - 1982 -, 453, 457; Ehlers, Die Rechtsnatur der Aufrechnung im öffentlichen Recht, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1983, 446, 448).
Nach seinem Urteil in BVerwGE 66, 218, 222 hängt die Wirksamkeit der Aufrechnung vom Bestehen der Gegenforderung der Behörde ab.
- BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08
Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen; …
Vor allem erfolgt die Aufrechnung nicht mit hoheitlichen Mitteln; sie ist vielmehr ein Gestaltungsrecht des allgemeinen Schuldrechts, das dem Staat nicht anders als jedem anderen Teilnehmer am Rechtsverkehr zusteht (stRspr; vgl. Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 137.67 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48 S. 42 f. und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71 S. 12 f.).Soweit dem Urteil des Senats vom 27. Oktober 1982 (a.a.O.) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, hält er daran nicht fest.
Ebenso führt ein Abgabenbescheid als solcher bereits die Fälligkeit der Abgabenforderung herbei, ebenfalls ungeachtet einer Anfechtung; auch hier lässt die Anfechtung die Wirksamkeit des Abgabenbescheides unberührt (Urteil vom 27. Oktober 1982 a.a.O. S. 221, 222 bzw. S. 12 f.).
Es würde zwar - wie das Bundesverwaltungsgericht öfters unterstrichen hat (…Urteile vom 13. Oktober 1971 a.a.O. und vom 27. Oktober 1982 a.a.O.) - den Rechtsschutz des Bürgers nicht unzumutbar schmälern, ließe man die Aufrechnung der Behörde zu.
- BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99
Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in dem Urteil vom 27. Oktober 1982 3 C 6.82 (BVerwGE 66, 218) entschieden, die Aufrechnung mit einer Gegenforderung stelle keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheides dar.Dem Urteil des BVerwG in BVerwGE 66, 218 ist nicht, auch nicht konkludent der Rechtssatz zu entnehmen, dass die Aufrechnung mit einer Forderung wirksam sei, die --wie im Streitfall-- erst dadurch formell-rechtlich durchsetzbar geworden ist, dass ein ihrer Geltendmachung entgegenstehender begünstigender Verwaltungsakt aufgehoben (zurückgenommen) wird, obwohl ein gegen die Aufhebung eingelegter Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat.
Ob der vom BVerwG in BVerwGE 66, 218 zu entscheidende Sachverhalt Anlass hätte geben können, die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch von der Aufhebung anderweit ergangener gewährender Verwaltungsakte abhängig zu machen, bedarf keiner Untersuchung.
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 6 S 2047/90
Aufrechnungserklärungen bzw Verrechnungserklärungen einer Behörde sind keine …
Die Aufrechnungserklärung einer Behörde ist auch dann, wenn mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung aufgerechnet wird, kein Verwaltungsakt (wie BVerwGE 66, 218).Daraus ist zu schließen, daß die Verrechnung im Sinne von § 52 SGB I grundsätzlich denselben Rechtscharakter hat wie die Aufrechnung, für die -- auch wenn sie durch eine Behörde erfolgt -- unstreitig (neben den etwa bestehenden öffentlich-rechtlichen Sondervorschriften, also § 51 SGB I) ergänzend die Vorschriften der §§ 387 ff. BGB gelten (vgl. statt vieler BVerwG, Urt. v. 27.10.1982, BVerwGE 66, 218).
Alle diese Fragen sind streitig, wobei teilweise auch nicht zwischen den beiden obengenannten "Stufen" unterschieden wird (einen Verwaltungsakt bejaht das BSG in seinen Urteilen vom 25.03.1982, BSGE 53, 208 und vom 21.07.1988, BSGE 64, 17; einen Verwaltungsakt verneint das BVerwG in seinen Urteilen vom 27.10.1982, BVerwGE 66, 218 und vom 13.06.1985, DVBl. 1986, 146 sowie der BFH in seinem Urteil vom 02.04.1987, NVwZ 1987, 1118; Nachweise zu den umfangreichen, im Ergebnis unterschiedlichen Literaturmeinungen zuletzt bei Ehlers, JuS 1990, 777 und Veitenthal, BayVBl. 1990, 615; zur Unterscheidung nach "Stufen" insbesondere Ebsen, DÖV 1982, 389).
Daß die Aufrechnungserklärung durch eine Behörde auch bei einer Aufrechnung mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung kein Verwaltungsakt ist, wird vom BVerwG im Urteil vom 27.10.1982 (a.a.O.) damit begründet, daß diese Erklärung ebenso wie bei einer Aufrechnung mit einer privatrechtlichen Forderung oder bei einer Aufrechnung seitens des Bürgers nicht aus einer hoheitlichen Position abgegeben wird, sondern auf gleichgeordneter rechtlicher Ebene erfolgt.
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Sozialrecht; Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds; Rückforderung von …
Dem Beklagten steht aber keine Rechtsgrundlage für die in der Form eines Verwaltungsaktes erklärte Aufrechnung zur Seite (…siehe dazu BSG vom 24.7.2003 SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 = FEVS 55, 145; BVerwG vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218; BFH vom 2.4.1987 NVwZ 1987, 1818; Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand: April 2009, § 18 RdNr. 7).Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 218) noch festgestellt, dass die Anfechtung eines Leistungsbescheides und die damit eintretende aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) nicht die bereits eingetretene Fälligkeit der im Bescheid konkretisierten Forderung beseitigt und die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraussetzt.
Für die Zulässigkeit und Wirkung der Aufrechnung sei es irrelevant, dass gegen den Rückforderungsbescheid zunächst Widerspruch eingelegt und dann Klage erhoben worden ist (so ausdrücklich BVerwG vom 27.10.1982 a. a. O.).
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Sozialrecht; Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds; Rückforderung von …
Dem Beklagten steht aber keine Rechtsgrundlage für die in der Form eines Verwaltungsaktes erklärte Aufrechnung zur Seite (…siehe dazu BSG vom 24.7.2003 SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 = FEVS 55, 145; BVerwG vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218; BFH vom 2.4.1987 NVwZ 1987, 1818; Linhart, Schreiben, Bescheide und Vorschriften in der Verwaltung, Stand: April 2009, § 18 RdNr. 7).Das Bundesverwaltungsgericht hatte zwar in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 218) noch festgestellt, dass die Anfechtung eines Leistungsbescheides und die damit eintretende aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) nicht die bereits eingetretene Fälligkeit der im Bescheid konkretisierten Forderung beseitigt und die Aufrechnung mit einer in einem Leistungsbescheid konkretisierten Forderung nicht die Vollziehbarkeit des Bescheides voraussetzt.
Für die Zulässigkeit und Wirkung der Aufrechnung sei es irrelevant, dass gegen den Rückforderungsbescheid zunächst Widerspruch eingelegt und dann Klage erhoben worden ist (so ausdrücklich BVerwG vom 27.10.1982 a. a. O.).
- BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05 15 Der Kläger sieht die Rechtsgrundsätzlichkeit seiner Frage darin, dass das Berufungsgericht die Erklärung der Aufrechnung der Beklagten mit den jeweils fälligen monatlichen Versorgungsbezügen bis zur Tilgung der Überzahlung für rechtlich zulässig gehalten hat, ohne sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 85/99 (BFHE 193, 254) auseinander gesetzt zu haben, das nach Auffassung des Klägers von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1982 BVerwG 3 C 6.82 BVerwGE 66, 218), weil es in der Aufrechnungserklärung einen Verwaltungsakt sieht.
17 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1982 BVerwG 3 C 6.82 (…a.a.O.) unter Berufung auf die Urteile vom 13. Oktober 1971 BVerwG 6 C 137.67 (Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 48) und vom 9. Oktober 1959 BVerwG 7 C 53.58 (DVBl 1960, 36) die Auffassung vertreten, die Aufrechnung mit einer Gegenforderung stelle keine Vollziehung eines die betreffende Forderung konkretisierenden Leistungsbescheids dar.
18 Die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs vom 31. August 1995 VII R 58/94 (…a.a.O.) steht nicht im Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. Oktober 1982 BVerwG 3 C 6.82 (…a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06
Aufschiebende Wirkung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides verhindert …
- BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88
Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung, …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
Die vorläufige Festsetzung einer Anteilsfinanzierung ist kein vorläufiger …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 L 6/89
Verrechnung einer Zwangsgeldanforderung mit Guthabensforderung des Betroffenen; …
- BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91
- BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R
Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …
- BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
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- BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Notarrecht - Abgaben an die Notarkasse
- BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95
Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen …
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04
Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen
- BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93
Reichweite der Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2003 - L 10 B 21/02
Vertragsarztrecht
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R
Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines …
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82
- BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92
- OVG Thüringen, 03.02.2004 - 2 KO 434/03
Unwirksame Aufrechnung mit Subventionsanspruch; Rückforderung; Zuwendung; …
- OVG Niedersachsen, 29.10.2007 - 5 ME 218/07
Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Rückforderungsbescheid …
- LG Karlsruhe, 09.12.2009 - 6 S 1/09
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verrechnung von Rückforderungsansprüchen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1997 - 24 B 2202/96
Sozialhilferecht: Rechtsnatur der Aufrechnungsverfügung, § 25a BSHG
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2005 - 4 S 740/05
Gebührenanteile eines Notars im badischen Rechtsgebiet; vorläufiger Rechtsschutz; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 11 KA 50/11
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96
Rückforderung von Finanzausgleichsleistungen;; Abgabe, öffentliche; …
- OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
- BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86
Aufrechnung mit bestrittenem zivilrechtlichem Anspruch im Verwaltungsrechtsstreit
- OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 2782/96
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- VG Kassel, 15.07.2003 - 7 E 1141/00
- VG Braunschweig, 19.11.2007 - 8 A 267/07
Abrechnungsbescheid; Allgemeine Leistungsklage; Aufwendungserklärung; …
- VG Osnabrück, 18.06.2008 - 1 A 407/06
Verrechnung / Aufrechnung der Betriebsprämie mit zurückgeforderten Subventionen; …
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
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- BSG, 31.08.2011 - GS 2/10
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- VG Hannover, 01.09.2011 - 13 B 3230/11
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Aufrechnung
- VGH Hessen, 24.04.1985 - 11 TG 270/85
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1988 - 12 B 92/88
- BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds
- VG Berlin, 03.05.2007 - 10 A 55.03
Nachträgliche Genehmigung einer Wohnungszweckentfremdung und die Erhebung einer …
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06
Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; …
- LSG Hessen, 16.01.2008 - L 9 SO 121/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Darlehen für Mietkaution und …
- BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83
Die Aufrechnungserklärung des Finanzamts ist kein Verwaltungsakt
- BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
- BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Exmatrikulation wegen Nichtentrichtung von …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08
Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im …
- BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs. …
- BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00
Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe
- OVG Sachsen, 12.10.2005 - 5 B 471/04
Säumniszuschläge, aufschiebende Wirkung, Rückwirkung
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2007 - 2 LB 29/07
Ausbildungsförderung; Änderungsbescheid; Beschwer; Kontoinhaber; Suspensiveffekt; …
- LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine …
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Sozialrecht; Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds; Rückforderung von …
- BFH, 12.09.1985 - VIII R 371/83
Verlangen des Finanzamts nach Benennung eines Empfängers kein Verwaltungsakt
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 13 S 1532/04
Fehlendes Bescheidungsinteresse für Verpflichtungsklage bei gleichzeitig …
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06
Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach …
- BFH, 20.04.1988 - I R 67/84
Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens
- BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89
Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung
- VG Freiburg, 11.11.2009 - 3 K 879/08
Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Geltendmachung des …
- VG Bremen, 10.09.2010 - 2 K 3210/08
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10
Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen …
- BFH, 21.04.1999 - II R 44/97
Anwendung des GrEStG DDR
- AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05
- OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08
Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder …
- BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit …
- VG Bremen, 26.10.2011 - 2 V 769/11
Besoldung und Versorgung, Ruhegehalt
- BGH, 07.07.1999 - XII ZR 225/97
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses nach Widerruf eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99
- OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04
- VG Oldenburg, 08.02.2007 - 6 A 3169/05
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge (halber Familienzuschlag der Stufe 1); …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2007 - 3 M 146/06
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und Möglichkeit der Aufrechnung
- LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06
Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegenseitigkeit - …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - 2 S 3215/91
Qualifizierung der in VwGO § 80 Abs 6 S 1 und S 2 Nr 1 genannten Voraussetzungen …
- BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03
- VGH Hessen, 23.09.2004 - 8 UE 653/03
Erstattungsfähigkeit so genannter Arbeitsplatzkosten nach dem hessischen …
- BVerwG, 04.11.2008 - 7 BN 2.08
- BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S
Wirksamkeit einer Ermächtigung zur Durchführung der Verrechnung; Erklärung durch …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 A 57/88
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.1996 - 1 K 102/95
- VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504
- BFH, 21.02.2000 - VII B 223/99
Rechtsschutzbedürfnis; Aufrechnung
- BVerwG, 13.10.2006 - 6 B 66.06
- VG Düsseldorf, 24.02.2009 - 23 L 96/09
Rückforderung vom Erben Rückforderungsbescheid Aufrechnung Ruhensregelung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - L 11 B 25/09
Vertragsarztangelegenheiten
- OVG Niedersachsen, 10.06.2010 - 5 LA 109/08
Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen
- VG Düsseldorf, 05.08.2011 - 23 L 977/11
Rückforderung; Versorgungsbezüge; Aufrechnung; Anordnungsgrund; Vertrauen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1983 - 4 A 1504/82
- VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 342/84
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge und Beihilfe
- OVG Sachsen, 14.05.2001 - 2 BS 133/00
- BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 110.03
- VG Oldenburg, 16.11.2004 - 6 B 3881/04
Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs mit laufenden Bezügen; Aufrechnung; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - L 13 RA 52/04
Unfallversicherung
- OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 2 ME 436/05
Umdeutung eines Eilantrages; Antrag; Auslegung; einstweiliges …
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2007 - 12 L 481/07
Gesetzesimmanenter Vorbehalt, Festsetzungsbescheid, Rückforderung, Aufrechnung, …
- SG Braunschweig, 02.10.2008 - S 17 AS 2620/08
Arbeitslosengeld II - Tilgungsregelung im Darlehensbescheid - …
- VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157
Verwaltungsprozessrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Hemmung der …
- SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB …
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - L 3 R 74/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
- SG Düsseldorf, 11.10.2002 - S 2 KA 104/02
Vertragsarztrecht
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 73/03
Bagatellgrenze, Finanzausgleich, Kostenerstattung, Sozialhilfekosten, Umzug
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Aufrechnung, Leistungsklage, Verwaltungsakt
- VG Wiesbaden, 25.06.2007 - 8 E 384/05
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und die Voraussetzungen für die …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 28/09
Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zurverfügungstellung eines Kontos für eine …
- LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 856/09
Verwaltungsaktseigenschaft einer Aufrechnungserklärung
- VG Düsseldorf, 28.05.2010 - 13 K 5138/08
- BVerwG, 30.12.2010 - 7 VR 3.10
- VGH Bayern, 25.01.1988 - 14 B 86.02382
Bauordnuungsrecht: Anspruch des Nachbarn auf Vollstreckung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.1990 - 13 S 500/89
Änderung des Familiennamens bei Stiefkindern - maßgeblicher Zeitpunkt für die …
- VG Gera, 30.09.2003 - 1 K 1017/02
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; öffentlich-rechtlicher …
- VG Gießen, 14.02.2005 - 3 G 31/05
Rechtswidrige Vollziehung eines suspendierten BAföG-Rückforderungsbescheides …
- VG Saarlouis, 20.06.2007 - 1 K 38/06
- VG Schwerin, 15.04.2008 - 3 A 400/07
1. Die Aufrechnung mit einer durch Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid …
- VG Cottbus, 19.05.2009 - 7 L 208/08
- VG Münster, 26.05.2010 - 3 M 2/10
- AG Hamm, 07.04.2011 - 18 AR 18/11
Aufrechnung, Verteidigergebühren, Freigesprochener, Rechtsmittel
- VG Lüneburg, 22.07.1998 - 1 B 46/98
Ratenweise Einbehaltung eines Rückforderungsbetrages nur bei Vollzugsanordnung …
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2004 - 1 G 1569/04
- VG Hamburg, 21.07.2006 - 8 E 1529/06
- SG Gelsenkirchen, 18.10.2006 - S 11 AS 197/06
- AG Unna, 07.04.2011 - 18 AR 18/11
