Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82 |
Aufrechnung der Behörde
analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen Recht;
Aufrechnung ist kein Verwaltungsakt i.S.v. § 42 VwGO und § 35 VwVfG;
§ 387 BGB, der Aufrechnung steht die aufschiebende Wirkung gem. § 80 VwGO nicht entgegen ("Vollziehbarkeitstheorie");
(Hinweis: vgl. hingegen neuerdings BFH, «Zahlung während des Revisionsverfahrens»)
Volltextveröffentlichungen (1)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 66, 218
- NJW 1983, 776
- NVwZ 1983, 347
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