Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
03.06.1983
Aktenzeichen
8 C 43.81
Dazu im Internet

dejure.org

Aufrechnung gegen Gebührenbescheid

§ 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit der Aufrechnung gegenüber der Behörde (nach öffentlichem Recht, vgl. § 387 BGB) im Anfechtungsprozeß (Rechtsgrundfunktion eines Gebührenbescheids entfällt nicht durch Erfüllung), jedoch verwaltungsprozessuale Beachtlichkeit bei gleichzeitiger Zahlungsaufforderung;

§ 43 VwGO, zur (hier und grds. zu verneinenden) Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen)

Alpmann Schmidt

VwGO §§ 42 Abs. 1, 43; BayKAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 5; AO 1977 §§ 218 Abs. 2, 226

Fundstellen
NVwZ 1984, 168
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht