Rechtsprechung
Gericht
BVerwG
Datum
03.06.1983
Aktenzeichen
8 C 43.81
Dazu im Internet
dejure.org
Aufrechnung gegen Gebührenbescheid
§ 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit der Aufrechnung gegenüber der Behörde (nach öffentlichem Recht, vgl. § 387 BGB) im Anfechtungsprozeß (Rechtsgrundfunktion eines Gebührenbescheids entfällt nicht durch Erfüllung), jedoch verwaltungsprozessuale Beachtlichkeit bei gleichzeitiger Zahlungsaufforderung;
§ 43 VwGO, zur (hier und grds. zu verneinenden) Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen)
Fundstellen
NVwZ 1984, 168
Sie publizieren juristisch im Internet?