Rechtsprechung
| BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00 |
Aufschüttungsgelände
§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, keine Arglist (vgl. nunmehr § 444 BGB <Fassung seit 1.1.02>) in Form einer "Erklärung ins Blaue hinein", wenn der Verkäufer keine Erinnerung an den Mangel hat und er, ohne Mangelfreiheit zuzusichern, erklärt, Mängel seien ihm nicht bekannt
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut (Volltext, Word-/PDF-format)
- Prof. Dr. Lorenz
Arglistiges Verschweigen eines Mangels: "Erklärung in's Blaue" bei Nichterinnerung
- NWB SteuerXpert START
BGB § 463
- jurawelt.com
Vom Verkäufer vergessene offenbarungspflichtige Mängel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 463
Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch "Erklärung ins Blaue hinein"?
Kurzfassungen/Presse (5)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 459, 463
Keine arglistige Täuschung bei vergessenem Sachmangel - Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Grundstückskauf, arglistige Täuschung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Grundstücksmangel vergessen
- finanztip.de (Kurzinformation)
Ohne Erinnerung keine Arglist
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängel eines Grundstücks arglistig verschwiegen? (IBR 2001, 645)
- RA ONLINE
, S. 551 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Arglisthaftung des Verkäufers bei Erklärung ins Blaue hinein
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 2326
- MDR 2001, 982
- WM 2001, 1420
- BauR 2001, 1431
- BB 2001, 1548
- NZM 2001, 1002
- NZBau 2001, 494
- IBR 2001, 645
- DB 2001, 1987
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06
Bauvertrag - Organisationsverschulden bei Nachunternehmereinsatz
Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, BauR 2001, 1431, 1432 = NZBau 2001, 494; Urteil vom 12. Oktober 2006 - VII ZR 72/05, BauR 2007, 114, 115 = ZfBR 2007, 47 = NZBau 2007, 96). - OLG Brandenburg, 31.05.2006 - 4 U 216/05
Immobilien - Hausverkauf unter arglistigem Verschweigen von Mängeln
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326, 2327).Im Übrigen setzt ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels voraus, dass der Verkäufer den Mangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326, 2327).
Unabhängig davon, dass diese Erklärung keine Zusicherung darstellt, dass verdeckte Mängel nicht vorhanden sind (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2003, 989; BGH, NJW-RR 1992, 333; BGH, NJW 2001, 2326 f), kann aus dieser Erklärung auch nicht der Vorwurf abgeleitet werden, die Beklagten hätten "ins Blaue hinein" versichert, dass ihnen verborgene Mängel nicht bekannt seien, und damit arglistig gehandelt (vgl. hierzu BGH, NJW 2001, 2326 f ).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
Kaufrecht - Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht
Auch der bedingte Vorsatz setzt allerdings voraus, dass der Erklärende die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung kennt oder zumindest für möglich hält (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, WM 2001, 1420, unter II 2 a).
- BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05
Bauvertrag - Haftung für arglistiges Verschweigen des Subunternehmers?
Dieses Bewusstsein fehlt, wenn ein Mangel nicht als solcher wahrgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, BauR 2001, 1431, 1432 = NZBau 2001, 494). - OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04
Keine Versicherungsleistung bei unvollständigen Angaben zu Vorerkrankungen
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; NJW 1995, 1549). - KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
Immobilien - Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts
Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert ist und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (BGH IBR 2002, 383; BauR 2001, 1431). - OLG Saarbrücken, 13.07.2006 - 8 U 425/05
Bankrecht - Darlehensvertrag: Anfechtung wegen Verschweigen von Mahnverfahren
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes handelt arglistig, wer diesen kennt und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner bei dessen Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326, 2327 m. w. N.). - LAG Niedersachsen, 15.03.2010 - 9 Sa 517/09
Aufhebungsvertrag - Altersdiskriminierung - Möglichkeit von Altersteilzeit als …
Bedingter Vorsatz ist z. B. gegeben, wenn der Handelnde, obwohl er mit der möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt (BGH vom 11.5.2001, V ZR 14/00, NJW 2001, 2326 Rn. 14). - BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07
Immobilien - Haus von 1933: Haftung des Verkäufers bei Feuchtigkeit des Kellers
Sollte dieser Vortrag zutreffen, kommt - wenn der Keller bei Gefahrübergang mangelhaft war - zumindest eine unzutreffende Angabe "ins Blaue hinein" in Betracht, die ebenfalls den Vorwurf der Arglist und damit einen Schadensersatzanspruch gemäß § 463 Satz 2 BGB begründen kann (vgl. BGHZ 63, 382, 388; Senat, Urt. v. 11. Mai 2001, V ZR 14/00, NJW 2001, 2326, 2327;… BGH, Urt. v. 3. Dezember 1986, VIII ZR 345/85, WM 1987, 137, 138). - OLG Nürnberg, 24.02.2003 - 13 U 3187/02
Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ist auch anzuwenden, wenn im …
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines Offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Vertragspartners, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 2001, 2326 = LM § 463 BGB Nr. 82 Bl. 2). - OLG Celle, 19.06.2003 - 4 U 2/03
Verfahrensrecht - Ergebnis der Beweisaufnahme muss erörtert werden
- BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02
Immobilien - Schadensersatz für fehlende Dampf- und Windsperre bei Reetdach?
- OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 134/05
Gebrauchtwagenkauf: Aktivlegitimation des Käufers mit Unternehmereigenschaft für …
- OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
Bauvertrag - Organisationsverschulden bei Fliesenarbeiten?
- OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
Rückforderung einer zur Absicherung der Ehefrau geleisteten Zuwendung bei …
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Immobilien - Arglistiges Verschweigen beim Immobilienverkauf
- OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99
Keine Arglist beim Verschweigen eines "kleinen Ölunfalls" gegenüber dem Käufer …
- OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
- OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10
Immobilien - Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskaufvertrag
- OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02
Immobilien - Arglistiges Verscheigen von Mangel: Feuchtigkeitsschäden
- KG, 10.01.2006 - 6 U 122/05
Versicherungsvertragsrecht: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer …
- OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine …
- OLG Dresden, 17.01.2007 - 12 U 1034/06
Darlehensvertrag - Widerruf
- LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02
Bauvertrag - Arglist und Organisationsverschulden bleiben die Ausnahme!
- KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei …
- OLG Nürnberg, 27.03.2003 - 13 U 3290/02
Wohnungseigentum - Schadensersatz für Mängel am Gemeinschaftseigentum
- KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03
Gebrauchtwagenkauf: Schadensersatzanspruch wegen Fehlens zugesicherter …
- LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06
Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG Hamm, 11.07.2002 - 22 U 30/02
Auffüllgrundstück - Schadensersatzanspruch
- OLG Düsseldorf, 14.11.2005 - 9 U 30/05
- LG Bielefeld, 29.07.2010 - 6 O 50/09
Immobilien - Grundstückskauf: Welcher Zustand in "gärtnerischer" Hinsicht?
- OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 9 U 199/00
- OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 9 U 2/03
- AG Borken, 02.06.2004 - 15 C 146/03
- LG Bonn, 09.01.2006 - 1 O 77/05
Arglistiges Verschweigen von Mängeln der Kaufsache hier: Putzrisse
- KG, 06.11.2007 - 13 U 84/06
Bauträger - Formelle Rechtswidrigkeit eines Doppelhauses: Welche Ansprüche?
- OLG Dresden, 15.07.2008 - 9 U 388/08
Immobilien - Arglistige Täuschung über durchgeführte Schallschutzmaßnahmen?
- OLG Köln, 04.09.2002 - 11 U 19/00
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 22 U 115/08
- LG München II, 30.07.2009 - 3 O 260/08
Bauvertrag - Pauschalierter Schadensersatz von 10% bei Kündigung wirksam
