Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1996 - III ZR 50/95 |
Auftrag zur Rückersteigerung
Auftrag, § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), gesetzliche Herausgabepflicht § 667, § 242 BGB
Volltextveröffentlichungen (4)
- Alpmann Schmidt
- Prof. Dr. Lorenz
Formpflichtigkeit des Auftrags zum treuhänderischen Erwerb eines Grundstücks, arglistige Berufung auf den Formmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formbedürftigkeit eines Auftrags zur Ersteigerung eines Grundstücks; Treuwidrigkeit der Berufung auf den Formmangel
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks mit Erwerbsverpflichtung: Treuwidrige Berufung des Auftragnehmers auf Formmangel
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 313, 242
Berufung auf einen Formmangel als Verstoß gegen Treu und Glauben
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 1960
- MDR 1996, 895
- BB 1996, 1528
- Rpfleger 1996, 471
- DNotZ 1998, 941
- DB 1997, 768
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 14.02.2008 - III ZR 145/07
Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandauftrages
Dass der Beklagte aufgrund der Treuhandabrede gemäß § 667 BGB zur Herausgabe des durch die Geschäftsbesorgung Erlangten verpflichtet ist, begründet keine Formbedürftigkeit der Vereinbarung nach § 313 Satz 1 BGB a.F., da diese Herausgabepflicht auf Gesetz beruht (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1996 - III ZR 50/95 - NJW 1996, 1960).Es bedarf jedoch stets einer wertenden Betrachtung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, bei der nicht nur die berechtigten Interessen des Auftraggebers, sondern auch diejenigen des Beauftragten zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1996 aaO).
- VG Meiningen, 03.11.2011 - 8 K 82/10
Recht des Zivildienstes; Recht des Zivildienstes; Schadensersatz; …
Zu dieser wahrzunehmenden Fürsorgepflicht gegenüber den Dienstleistenden zählt auch ein fachgerechter Arbeitsschutz (BGH, Urteil vom 15.05.1997 - III ZR 50/95 - DÖV 1997, 836).Das durch die Beleihung begründete verwaltungsrechtliche Schuldverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten gebietet es grundsätzlich, einen Rückgriffsanspruch auf den Teil des eingetretenen Schadens zu begrenzen, der dem von der Beschäftigungsstelle zu verantwortenden Beitrag entspricht; bei Mitverschulden des Dienstleistenden ist die vollständige Überwälzung auf die Zivildienststelle nicht gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 15.05.1997, a. a. O., BVerwG…, Urteil vom 19.03.1998 - 2 c 6/97- a. a. O.).
- BFH, 28.05.1998 - II B 81/97 Soweit sich die Antragstellerin in dem Vertrag der Fondsgesellschaft gegenüber verpflichtet hat, das Erbbaurecht zu erwerben, hätte eine solche Erwerbspflicht zwar dem Formzwang des § 313 Satz 1 BGB unterlegen, jedoch ist der Formmangel insoweit durch den Erwerb des Erbbaurechts seitens der Antragstellerin geheilt worden (vgl. § 313 Satz 2 BGB ; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1996 III ZR 50/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1960 ).
Denn dieser Anspruch ist kein vertraglich begründeter, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. ständige Rechtsprechung des BGH zuletzt in NJW 1996, 1960 , m.w.N.).
- OLG Celle, 08.11.2001 - 4 U 40/01
Auslösung des Vorkaufsfalls durch Übertragung eines treuhänderisch in der …
Damit aber liegt entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts, das den Gesichtspunkt des Erwerbs des Grundstücks durch verdeckte Treuhand im Zwangsversteigerungsverfahren (§§ 512, 667 BGB ) und die dazu ergangene Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 1960 ; BGHZ 127, 175) nicht gesehen hat, in der Übertragung der Eigentumswohnung durch den Beklagten an die .Denn hat der Beklagte lediglich als Treuhänder das Treugut dem Treugeber in Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 667 BGB übertragen (vgl. zu Fragen des treuhänderischen Erwerbs von Grundstücken im Übrigen auch BGH NJW 1996, 1960 und BGHZ 127, 168, 175), dann stünde auch der Eintritt der Kläger als Käufer bei Übernahme der Grundschuld über 102.000 DM der Übertragung an die .
- OLG Koblenz, 20.06.2002 - 5 U 1608/01
Sittenwidrigkeit eines negativen Bietabkommens im Zwangsversteigerungsverfahren
Die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts folgt jedoch nicht aus § 313 Satz 1 BGB i.V.m. § 125 Satz 1 BGB , da mit der Eintragung der Beklagten als Eigentümer im Grundbuch der im Hinblick auf die im Bietabkommen enthaltene Erwerbsverpflichtung formbedürftige Vertrag "gültig" im Sinne des § 313 Satz 2 BGB geworden ist (vgl. die umfangreichen Nachweise aus der Rechtsprechung bei Droste, Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer 1995, 37/42 und 43 sowie BGH NJW 1996, 1960 ). - BFH, 08.11.2000 - II R 55/98
Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb
War eine Erwerbspflicht gewollt, ist aber die Form des § 313 Abs. 1 BGB nicht gewahrt, kann die Berufung auf den Formmangel einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. Mai 1996 III ZR 50/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1960). - OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 4 U 127/06
Treuwidrige Berufung auf notarielle Beurkundungspflicht einer Auftragserteilung …
Der Auftrag, der den Auftraggeber zur Abnahme auftragsgemäß erworbenen Grundstücks verpflichtet, bedarf zwar grundsätzlich wegen dieser Abnahmeverpflichtung zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (seinerzeit noch gem. § 313 BGB, vgl. BGH NJW 1996, 1960). - OLG Köln, 19.02.2010 - 22 U 163/07 Dies kann aber dann anders zu beurteilen sein, wenn der Auftragnehmer zunächst das "Risiko" des Erwerbsgeschäfts trägt, weil er das Grundstück zunächst mit (weitgehend) eigenen Mitteln erwirbt und deren Erstattung durch den Auftraggeber nicht sicher ist (vgl. BGH NJW 1996, 1960, 1961).
- OLG Dresden, 21.04.1998 - 14 U 1556/97
Rechtsstellung des Treunehmers aus einem zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten …
Bei der Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger und der Zedentin Ixxx Exxxx auf Verlangen das Eigentum an dem zuvor von dem Veräußerer Wxxxx Sxxxxxx erworbenen Grundstücks zu verschaffen, handelt es sich nicht um eine vertraglich vereinbarte, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung aus § 667 BGB , die auf Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten gerichtet ist und dem Formzwang des § 313 BGB nicht unterliegt (st. Rsp., vgl. BGHZ 85, 245, 248; BGHZ 127, 168, 175;… BGH, Urt. v. 17.10.1980 - V ZR 143/79, NJW 1981, 1267, 1268; BGH Urt. v. 02.05.1996 - III ZR 50/95, NJW 1996, 1960, 1961). - BFH, 28.05.1998 - II B 75/97
Zutreffende Bezeichnung einer GbR im Steuerbescheid
Soweit sich die X-GmbH in dem Vertrag der Antragstellerin gegenüber verpflichtet hat, das Erbbaurecht zu erwerben, hätte eine solche Erwerbspflicht zwar dem Formzwang des § 313 Satz 1 BGB unterlegen, jedoch ist der Formmangel insoweit durch den Erwerb des Erbbaurechts seitens der X-GmbH geheilt worden (vgl. § 313 Satz 2 BGB ; Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH-- vom 2. Mai 1996 III ZR 50/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1960 ). - AG Quedlinburg, 02.09.2004 - 7 C 349/02
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