Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
13.01.1998
Aktenzeichen
VI ZR 242/96
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dejure.org

Augenhintergrunduntersuchung

§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zu den Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr (hinsichtlich der Kausalität) bei unterlassener Befunderhebung;

§ 823 Abs. 1 BGB, grober Behandlungsfehler bei eindeutigem Verstoß gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln;

zur Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB im Verhältnis behandelnder Arzt - Urlaubsvertreter

ibr-online

judicialis

Fundstellen
BGHZ 138, 1
NJW 1998, 1780
MDR 1998, 597
VersR 1998, 457
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