Rechtsprechung
| BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85 |
Augenschuß
§ 24 StGB, (hier: nicht) fehlgeschlagener Versuch, Abgrenzung beendeter - unbeendeter Versuch: Rücktrittshorizont;
Anforderungen des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB § 24 Abs. 1 § 212
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 1975 § 24 Abs. 1 § 212
Beendigung des Totschlagversuchs
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 33, 295
- NJW 1986, 73
- NStZ 1986, 25
- StV 1985, 501
- JR 1986, 420
- JR 1986, 423
Wird zitiert von ... (74)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält ( BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Entsprechendes wird angenommen, wenn der Täter den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung für möglich hält ( BGHSt 33, 295, 299).
Ein strafbefreiender Rücktritt setzt in solchen Fällen voraus, daß der Täter den Erfolgseintritt durch eigene Tätigkeit verhindert oder sich darum bemüht, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative und Satz 2 StGB; vgl. BGHSt 31, 46; 33, 295).
In diesem Sinne hält den Erfolgseintritt auch für möglich, wer die tatsächlichen Umstände erkennt, die diesen Erfolgseintritt nach der Lebenserfahrung nahelegen ( BGHSt 33, 295, 300; 35, 90, 93); er braucht weder die Gewißheit des Erfolgseintritts zu haben noch muß er den Erfolgseintritt jetzt noch wollen oder billigen.
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt ( BGHSt 31, 170; 33, 295; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
- BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach …
Erforderlich ist aber, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich wird (vgl. BGHSt 33, 295, 301; BGH NStZ 2006, 503).§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei sich der Täter auch eines Dritten bedienen kann (vgl. BGHSt 33, 295, 301/302; BGH StV 1997, 518 jew. m.w.N.).
Wenn ein Menschenleben auf dem Spiel steht, sind insoweit hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 33, 295, 302).
Maßgeblich ist vielmehr, dass der Täter, wenn er sich entschließt, die Vollendung der Tat zu verhindern, die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen ergreift und sich um die bestmögliche Maßnahme bemüht (vgl. BGHSt 33, 295, 301/302; BGH StV 1999, 596).
Erforderlich ist aber, dass der Täter eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat ursächlich oder jedenfalls mitursächlich wird (vgl. BGHSt 33, 295, 301; BGH NStZ 2006, 503).
§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei sich der Täter auch eines Dritten bedienen kann (vgl. BGHSt 33, 295, 301/302; BGH StV 1997, 518 jew. m.w.N.).
Wenn - wie hier - ein Menschenleben auf dem Spiel steht, sind insoweit hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 33, 295, 302).
Maßgeblich ist vielmehr, dass der Täter, wenn er sich entschließt, die Vollendung der Tat zu verhindern, die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen ergreift und sich um die bestmögliche Maßnahme bemüht (vgl. BGHSt 33, 295, 301/302; BGH StV 1999, 596).
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
»Auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes kommt es für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (Ergänzung zu BGHSt 31, 170 und 33, 295).«.unbeendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt glaubt, der Erfolg werde nicht eintreten, und er von weiteren Handlungen absieht, die noch zum Erfolg führen könnten (BGHSt 33, 295, 298).
Nach der früheren Rechtsprechung sollte es allein von den Vorstellungen des Täters bei Tatbeginn abhängen, ob der Versuch als unbeendigt oder beendigt anzusehen sei (vgl. die Nachweise in BGHSt 33, 295, 297).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O.. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O.. S. 299).
Der Bundesgerichtshof geht in seiner neueren Rechtsprechung - wie auch die herrschende Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BGHSt 33, 295, 297 und Herzberg in Festschrift für Blau S. 99) - davon aus, daß es eine eigenständige Fallgruppe des fehlgeschlagenen Versuchs für Tatbestandsverwirklichungen gibt, in denen dem Täter die Möglichkeit strafbefreienden Rücktritts versagt ist, weil § 24 StGB insoweit nicht eingreift.
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Der Begriff der Beendigung kann inhaltlich nicht mit demselben Ausdruck gleichgesetzt werden, der nach der Rechtsprechung des BGH für die Unterscheidung von beendetem und unbeendetem Versuch beim strafbefreienden Rücktritt entscheidend ist (vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 297 ff.). - BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88 Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag, eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mitursächlich wird (BGHSt 33, 295, 301;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 1 und 5; BGH NJW 1985, 813 ff; BGH NStZ 1986, 214 ; BGH Strafverteidiger 1981, 514, 515; BGH Strafverteidiger 1983, 413; BGH NStZ 1981, 388 ; BGH, Beschluß vom 11. Januar 1980 - 3 StR 489/79).
Altern. StGB nur dann in Betracht kommt, wenn der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf auch aus freien Stücken bewußt und gewollt unterbricht (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 237/77; BGH bei Holtz MDR 1978, 229), wenn der Täter den Eintritt des Erfolges tatsächlich verhindern will (vgl. auch BGHSt 31, 46 ; 33, 295).
Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396 ; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB
Vielmehr durfte er sich dazu auch der Hilfe Dritter, hier der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGHSt 33, 295, 302;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3).Er darf sich deshalb nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen; solche Verhinderungsmöglichkeiten muß er ausschöpfen (vgl. BGHSt 31, 45, 49; 33, 295, 301/302).
- BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt ( BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300).Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt ( BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300).
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Ob ein unbeendeter oder ein beendeter Versuch vorliegt, richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).Dies richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).
- BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der …
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
- BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter …
- BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09
Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …
- BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98
Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom …
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
- BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
- BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10
Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs; …
- BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10
Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke; …
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
- BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98
Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99
Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener …
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
- BGH, 29.05.2007 - 3 StR 179/07
Versuchter Totschlag; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; …
- BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch
- BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98
- BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
- BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche …
- BGH, 29.01.2003 - 5 StR 562/02
Rücktritt vom beendeten Versuch der gefährlichen Körperverletzung (optimale …
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
Rücktritt bei versuchtem Totschlag
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
- BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98
Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung; …
- BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch
- BGH, 10.10.2000 - 4 StR 372/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Beendeter Versuch (Keine Vorstellungen über …
- BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 362/97
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
- BGH, 07.04.1992 - 4 StR 148/92
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
- BGH, 23.04.1997 - 3 StR 72/97
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
- BGH, 03.03.2011 - 4 StR 52/11
Tötungsversuch (Tötungsvorsatz; Rücktritt: unbeendeter Versuch nach dem …
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86
- BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
- BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 162/94
- BGH, 03.05.1995 - 5 StR 194/95
- BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
- BGH, 02.07.1997 - 2 StR 248/97
- BGH, 06.08.1998 - 4 StR 354/98
- BGH, 01.07.1987 - 2 StR 147/87
- BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88
- BGH, 20.09.1988 - 5 StR 376/88
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
- BGH, 08.09.1993 - 5 StR 536/93
- LG Bonn, 21.09.2004 - 24 K 2/04
- BGH, 03.07.1986 - 2 StR 261/86
- BGH, 09.04.1987 - 3 StR 618/86
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 513/87
- BGH, 12.11.1987 - 1 StR 530/87
- BGH, 09.12.1987 - 2 StR 586/87
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 9/92
- BGH, 26.05.1992 - 1 StR 228/92
