Rechtsprechung
| BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62 |
Ausbürgerung von deutschen Juden
Art. 3, 20 GG, Nicht-Anerkennung von nationalsozialistischem Recht wegen Verstoßes gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit;
zur Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Ausbürgerung I
- uni-sb.de
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Art. 116 Abs. 2 S. 1
Begriff des "nationalsozialistischen Rechts"
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 41 (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gustav Radbruch: Ein Mann, geprägt vom "unerträglichen Widerspruch zur Gerechtigkeit"
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 27.07.1962 - 4 T 252/62
- LG Wiesbaden, 27.07.1962 - 4 T 262/62
- OLG Frankfurt, 18.09.1962 - 6 W 441/62
- BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 23, 98
- NJW 1968, 1036
- MDR 1968, 558
- DVBl 1968, 791
Wird zitiert von ... (41)
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Die Ausbürgerung des Beschwerdeführers sei unter Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) entwickelten Maßstäbe als von Anfang an nichtig zu erachten, weil sie allein auf Grund der jüdischen Abstammung erfolgt sei und daher gegen das für alle Bereiche des Rechts geltende Willkürverbot verstoßen habe.In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).
So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I S 722), mit der im Ausland lebenden Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, in krassem Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit stand (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).
b) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 [106]) aus der Erkenntnis, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren können, für die dort in Rede stehende Verordnung die Folgerung gezogen, daß sie als von Anfang an nichtig zu erachten sei.
Auch sie ist im Zusammenhang mit der na tionalsozialistischen Rassengesetzgebung und dem politischen Ziel des damaligen Regimes zu sehen, das deutsche und europäische Judentum zu verfolgen (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).
Die Diskriminierung, die in der willkürlichen Ausbürgerung jüdischer Mitbürger lag, sollte indes nicht dadurch wiedergutgemacht werden, daß sich der deutsche Staat neuerlich über den Willen der Betroffenen hinwegsetzte, sondern allein dadurch, daß er ihren Willen nunmehr respektierte (vgl. BVerfGE 23, 98 [107]).
Es ist der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, die politisch, rassisch und religiös Verfolgten nicht gegen ihren Willen an der deutschen Staatsangehörigkeit festzuhalten (vgl. BVerfGE 23, 98 [108 ff.]).
Für diejenigen Verfolgten, die eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, liegt die Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG darin, daß die Bundesrepublik Deutschland sie nicht als Deutsche betrachtet, solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Wohnsitzbegründung oder Antragstellung geltend machen (BVerfGE 23, 98 [108]).
g) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Art. 116 Abs. 2 GG nur in den Fällen anzuwenden ist, in denen der Verfolgte nach dem 8. Mai 1945 die Möglichkeit hat oder hatte, seinen Willen zu bekunden und damit den einen oder den anderen der in Art. 116 Abs. 2 GG genannten Tatbestände zu erfüllen (BVerfGE 23, 98 [111 f.]).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Ebenso wie der originäre Verfassungsgeber (vgl. BVerfGE 3, 225, 232; 23, 98, 106) darf auch der verfassungsändernde Gesetzgeber .Dazu gehören der Grundsatz der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 1, 208, 233; 23, 98, 106 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98 vgl. zu den einschlägigen Maßstäben: BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1968 - 2 BvR 557/62 -, BVerfGE 23, 99.
vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1968 - 2 BvR 557/62 -, BVerfGE 23, 99.
vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1968 - 2 BvR 557/62 -, BVerfGE 23, 99 (108 ff.).
- BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Indessen habe gerade die Zeit nationalsozialistischer Herrschaft gezeigt, daß der Gesetzgeber schweres "Unrecht setzen könne (vgl. BVerfGE 3, 225 [232]; 23, 98 [106]) und deshalb einer Norm wegen unerträglichen Widerspruchs zur Gerechtigkeit von Anfang an der Gehorsam zu versagen sei (vgl. BVerfGE 23, 98 [106]; 54, 53 [67 f.]). - BVerwG, 08.03.1977 - 1 C 68.76
Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen …
Ausgenommen sind nur die Verfolgten, die vor dem 8. Mai 1945 verstorben sind (vgl. BVerfGE 23, 98 ).«.Er hat ausgeführt: Die Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 ) betreffe den besonderen Fall der Verfolgten, die vor dem 9. Mai 1945 verstorben seien und für die Art. 116 Abs. 2 GG nicht gelte.
Denn die allgemeinen Vorschriften über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gelten, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 (108)) festgestellt hat, auch für die Verfolgten im Sinne von Art. 116 Abs. 2 GG .
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 ; vgl dazu auch die Anmerkungen und Stellungnahmen von Makarov, JZ 1968, 559 und JZ 1969, 102; Roellecke, JZ 1969, 97; Genzel, JZ 1969, 98; Westerath, JZ 1969, 101; Karl, RzW 1969, 163; Breslauer, RzW 1969, 164; Brunn, RzW 1969, 166) hat diesen Sinngehalt des Art. 116 Abs. 2 GG nicht, wie der Oberbundesanwalt meint, verändert, sondern im Gegenteil ausdrücklich bestätigt.
- BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden
Das Berufungsgericht nimmt zu Recht Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 herangezogenen Maßstäbe (BVerfGE 23, 98).In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass es für viele Betroffene - insbesondere im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit - nachteilig hätte sein können, wenn sie von der Bundesrepublik kraft Gesetzes als deutsche Staatsangehörige in Anspruch genommen worden wären (vgl. auch BVerfGE 23, 98, 107; 54, 53, 69).
Dieser Schluss ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht infolge der Statuierung des Einbürgerungsanspruchs nach § 11 1. StAngRegG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 23, 98, 108) zur parallelen Problematik bei Art. 116 Abs. 2 GG).
- BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Verfahrensrecht - Griechisches Urteil gg. BRD wegen deutscher Kriegsverbrechen
(3) Vor diesem damaligen Hintergrund erscheint es erklärbar, daß das Deutsche Reich während des Zweiten Weltkrieges eine Reihe von Bestimmungen erließ, die ebenfalls - ohne daß es sich insoweit um spezifisch nationalsozialistisches Unrecht (vgl. BVerfGE 23, 98, 106; 54, 53, 68; BGHZ 16, 350, 353 f; 26, 91, 93) handelte - keinerlei Anhalt dafür bieten, daß nach dem maßgebenden Rechtsverständnis im Jahre 1944 eine Haftung des Deutschen Reiches für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen seiner Truppen im Ausland gegenüber geschädigten Individualpersonen in Betracht kam. - BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
Soweit ersichtlich ist es in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung nur vereinzelt als erheblich herangezogen worden (BVerfGE 23, 98 (107) - Ausbürgerung; vgl. BVerwGE 9, 210 (212) - Verfolgte des Nationalsozialismus). - BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im Ghetto …
Ebensowenig sind die damals geltenden allgemeinen Bestimmungen betreffend Versicherungs- und Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus Gründen der Gerechtigkeit von Anfang an als nichtig anzusehen (vgl dazu allgemein BVerfGE 23, 98). - BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92
Palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'
- BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R
Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion
- BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R
Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte …
- BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 60.00
Offene Vermögensfragen
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer …
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
- BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
- BVerwG, 08.11.1968 - VII C 145.66
- BSG, 28.10.1993 - 12 RK 21/93
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
- BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02
Vermögensrecht - Verfügungsberechtigter im Sinn des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG
- BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96
Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin
- BFH, 22.11.1968 - III 223/64
- BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91
Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten
- BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97
Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des …
- BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63
- BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92
Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
- OLG Hamm, 05.07.2005 - 15 W 117/04
- LAG München, 29.11.1999 - 5 Ta 352/99
Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
- LAG München, 11.01.2000 - 5 Ta 446/99
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten: Zwangsarbeiterklagen
- BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist; …
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961
- SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98
Rentenversicherung
- BVerfG, 24.10.2000 - 2 BvR 1256/96
- BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes - …
- VG Gießen, 17.10.2003 - 10 E 2503/03
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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