Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
30.01.2001
Aktenzeichen
1 StR 454/00
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Ausflug zum Ammersee

Unmittelbarkeitsgrundsatz (vgl. § 250 StPO) gebietet grundsätzlich nicht die Vernehmung der Verfasser von Urkunden statt deren Verlesung (§ 249 StPO);

§ 136 StPO, Beschuldigteneigenschaft und Belehrungspflicht setzen nicht bei jedem Tatverdacht sogleich ein, § 55 Abs. 2 StPO;

§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, Bejahung oder Verneinung der besonderen Schwere der Schuld ist nur eingeschränkt revisionsrechtlich überprüfbar

HRR Strafrecht

§ 211 StGB; § 57a Abs. 1 StGB; § 136 Abs. 1 S.2 StPO

Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der Schuld; Beschuldigtenbelehrung (Beschuldigteneigenschaft)

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