Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80 |
Aushubarbeiten für Tiefgarage
§§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Weiterverkauf, (keine) fiktiven Schadensbeseitigungskosten, § 251 BGB;
(Hinweis: die Grundsätze dieser Entscheidung hat der BGH aufgegeben in «Setzungsrisse»)
Volltextveröffentlichungen
- Alpmann Schmidt
BGB § 249
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Entschädigung für irreparable Bergschäden am Gebäuden" von RA Dr. Michael Terwiesche LL.M., original erschienen in: MDR 2004, 486 - 489.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 81, 385
- NJW 1982, 98
- MDR 1982, 130
- JR 1982, 279
- VersR 1982, 72
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
c) Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385).1. Das Grundurteil ist allerdings nicht schon deswegen zu beanstanden, weil es sich in bezug auf die, vom Landgericht nicht erörterte, Ersatzfähigkeit der verschiedenen - selbständigen und teilurteilsfähigen - Rechnungsposten des einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz des Sachschadens (BGHZ 81, 385, 393) mit einer Frage befaßt, die im allgemeinen dem Betragsverfahren vorbehalten ist.
Soweit die Kläger Erstattung von Kosten einer - nicht durchgeführten - Reparatur des Hauses und des Rasens verlangen, ist der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Senats mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen (BGHZ 81, 385, 390).
Der Anspruch auf Ersatz der Herstellungskosten gemäß § 249 Satz 2 BGB ist dem Wortlaut und der Konzeption des Gesetzes nach nur eine besondere Form der Naturalrestitution und deshalb grundsätzlich davon abhängig, daß eine solche Herstellung noch erfolgen kann (BGHZ 81, 385, 388; Hagen in Lange/ Hagen, Wandlungen des Schadensersatzrechts, S. 75 f., 77, 78).
Für die Aufrechterhaltung des Herstellungsanspruchs in einer seiner beiden Erscheinungsformen ist dann auch aus dem Gesichtspunkt der Dispositionsfreiheit des Geschädigten (vgl. BGHZ 63, 182, 184) kein Raum mehr (BGHZ 81, 385, 391).
- OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 241/92
Ersatz der Mängelbeseitigungskosten
Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Abgrenzung zu BGH, MDR 1982, 130 und BGH, MDR 1987, 309 = BauR 1987, 89.).[Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (unter Bestätigung von BGHZ 81, 385 = MDR 1982, 130).].
[Soweit die Kl. Erstattung der Kosten von einer - nicht durchgeführten - Reparatur des Hauses und des Rasens verlangen, ist der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Senats mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen (BGHZ 81, 385, 390 = MDR 1982, 130).
Er erlischt auch nicht, wenn der Besteller Auftraggeber das Grundstück, auf dem sich das mangelhafte Bauwerk befindet, veräußert, bevor er den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (im Anschluß an BGHZ 61, 28, 30 = MDR 1980, 838; Abgrenzung zu BGHZ 81, 385 = MDR 1982, 130).].
Er hat deshalb angenommen, daß der von der Möglichkeit einer Wiederherstellung der beschädigten Sache abhängige Zahlungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB dann erlischt (BGHZ 81, 305 = MDR 1982, 130).
- BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00
Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums …
Das Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf das Urteil BGHZ 81, 385 ff davon aus, daß der Zahlungsanspruch nach § 249 Satz 2 BGB als eine besondere Erscheinungsform des Anspruchs auf Naturalrestitution im Fall der Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks untergeht, wenn im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Herstellung in Natur unmöglich geworden sei.Er hat damit in Bezug auf den Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB seine weitergehende Rechtsprechung in BGHZ 81, 385, 392 aufgegeben, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung zugrundegelegt hat und die nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung zum Anspruchsgrund der Klägerin den Anlaß dafür gegeben hat, den zunächst von ihr verfolgten Herstellungsanspruch im weiteren Verfahren zugunsten eines Ersatzes der Wertminderung zurückzustellen.
Der Senat, der der Rechtsprechung des V. Zivilsenats in BGHZ 81, 385, 391 f in Bezug auf den Herstellungsanspruch gemäß § 249 Satz 1 BGB gefolgt ist (vgl. BGHZ 142, 172, 180), schließt sich der neueren Beurteilung des V. Zivilsenats zum Zahlungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB an; insoweit gab das Senatsurteil BGHZ 142, 172, 181 zu einer Stellungnahme noch keinen Anlaß.
Das wird etwa deutlich, wenn der Veräußerer und der Erwerber für die bereits ersichtliche und auch für eine etwa künftig noch zutage tretende Wertminderung einen Abschlag auf den Kaufpreis vornehmen (vgl. BGHZ 81, 385, 392).
- BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99
Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten …
Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).Er setzt daher wie dieser voraus, daß die Naturalrestitution noch möglich ist (Senat, BGHZ 81, 385, 390 ff;… Urt. v. 5. März 1993, V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, jew. m.w.N. auch zur Gegenmeinung; grundsätzlich ebenso Staudinger/.
Allerdings entspricht das angefochtene Urteil auch insoweit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 81, 385, 392).
- BGH, 22.05.1985 - VIII ZR 220/84
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung einer mit gemieteten …
Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG HRR 1933 Nr. 1405 und JW 1937, 3223) und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 385) hat das Berufungsgericht nämlich angenommen, der Anspruch auf die Herstellungskosten nach § 249 Satz 2 BGB gehe jedenfalls dann unter, wenn die nicht durchgeführte Herstellung bis zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung technisch unmöglich geworden sei.Zwar befindet sich die Revision in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum, soweit sie § 249 Satz 2 BGB den Grundsatz entnimmt, der Schädiger könne dem Geschädigten die Verwendung des ihm zustehenden Geldbetrages zur Herstellung nicht vorschreiben (BGHZ 54, 82, 85; 61, 56, 58; 63, 182, 184; 66, 239, 241; 76, 216, 221 (alle VI. Zivilsenat); 81, 385, 391 (V. Zivilsenat); NJW 1977, 1819 (VII. Zivilsenat)).
Die so verstandene Dispositionsfreiheit bedeutet allerdings noch nicht zwingend, daß deswegen der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auch die objektive Unmöglichkeit der Herstellung überdauern müßte (BGHZ 81, 385, 391).
Diese Frage hat der VI. Zivilsenat für die Veräußerung eines beschädigten Kraftfahrzeugs verneint (BGHZ 66, 239), der V. Zivilsenat hat sie dagegen für die Veräußerung eines beschädigten Hausgrundstücks bejaht (BGHZ 81, 385).
- BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85
Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung; Veräußerung des Grundstückes
Er erlischt auch nicht, wenn der Besteller/Auftraggeber das Grundstück, auf dem sich das mangelhafte Bauwerk befindet, veräußert, bevor er den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (im Anschluß an BGHZ 61, 28, 30; BGHZ 61, 369, 372; BGHZ 77, 134, 136/137; Abgrenzung zu BGHZ 81, 385).«.Die Vorschrift des § 249 BGB , die dem Geschädigten einen Anspruch auf Naturalrestitution einräumt und lediglich als besondere Form dieses Herstellungsanspruchs gemäß § 249 Satz 1 BGB einen Zahlungsanspruch nach § 249 Satz 2 BGB vorsieht (BGHZ 81, 385, 388 m.w.N.), findet auf den Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB oder § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B daher keine Anwendung.
Er hat deshalb angenommen, daß der von der Möglichkeit einer Wiederherstellung der beschädigten Sache abhängige Zahlungsanspruch aus § 249 Satz 2 BGB dann erlischt (BGHZ 81, 385).
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Mietrecht - Unwirksamkeit v. Schönheitsreparaturklauseln mit starrem Fristenplan
Veräußert der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat, so wird die Herstellung mit der Folge unmöglich, daß der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB a.F. erlischt (BGHZ 81, 385; 147, 320, 322, jew. V. Zivilsenat; anders - jedoch auf diese Fallgruppe beschränkt - für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten beim Verkauf eines beschädigten Kraftfahrzeugs der VI. Zivilsenat, BGHZ 66, 239; BGH, Urteil vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83, NJW 1985, 2469 unter I m.w.Nachw.).Erlischt der Herstellungsanspruch, kann der Geschädigte, wovon auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, Kompensation seines Schadens nach § 251 Abs. 1 BGB verlangen (BGHZ 81, 385, 392; 147, 320, 322).
- OLG Hamm, 03.07.1997 - 21 U 81/96
Unterfangungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück: Anspruch nach Veräußerung des …
Durch die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auf die Klägerin ist der Anspruch auf Naturalrestitution untergegangen, wie bereits das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH BGHZ 81, 385 = NJW 1982, 98; NJW 1993, 1793.Diese Rechtsprechung BGHZ 81, 385, 390; NJW 1993, 1793.
Der BGH hat trotz der an seiner Rechtsprechung BGHZ 81, 385.
- BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR
(2) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht der Anspruch auf Naturalrestitution (§ 249 BGB), wie er trotz gewisser Modifikationen auch nach dem Bergrecht der DDR primär begründet ist, wegen Unmöglichkeit unter, wenn das beschädigte Grundstück vor einer Schadensersatzleistung veräußert wird; dem Geschädigten verbleibt dann nur gemäß § 251 Abs. 1 BGB eine Forderung auf Entschädigung seiner Vermögenseinbuße in Geld (BGHZ 81, 385, 390 ff.; BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 87/91, NJW 1993, 1793, 1794 = LM § 249 [Gb] BGB Nr. 28 m. Anm. Grunsky; Beschluß vom 10. Juni 1998 - V ZR 324/97, NJW 1998, 2905).Für eine Aufrechterhaltung des Herstellungsanspruchs ist dann kein Raum mehr (BGHZ 81, 385, 391 f.; BGH…, Urteil vom 5. März 1993 aaO).
- BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87
Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines …
Der auf Zahlung gerichtete Anspruch des § 249 Satz 2 BGB setzt nach Wortlaut und Normzweck, ebenso wie der auf Naturalleistung zielende Anspruch nach § 249 Satz 1 BGB, voraus, daß eine Naturalrestitution, d.h. die Herstellung desjenigen Zustandes möglich ist, der ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand bestehen würde (BGHZ 66, 239, 242 ff.; 81, 385, 388 f.; 92, 85, 87 = LM § 249 (Ga) BGB Nr. 13 mit Anmerkung Ankermann). - BGH, 22.07.2004 - VII ZR 275/03
Bauvertrag - Besteht Schadensersatzanspruch nach Verkauf weiter?
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 123/09
Mietrecht - Kein Abzug "neu für alt" ohne Bereicherung!
- BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
- OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen …
- BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94
Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer …
- BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85
Kosten einer kosmetischen Operation
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
Bauträger - Altbau: Haftung bei unsanierter Bausubstanz
- BGH, 10.06.1998 - V ZR 324/97
Berechtigung zum "kleinen" Schadensersatz nach Veräußerung der mangelbehafteten …
- BGH, 29.05.2002 - XII ZR 28/99
Mietrecht - Übergang des Schadensersatzes an Rechtsnachfolger des Vermieters?
- BGH, 26.02.1988 - V ZR 234/86
Schadensersatz für Zerstörung eines Gebäudes
- OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Haftung einer Kommune aus den neuen Bundesländern für Schäden an einem Grundstück
- OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 10 U 33/88
- OLG Koblenz, 08.10.2004 - 10 U 1190/02
Immobilien - Grunddienstbarkeitsberechtigter muss Eigentümerinteressen wahren!
- LG Ellwangen, 27.07.2001 - 5 O 37/99
Schadensersatzpflicht eines Unternehmens und dessen Geschäftsführers wegen …
- OLG Brandenburg, 16.07.2007 - 3 U 167/06
Immobilien - Erlöschen eines Naturalrestitutionsanspruchs
- OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 286/92
Mängelbeseitigung: Unverhältnismäßiger Aufwand
- OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich
- AG Hamburg, 11.05.2005 - 46 C 238/03
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 276/96
- OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 115/02
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Werklieferungsvertrages über …
- LG Hildesheim, 23.11.1993 - 3 O 49/93
Bauvertrag - Schadensersatz nach Absicherungsmaßnahmen einer Baugrube
- LG Kiel, 19.06.1997 - 1 S 277/96
