Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00   

Auskunftsbegehren Luftsicherheitsgebühr

§ 44 Abs. 1 VwVfG, Art. 10 EG, keine Nichtigkeit eines Verwaltungsakts schon aufgrund eines Verstoßes gegen den Anwendungsvorrang von EG-Recht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2408/92; VwVfG § 44 Abs. 1
    Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungsverfahrensrecht

  • Alpmann Schmidt

    § 44 VwVfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungsverfahrensrecht - Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts.

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 05.12.1995 - 3 E 2895/92
  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 5 UE 448/96
  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2000, 1039
  • DÖV 2000, 1004



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04  

    Wettbewerbsrecht - Tatbestandswirkung eines Bescheids

    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG NVwZ 2000, 1039, 1040 m.w.N.).

    Bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts kommen - soweit ihm nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung (vgl. EuGH, Urt. v. 19.9.2006 - C-392/04 und C-422/04, NVwZ 2006, 1277 Tz 57; BVerwG NVwZ 2000, 1039 f.).

    Insofern ist auch die Frage, ob ein auf nationales Recht gestützter Verwaltungsakt infolge des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nichtig ist, nach § 44 Abs. 1 VwVfG zu beantworten (BVerwG NVwZ 2000, 1039 f.).

    Ein Verstoß gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft stellt nicht allein wegen des Rangs oder der Bedeutung der verletzten Bestimmung einen besonders schwerwiegenden Fehler i.S. von § 44 Abs. 1 VwVfG dar (vgl. BVerwGE 104, 289, 295 f.; BVerwG NVwZ 2000, 1039, 1040; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs aaO § 44 Rdn. 106; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 44 Rdn. 4a m.w.N.).

  • VG Köln, 25.04.2007 - 21 K 3675/05  

    Widerruf von UMTS-Lizenz für Quam ist rechtmäßig // Unternehmen kann

    BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 3 C 3.95 -, BVerwGE 104, 289; Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 -, NVwZ 2000, 1039.

    Diese Verfahrensmodalitäten dürfen nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzprinzip), und sie dürfen die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip), vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2006 - C-392/04 -, NVwZ 2006, 1277 (Rn. 57) m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2007 - 6 C 28.05 -, Juris, und Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 -, a.a.O.

  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05  

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Deshalb beantwortet sich die Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes, auch soweit diese auf dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts beruhen sollte, nach den Maßstäben des § 44 Abs. 1 VwVfG (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 11 B 26.00 - Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
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