Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1983 - VII R 2/82   

Auskunftsersuchen an die Bank

Steuerfahndung, § 23 EGGVG, sachnäheres Gericht, funktionelles Verständnis

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 138, 164
  • NJW 1983, 2720
  • ZIP 1983, 988
  • BStBl II 1983, 482



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BFH, 25.06.1991 - VII B 136/90  

    Rechtsweg für Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

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  • BFH, 13.09.2001 - IV B 87/01  
    a) BFH-Entscheidungen vom 20. April 1983 VII R 2/82 (BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482) und vom 25. Juni 1991 VII B 136, 137/90 (BFH/NV 1992, 254):.

    Nach dem Urteil in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482 sind die FG gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO zuständig in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten.

    Dass sich mit den beiden Entscheidungen des VII. Senats des BFH in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482 und in BFH/NV 1992, 254 die von der Klägerin vertretene Ansicht nicht stützen lässt, ergibt sich bereits aus dem gegenüber der Klägerin ergangenen Beschluss des selben Senats in BFH/NV 2000, 481, in dem es heißt, die Klägerin irre, wenn sie meine, sie befinde sich im Steuerstrafverfahren.

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97  

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 20. April 1983 VII R 2/82 (BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482) die Frage nicht entschieden, ob § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 der Steufa Aufgaben zuweise, die über die mit der Verfolgung von Steuerstraftaten zwangsläufig verbundenen Ermittlungen von Besteuerungsgrundlagen hinausgingen.

    Dahinter steht die auch vom Senat im Ansatz geteilte Vorstellung (vgl. Senat in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482), zur Erforschung der Straftat "Steuerhinterziehung" gehöre zwangsläufig die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, also der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (§ 199 Abs. 1 AO 1977), denn nach § 370 AO 1977 ist wesentliches Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes der Steuerhinterziehung die Verkürzung von Steuern.

    In seinem Urteil in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482 hatte der Senat die Frage, ob § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 der Steufa Aufgaben zuweist, die über die mit der Verfolgung von Steuerstraftaten zwangsläufig verbundenen Ermittlungen von Besteuerungsgrundlagen hinausgehen, noch ausdrücklich offengelassen, dabei aber bemerkt, daß nichts dafür spreche, daß der Gesetzgeber die mit der Verfolgung von Steuerstraftaten zwangsläufig verbundenen Ermittlungen der zugehörigen Besteuerungsgrundlagen mit der Regelung des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 gewissermaßen habe verselbständigen wollen.

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  • BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97  

    Rechtsweg für Klage auf Auskunftserteilung über Informanten

    Es ist zwar richtig, daß, sofern die Rechtmäßigkeit einer im Steuerstrafverfahren getroffenen Maßnahme zu prüfen ist, der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 3 FGO ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 20. April 1983 VII R 2/82, BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482).

    Dem Klagebegehren ist nicht zu entnehmen, daß es im Anschluß an ein Strafverfahren gestellt wird und deshalb als Annex dazu als gegen eine Justizbehörde im funktionellen Sinne gerichtet mit der Folge anzusehen ist, daß dafür nach § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben wäre (vgl. dazu BFH in BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482).

  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94  

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen (vgl. § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) gehört unmittelbar zur Erforschung der Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und ist deren nicht abtrennbarer Teil; sie ist dem Bereich des Strafverfahrens bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahrens zuzurechnen, für den der Finanzrechtsweg nicht gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1983 VII R 2/82, BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482; BFH-Beschluß vom 4. September 1989 IV B 54/89, BFH/NV 1990, 151).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06  

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

    Dabei kann dahinstehen, ob die für den Kläger erkennbaren Ermittlungen sich im Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume lediglich auf die im Durchsuchungsbeschluss angesprochenen Jahre ab 1998 erstreckten, weil die Steuerfahndung zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Verfolgung einer Steuerstraftat aufgetreten ist (BFH-Urteil vom 20. April 1983 VII R 2/82, BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85  

    Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Zeitung

    Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 20. April 1983 VII R 2/82 (BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482); dort hatte der Senat den ordentlichen Rechtsweg für eine Klage für gegeben erachtet, die gegen das Auskunftsersuchen der Steuerfahndungsbehörde nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gerichtet war.
  • BFH, 26.02.2004 - VII B 341/03  

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Finanzgericht und Amtsgericht - Bestimmung

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, wonach selbst Maßnahmen der Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 208 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) jedenfalls dann keine Abgabenangelegenheiten sind, wenn sie nach Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorgenommen werden (Senatsurteil vom 20. April 1983 VII R 2/82, BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482; Senatsbeschluss vom 25. Juni 1991 VII B 136, 137/90, BFH/NV 1992, 254).
  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84  

    Erteilung von Auskünften durch die Finanzämter an gewerberechtliche

    Welcher Rechtsweg gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des Klagebegehrens, wie sie sich aus dem dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt (so die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1983 VII R 2/82, BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482, m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1986 - I B 28/86  

    Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren und im Besteuerungsverfahren

    c) Die Auffassung des FG wird auch nicht durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1983 VII R 2/82 (BFHE 138, 164, BStBl II 1983, 482) gestützt.
  • BFH, 16.07.1985 - VII B 53/85  
  • FG Nürnberg, 12.12.2006 - II 141/06  

    Feststellung der Richtigkeit von Angaben der Finanzbehörde in einem

  • BFH, 26.03.1985 - VII B 12/85  
  • FG Hessen, 05.09.2000 - 4 V 2857/00  

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Steuerfahndung; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • FG Niedersachsen, 06.04.1999 - X 644/98  
  • FG Nürnberg, 28.01.2009 - V 176/06  

    Klage gegen die Untersagung der Ausübung eines angemeldeten Gewerbes sowie jeder

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