Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95   

Auslaufmodell

§ 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, 'stillschweigende Zusicherung', Arglist (vgl. nunmehr § 444 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Beweislast

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1465
  • MDR 1996, 674
  • WM 1996, 831
  • DB 1996, 1327



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99  

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des Oberlandesgerichts, daß bei einer Täuschung durch Verschweigen eines hinweispflichtigen Umstandes derjenige arglistig handelt, der dessen Vorhandensein mindestens für möglich hält und weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, daß der Vertragsgegner diesen Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st.Rspr., vgl. BGHZ 117, 363, 368; BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - VIII ZR 89/95, NJW 1996, 1465 unter III 1, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 14.02.1997 - 19 U 164/96  

    Abgrenzung einer Beschaffenheitsvereinbarung von der Zusicherung einer

    Der Verkäufer einer neuen Sache sichert in der Regel nicht - stillschweigend - die Abwesenheit jeglicher Fehler zu, vielmehr kann insoweit lediglich von einer stillschweigenden Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen werden (in Anlehnung an BGH NJW 1996, 1465).

    Aus der stillschweigenden Käufererwartung des Klägers, der als selbstverständlich davon ausgegangen sein dürfte, daß der neue Zylinder technisch einwandfrei war, kann lediglich eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung dieses Inhalts hergeleitet werden; für eine stillschweigende Zusicherung dieses Inhalts reicht das Schweigen des Verkäufers im allgemeinen auch dann nicht aus, wenn ihm diese Käufererwartung bekannt war (so BGH NJW 1996, 1465 [1466]).

  • OLG Koblenz, 17.07.2001 - 3 U 1348/00  

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Kauf von Korken

    Für eine Zusicherung reicht das bloße Schweigen des Verkäufers allerdings regelmäßig nicht aus, wenn der Käufer in der lediglich stillschweigenden Erwartung abschließt, die Kaufsache werde die von ihm als selbstverständlich vorausgesetzte Eigenschaft besitzen (BGH NJW 1996, S. 1465, 1466 f.).

    Ein Grundsatz, wonach nur nach ausdrücklich geäußerter Kauferwartung eine entsprechende stillschweigende Zusicherung anzunehmen sei, ist auch nicht dem Urteil BGH NJW 1996, S. 1465 ff., zu entnehmen, in welchem in Abgrenzung zu der zuvor genannten Entscheidung eine stillschweigende Zusicherung verneint wurde.

mehr
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99  

    Haftung des Bauträgers für die Einhaltung einer Flächenangabe

    Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; vgl. auch BGH NJW 1996, 1465, 1466).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00  

    Tragung der Umbaukosten am Gemeinschaftseigentum bei gestatteten Ausbau des

    Arglistig handelt, wer bei Vertragsschluss einen Fehler zumindest für möglich hält und weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der andere Teil den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1996, 1465f 1467).
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