Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
30.06.1964
Aktenzeichen
1 BvR 93/64
Dazu im Internet

dejure.org

Auslieferung bei Todesstrafe I

Art. 102 GG verbietet nicht schlechthin die Auslieferung in einen Staat bei dort drohender Verhängung der Todesstrafe

DFR

Auslieferung I

Fundstellen
BVerfGE 18, 112
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