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   BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64   

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https://dejure.org/1964,51
BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64 (https://dejure.org/1964,51)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1964 - 1 BvR 93/64 (https://dejure.org/1964,51)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - 1 BvR 93/64 (https://dejure.org/1964,51)
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Auslieferung bei Todesstrafe I

Art. 102 GG verbietet nicht schlechthin die Auslieferung in einen Staat bei dort drohender Verhängung der Todesstrafe

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Auslieferung I

  • openjur.de

    Auslieferung I

  • opinioiuris.de

    Auslieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschiedung über die Auslieferung bei drohender Todesstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslieferung - Todesstrafe - Auslieferung wegen einer Straftat

  • hjil.de PDF, S. 87 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auslieferung bei drohender Todesstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 112
  • NJW 1964, 1783
  • MDR 1964, 903
  • DVBl 1964, 738
  • DÖV 1966, 658
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthält ebenso wie die Abschaffung der Todesstrafe durch Art. 102 GG "ein Bekenntnis zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens und zu einer Staatsauffassung, die sich in betonten Gegensatz zu den Anschauungen eines politischen Regimes stellt, dem das einzelne Leben wenig bedeutete und das deshalb mit dem angemaßten Recht über Leben und Tod des Bürgers schrankenlosen Mißbrauch trieb" (BVerfGE 18, 112 [117]).

    Damit wird kein absprechendes Urteil über andere Rechtsordnungen gefällt, "die diese Erfahrungen mit einem Unrechtssystem nicht gemacht haben und die aufgrund einer anders verlaufenen geschichtlichen Entwicklung, anderer staatspolitischer Gegebenheiten und staatsphilosophischerGrundauffassungen eine solche Entscheidung für sich nicht getroffen haben" (BVerfGE 18, 112 [117]).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Der daraus abgeleitete Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes wird in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - vor allem im Verhältnis zu Menschenrechtspakten und dabei insbesondere im Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention - hervorgehoben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; 111, 307 ; 112, 1 ; 113, 273 ; 123, 267 ; 128, 326 ; BVerfGK 9, 174 ; 17, 390 ), ist aber auch schon in der älteren Rechtsprechung des Gerichts nachweisbar (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 18, 112 ; 31, 58 ; 41, 88 ).

    Während zunächst vor allem die Grenzen der Völkerrechtsfreundlichkeit thematisiert wurden (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 18, 112 ; 31, 58 ; 41, 88 ), betont die Rechtsprechung heute, dass das Grundgesetz die Staatsorgane in den Dienst der Durchsetzung des Völkerrechts stellt und dadurch das Risiko der Nichtbefolgung internationalen Rechts mindert (vgl. BVerfGE 109, 38 ; 111, 307 ; 112, 1 ).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Zugleich kann es jedoch einem Staat, der sich von Verfassungs wegen als Kulturstaat versteht (vgl. BVerfGE 18, 112 ; 31, 275 ; 35, 79 ; 36, 321 ; 39, 1 ; 81, 108 ; 111, 333 ; 127, 87 ; Häberle, Vom Kulturstaat zum Kulturverfassungsrecht, in: ders., Kulturstaatlichkeit und Kulturverfassungsrecht, 1982, S. 1 ff.), nicht verwehrt sein, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen (vgl. BVerfGE 10, 20 ).
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