Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62 |
Aussage des Arztes
§§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung durch den Arzt ist Vernehmung des Ermittlungsrichters über dessen Aussage jedenfalls dann zulässig, wenn der Arzt gem. § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 18, 146
- NJW 1963, 723
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95
Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die …
Ein Patient, der die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht befreit hat, kann diese Erklärung jederzeit mit der Folge widerrufen, daß den Ärzten ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 Abs. 1 StPO - wieder - zusteht (RGSt 57, 63, 66; BGHSt 18, 146, 149).Steht einem Arzt nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so obliegt es ausschließlich seiner freien Entscheidung, ob er sich nach Abwägung widerstreitender Interessen zur Aussage entschließt ( BGHSt 18, 146, 147).
Weder haben der Angeklagte oder ein in seinen Geheimhaltungsinteressen berührter Zeuge einen Anspruch darauf, daß der Arzt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht (BGHSt 9, 59, 61), noch darf das Gericht die Entschließung des Zeugen durch Hinweise oder Empfehlungen beeinflussen ( BGHSt 18, 146, 147;… Lenckner in Arzt und Recht, 1966, S. 189, 194).
- BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11 aa) Zwar ist die Vorschrift des § 252 StPO grundsätzlich auch auf Berufsgeheimnisträger i. S. v. § 53 StPO anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1962 - 5 StR 462/62, BGHSt 18, 146; Beschluss vom 24. September 1996 - 5 StR 441/96, StV 1997, 233).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, darf aber der Ermittlungsrichter über den Inhalt der Aussage eines gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes vernommen werden, die dieser vor dem Ermittlungsrichter gemacht hat, wenn der Arzt bei dieser Aussage gemäß § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war; § 252 StPO ist dann nicht anwendbar (BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233;… glA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 53 Rn. 49 und § 252 Rn. 3;… Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 6;… Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 53 Rn. 83;… Neubeck in KMR-StPO § 53 Rn. 41;… Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 252 Rn. 4; aA OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691; Geppert, Jura 1988, 305, 311 f.; Eb. Schmidt JR 1963, 267).
Sie hat indes keinen Anspruch darauf, dass der Berufsgeheimnisträger die Aussage verweigert und das Gericht nicht verwertet, was er gleichwohl ausgesagt hat (BGHSt 18, 146, 147).
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
Bei einem später entstandenen Zeugnisverweigerungsrecht erwägt der Senat, ob der Interessenkonflikt abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.Der Senat hat deshalb erwogen, ob der Interessenkonflikt hier - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - entsprechend den bei berufsbedingten Zeugnisverweigerungsrechten anerkannten Grundsätzen (vgl. BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233) zu lösen ist: Aus § 252 StPO wäre danach kein Verwertungsverbot für frühere Angaben eines das Zeugnis berechtigt verweigernden Angehörigen abzuleiten, die dieser bei einer Vernehmung vor Erlangung des Zeugnisverweigerungsrechts gemacht hat.
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Bahnpolizeibeamten-Fall
Ob der Zeuge von diesem Recht Gebrauch macht und schweigt oder ob er sich nach Abwägen der einander widerstreitenden Interessen zur Aussage entschließt, obliegt allein seiner Entscheidung, auf die selbst das Gericht nicht einwirken darf (RGSt 57, 63, 64; BGHSt 9, 59, 61; 15, 200, 202; 18, 146, 147;… vgl. auch Eb. Schmidt aaO Rn. 26). - BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein …
Das in § 252 StPO vorgesehene Beweisverbot sichert allerdings die in § 53 StPO geregelten Zeugnisverweigerungsrechte (BGHSt 6, 209, 211; 17, 245, 246; 18, 146) und greift auch insoweit ein, als der zur Zeugnisverweigerung Berechtigte in einem gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren als Beschuldigter Angaben gemacht hat (BGHSt 10, 186; 20, 384;… BGH GA 1979, 144; BGH StV 1988, 185). - BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in …
Der Zugriff auf das Beweisthema wird damit nicht versperrt, wie sich aus der Verwertbarkeit einer trotz Zeugnisverweigerungsrecht erstatteten Aussage ergibt (vgl. BGHSt 18, 146, 147). - BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65 Das Landgericht war weder berechtigt noch verpflichtet, weiter in ihn zu dringen (BGHSt 15, 200, 202; 18, 146, 147).
- BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73 Zwar hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß wegen des Verwertungsverbots des § 252 StPO (vgl. BGHSt 2, 99, 103 ff.; 7, 194 f.; 11, 338 f.; 13, 394 f.; 18, 146, 148 f.) eine Vernehmung von Verhörspersonen erst dann zulässig ist, wenn eine Gewißheit darüber besteht, daß der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (BGHSt 2, 110 f.; 7, 194, 196; BGH Urteil vom 3. Juli 1958 - 5 StR 268/58 -).
- BFH, 01.02.2001 - XI B 11/00
Hinweispflicht des Gerichts auf Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters?
Der Kläger kann daraus keinen verfahrensrechtlichen Anspruch darauf ableiten, dass W von seinem Auskunftsverweigerungsrecht auch Gebrauch macht und schweigt - und zwar selbst dann nicht, wenn sich W durch eine Aussage möglicherweise nach § 203 des Strafgesetzbuchs strafbar macht oder seine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 57 des Steuerberatungsgesetzes verletzt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Januar 1956 g.Sch. 3 StR 195/55, BGHSt 9, 59, 61, und vom 20. November 1962 g.W. 5 StR 426/62, BGHSt 18, 146, 147;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 102 AO 1977 Rz. 65;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 43. Aufl., § 53 Rz. 6; Streck, Strafbedrohte Steuerberatung Steuerberaterkongress-Report 1981, 163, 176). - BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96
- BayObLG, 13.10.1978 - RReg. 2 St 511/78
Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO
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