Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
20.11.1962
Aktenzeichen
5 StR 426/62
Dazu im Internet

dejure.org

Aussage des Arztes

§§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung durch den Arzt ist Vernehmung des Ermittlungsrichters über dessen Aussage jedenfalls dann zulässig, wenn der Arzt gem. § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war

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Fundstellen
BGHSt 18, 146
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