Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53   

Aussagenotstand

§§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders abwendbar'

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 5, 371
  • NJW 1954, 1126
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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02  

    Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben

    Bei einer Dauergefahr ist eine solche Verdichtung der Gefahr dann anzunehmen, wenn der Schaden jederzeit eintreten kann, auch wenn die Möglichkeit offen bleibt, dass der Schadenseintritt noch einige Zeit auf sich warten lässt (BGH NJW 1979, 2053, 2054; vgl. auch BGHSt 5, 371, 373).

    Bei einer Dauergefahr ist eine solche Verdichtung der Gefahr dann anzunehmen, wenn der Schaden jederzeit eintreten kann, auch wenn die Möglichkeit offen bleibt, daß der Schadenseintritt noch einige Zeit auf sich warten läßt (BGH NJW 1979, 2053, 2054; vgl. auch BGHSt 5, 371, 373).

    Denn auch bei Bestehen einer Dauergefahr muß die Abwehr nicht darauf beschränkt werden, die Gefahr nur hinauszuschieben ( BGHSt 5, 371, 375; BGH NJW 1979, 2053, 2054).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88  

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79  

    Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

    Sie begründet einen entschuldigenden Notstand, wenn sie so dringend ist, daß sie jederzeit, also auch alsbald, in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit offenbleiben, daß der Eintritt des Schadens noch eine Zeitlang auf sich warten läßt (BGHSt 5, 371).

    Bei Bestehen einer gegenwärtigen Dauergefahr braucht sich die Abwehr nicht darauf zu beschränken, den sofortigen Eintritt des Schadens zu hindem, die Gefahr also hinauszuschieben; die einheitliche Dauergefahr ist nicht in einen gegenwärtigen und einen zukünftigen Teil zu zerlegen (BGHSt 5, 371).

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  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86  

    Pflichtwidrige Interessenvertretung durch Rechtsanwalt

    Auch diese Vorschrift kann den Wechsel des Rechtsbeistandes auf die Gegenseite jedenfalls hier nicht rechtfertigen, weil die den Gebrüdern Ki drohenden Beeinträchtigungen das durch § 356 StGB geschützte Rechtsgut des Vertrauens in die Zuverlässigkeit der Anwaltschaft (BGHSt 15, 332, 336) nicht wesentlich überwogen und die Feststellungen nicht ergeben, daß die drohende Gefahr nicht anders als durch Vertretung der Gebrüder Ki gerade durch den Angeklagten abwendbar (vgl. BGHSt 5, 371, 375; 18, 311) gewesen wäre.
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93  

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Die Gefahr war auch als Dauergefahr gegenwärtig, da sie alsbald nach Verstreichen der zur Erfüllung gesetzten kurzen Frist in einen Schaden umschlagen konnte (BGHSt 5, 371, 373; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - 4 StR 505/79; BGHR StGB § 255 Drohung 6).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67  
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Fortsetzungszusammenhang bei Fahrlässigkeitstaten ausgeschlossen (vgl. BGHSt 5, 371, 376).
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 91/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 93/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 90/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Es ist mit Recht anerkannt, dass auch eine Dauergefahr gegenwärtig ist, weil sie jederzeit, also auch alsbald in einen Schaden umschlagen kann, mag sich auch nicht feststellen lassen, dass der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht, sondern die Möglichkeit offen bleibt, dass er noch eine, unter Umständen auch längere Zeit auf sich warten lässt (BGHSt 5, 371/373 zu §§ 52, 54 StGB der damaligen Fassung; BGH LM Nr. 3 und OLG Hamm NJW 1972, 1374/1375, je zu § 904 BGB; Staudinger/Sailer, BGB, 13. Aufl., § 904 Rdn. 14 ff./18).
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 95/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 96/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 98/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 92/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 97/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • KG, 16.04.2002 - 1 W 94/02  

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 165/88  

    Banküberfall: Sicherheitsverglasung - § 255 StGB, Kausalität, unwesentliche

  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 457/78  
  • BGH, 16.09.1986 - 5 StR 51/86  
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