Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88   

Ausschluß der beamtenrechtlichen Neubescheidungsklage

Art. 19 Abs. 4 GG, die Rspr. des BVerwG, wonach der unter Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG übergangene Bewerber gegen die Ernennung des Mitbewerbers nicht nachträglich, sondern nur vorbeugend (§ 123 VwGO) gerichtlich vorgehen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    BBG § 8,23 ; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine beamtenrechtliche Konkurrentenklage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 501
  • DVBl 1989, 1247
  • NVwZ 1990, 255
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Wird zitiert von ... (189)  

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01  

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Der Erfüllungsanspruch auf gleichen Zugang zu Beförderungsämtern wandelt sich bei schuldhafter Verletzung in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung um (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501; BVerwG, NJW 1989, 538; NJW 1992, 927 (928); NJW 1998, 3288 (3289); Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, aaO., 8. Teil, m. 1. e) aa), S. 349; Battis, aaO., § 23 BBG, Rdnr. 27; Zimmerling, Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst, 1999, Rdnr. 21 u. 48; Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 69; Schnellenbach, ZBR 1981, 301 (305 f) u. NVwZ 1989, 435).

    Eine entsprechende Klage hat von vornherein keinen Erfolg, da die Beförderung des Konkurrenten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501; BVerwGE 80, 127; BVerwG, DVB1 1989, 1150; BGH, NJW 1995, 2344; so auch im vorliegenden Fall: OVG Saarlouis, Beschl. v. 06.02.1998 - 1 W 33/97 (Bl. 7 d. A.)).

    Dies setzt voraus, dass ihm der Dienstherr rechtzeitig mitteilt, dass er einen Konkurrenten befördern will, und mit dessen Ernennung während einer Frist zuwartet, die so bemessen ist, dass bis zu ihrem Ablauf ein Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht gestellt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1991, 1591; NJW 1995, 2344; Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 76; Zimmerling, PersV 2000, 205 (208)).

    Jedoch ist von einer rechtzeitigen Benachrichtigung jedenfalls dann nicht mehr auszugehen, wenn die Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Konkurrent bereits ernannt ist (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1991, 1591; NJW 1995, 2344; Zimmerling, aaO., Rdnr. 50).

    Diese Vorschrift gewährt jedem Deutschen zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Einstellung oder Beförderung, jedoch ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe der vorgenannten Kriterien (vgl. BVerfGE 1, 167 (184); BVerfG, NJW 1990, 501 m. w. N.; BGH, NJW 1995, 2344; OLG Hamm, NVwZ-RR 1998, 535 (536); Battis, aaO., § 23 BBG, Rdnr. 8 u. 25; Schnellenbach, Beamtenrecht, aaO., Rdnr. 56 u. 65).

    Ist dieses Recht verletzt, so kann der unterlegene Mitbewerber gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hiergegen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501; BGH, NJW 1995, 2344).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02  

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht beanstandet (Kammerbeschluss vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501 f.).

    Die bloße Feststellung der Rechtswidrigkeit des sein Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzenden Verwaltungsakts oder die Verweisung auf Schadensersatz in Geld genügen seinem Rechtsschutzanspruch nicht, wenn nicht tatsächliche Umstände oder zwingende Gründe des allgemeinen Wohls der Beseitigung des angegriffenen Verwaltungsakts entgegenstehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O).

    Das Verwaltungsverfahren darf nicht so ausgestaltet werden, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O.).

    Der Dienstherr muss seine Auswahlentscheidung dem Unterlegenen rechtzeitig vor der Ernennung des Mitbewerbers mitteilen, um ihm die erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. September 1989, a.a.O.).

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06  

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Verfassungsrechtlich bestehen hiergegen keine Bedenken (vgl. BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).

    Dieser Ausschluss der Konkurrentenklage nach endgültiger Stellenbesetzung schränkt den Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers nicht unzumutbar ein; denn er kann die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes verhindern (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).

    Diesem Anspruch ist grundsätzlich genügt, wenn dem abgelehnten Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amts in Anspruch zu nehmen (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).

    Ein dem späteren Konkurrentenklageverfahren vorgelagertes Auswahlverfahren darf nicht so ausgestaltet sein, dass es den gerichtlichen Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert (BVerfG 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - NJW 1990, 501).

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