Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87 |
Auswahl Psychiater oder Psychologe
Zur Auslegung des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO bei Fachgebietsüberschneidungen;
§ 46 StGB, Strafzumessung in Fällen "mittlerer Art" bei Strafrahmenverschiebungen
Volltextveröffentlichungen
- DRSP
Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig geringer Schwere einer Mehrzahl von Delikten
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig geringer Schwere einer Mehrzahl von Delikten
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 355
- NJW 1987, 2593
- NStZ 1988, 85
- StV 1987, 330
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92
Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" …
In Bereichen, in denen sich die jeweilige Kompetenz von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Beurteilung eines Sachverhalts überschneidet und das Gericht deshalb bei der Entscheidung über die Fachrichtung des zu bestellenden Gutachters frei ist, kann "weiterer" Sachverständiger im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO auch der Angehörige einer anderen Fachrichtung sein ( BGHSt 34, 355, 357).Ein Blutgruppensachverständiger ist in gleichem Maße kompetent wie ein DNA-Sachverständiger, soweit es darum geht, eine Person als Verursacher von Blutspuren auszuschließen (im Anschluß an BGH, 21. April 1987, 1 StR 77/87, BGHSt 34, 355).
In Bereichen, in denen sich die jeweilige Kompetenz von Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zur Beurteilung eines Sachverhalts überschneidet und das Gericht deshalb bei der Entscheidung über die Fachrichtung des zu bestellenden Gutachters frei ist, kann "weiterer" Sachverständiger im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO auch der Angehörige einer anderen Fachrichtung sein ( BGHSt 34, 355, 357).
- BGH, 27.11.1991 - 3 StR 451/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben
Die zu Buche schlagenden Milderungsgründe können dann aber bei der konkreten Strafzumessung nicht mehr allzu gewichtig berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 1987 - 1 StR 77/87).
- BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97 Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).
Wenn das Landgericht hiernach - sachverständig beraten - zu der Überzeugung gelangte, die "Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der Aussage (könne) nach den gleichen Kriterien wie bei einer psychisch Gesunden beurteilt werden" (UA 17), so brauchte es dem Antrag auf Hinzuziehung eines Psychologen als weiterem Sachverständigen im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO (BGHSt 34, 355, 356) nicht stattzugeben.
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten
Diesen eingehenden und zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, daß die Ablehnung der Zuziehung eines pathologischen Gutachters neben der strahlentherapeutischen Sachverständigen mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen bei einer Kompetenzüberschneidung in Einklang steht (vgl. BGHSt 34, 355;… BGHR StPO § 244 IV 2 Zweitgutachter 2, 3). - BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00
Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu …
Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217). - BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04
Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität; …
Angesichts der ausführlichen Darstellung der früheren Straftaten bei den Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten und deren Würdigung innerhalb der konkreten Strafzumessung ist jedoch nicht zu besorgen, der Tatrichter könnte das Gewicht der Vortaten bei der Strafrahmenwahl nicht bedacht haben (vgl. BGHSt 34, 355, 359; BGH StV 1995, 24). - BGH, 05.07.2007 - 5 StR 170/07
Auswahl des Sachverständigen (Gutachten; Fachrichtungen).
Zur Auswahl des Sachverständigen nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StPO gehört auch die Entscheidung, welcher Fachrichtung der Sachverständige angehören soll ( BGHSt 34, 355, 357). - BGH, 05.04.2001 - 5 StR 495/00
Lebenslange Freiheitsstrafe; Besondere Schwere der Schuld; Verfahrensrügen anhand …
Das Schwurgericht war nach alldem nicht zur Anhörung eines weiteren (psychiatrischen oder psychologischen) Sachverständigen zur Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Taten verpflichtet (vgl. auch BGHSt 34, 355). - BGH, 29.03.1988 - 5 StR 76/88 Soweit das Landgericht gemeint hat, sich bei der Strafzumessung im Hinblick auf alle drei Beschwerdeführer von rechnerischen Mittelwerten leiten lassen zu dürfen, wird es bei der erneuten Strafzumessung Gelegenheit haben, die Grundsätze von BGHSt 27, 2 [3] (vgl. auch BGHSt 34, 355 ) zu beachten; auch hierauf hat der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen.
- BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit …
- OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01
- BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04
Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der …
- BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05
Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes …
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 228/96
- BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93
- BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
- BGH, 07.04.1993 - StB 7/93
- BGH, 07.04.1993 - 1 StE 1/75
Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des …
