Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1994 - 4 StR 441/94   

Autofahrer mit Anfallsleiden

§§ 222, 229, 315c StGB, Einwilligung in die Gefährdung, Fahrlässigkeitsschuld, §§ 20, 21 StGB, beim fahrlässigen Erfolgsdelikt bedarf es keines Rückgriffs auf die Figur der "actio libera in causa"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 222 StGB; § 230 StGB; § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB
    Verantwortlichkeit des Angeklagten bei Erkrankung an einem Anfallsleiden (fahrlässige Tötung; fahrlässige Körperverletzung; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; Vorverlagerung; kein Rückgriff auf die actio libera in causa; Epilepsie und Fahrtauglichkeit).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 222, § 230, § 315c, § 20, § 21

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verantwortlichkeit eines an einem Anfallsleiden erkrankten Kraftfahrers für seine Teilnahme am Straßenverkehr - fahrlässige Tötung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 341
  • NJW 1995, 795
  • NStZ 1995, 344
  • NStZ 1995, 183
  • MDR 1995, 399
  • NZV 1995, 157
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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03  

    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit

    Beide Alternativen des § 21 StGB können nicht gleichzeitig gegeben sein (vgl. BGHSt 40, 341, 349; st. Rspr).

    Die Vorschrift des § 21 StGB kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsicht gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 40, 341, 349 m.w.N.).

    Beide Alternativen des § 21 StGB können aber nicht gleichzeitig gegeben sein (vgl. BGHSt 40, 341, 349; st. Rspr.; Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdn. 5 m.w.N.).

  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00  

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

    Beide Alternativen des § 21 StGB können nicht gleichzeitig angewandt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 40, 341, 349; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 21 Rdn. 3).

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsichtsfähigkeit zur Folge hat, während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner, erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit - wie hier - das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat ( BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.Nachw.).

  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 556/01  

    Andere seelische Abartigkeit; verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Die Anwendung der §§ 20, 21 StGB kann nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden ( BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1).

    Das Landgericht hat dabei nicht erkennbar bedacht, daß die Anwendung der §§ 20, 21 StGB nach der Rechtsprechung nicht zugleich auf die Aufhebung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann ( BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 5 und Schuldunfähigkeit 1).

mehr
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03  

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem

    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 40, 341, 349 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01).

    Der Täter, der trotz generell gegebener verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall die Einsicht gehabt hat, ist voll schuldfähig (vgl. u.a. BGHSt 21, 27, 28; 34, 22, 25; 40, 341, 349 m.w.N.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1- 6; § 63 Tat 4; BGH NStZ-RR 2002, 328; BGH, Beschl. vom 23. März 2001 - 3 StR 59/01; vom 24. Juli 2001 - 4 StR 268/01; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6 m.w.N.).

  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte

    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden, da beide nicht gleichzeitig gegeben sein können (vgl. BGHSt 40, 341, 349).

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2004 - 2 StR 215/03 - und vom 4. November 2004 - 4 StR 388/04).

  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08  

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat ( BGHSt 40, 341, 349; 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1).

    Fehlt dem Täter dagegen die Einsicht aus einem in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist § 20 StGB anwendbar ( BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 5; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08; zur Vorwerfbarkeit vgl. BGHSt 40, 341, 349).

  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01  

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Beide Alternativen des § 21 StGB können nicht gleichzeitig angewandt werden (st.Rspr., vgl. BGHSt 40, 341, 349; Tröndle/Fischer, aa0 § 21 Rdn. 3).

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsichtsfähigkeit zur Folge hat, während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat ( BGHSt 40, 341, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.05.2004 - 4 StR 185/04  

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht gleichzeitig auf eine erhebliche Verminderung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden (vgl. BGHSt 40, 341, 349).

    Dabei hat das Landgericht aber bereits nicht erkennbar bedacht, daß nach ständiger Rechtsprechung die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht gleichzeitig auf eine erhebliche Verminderung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGHSt 40, 341, 349; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 6).

  • BGH, 21.04.2005 - 2 StR 124/05  

    Verminderte Schuldfähigkeit (Unrechtseinsicht; Vermeidbarkeit;

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, dass eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 21, 27, 28 f.; 40, 341, 349).

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 f.; 40, 341, 349; BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.).

  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96  

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Insofern bedarf es - entgegen der Ansicht der Strafkammer - allerdings nicht des Rückgriffs auf die Rechtsfigur der actio libera in causa (vgl. BGHSt 40, 341, 343; Horn GA 1969, 289; Otto Jura 1986, 426, 433; Paeffgen ZStW 97, 513, 524).
  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 203/11  

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten beim Totschlag

  • BGH, 04.02.1999 - 4 StR 16/99  

    Schuldfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit

  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03  

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03  

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07  

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

  • BGH, 16.02.2006 - 4 StR 508/05  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene Psychose;

  • BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (tatsächliche verminderte

  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 219/05  

    Hausfriedensbruch: Begriff des befriedeten Besitztums i.S.v. § 123 StGB im

  • BGH, 23.03.2005 - 2 StR 459/04  

    Steuerungsfähigkeit (Urteilsgründe; Anknüpfungstatsachen); Unterbringung in einem

  • OLG Hamm, 28.07.2008 - 3 Ss 235/08  

    Misshandlung Schutzbefohlener; Anforderungen an die Feststellungen

  • BayObLG, 16.01.1996 - 1St RR 215/95  
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98  

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 137/10  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (missverständliche

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 3 Ws 302/05  

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft Baden-Baden teilweise erfolgreich

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10  

    Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung;

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