Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90 |
Autozusammenstöße
§ 315b StGB, Gefährdung von Tatbeteiligten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 315b Abs. 1, 3
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 1120
- NStZ 1991, 183
- MDR 1991, 360
- NZV 1991, 157
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96
Begriff der Wohnfläche
Ein allgemeiner Sprachgebrauch für den Begriff der "Wohnfläche" hat sich nicht entwickelt (…BGH, Urt. v. 30. November 1990, V ZR 91/89, NJW 1991, 912, 913; v. 15. Mai 1991, VIII ZR 123/90, NJW 1991, 1120, 1121; BayObLGZ 1996, 58 61). - BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94 Allerdings hat die Strafkammer in beiden Fällen das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 315 b Abs. 1 StGB insoweit zutreffend verneint, als lediglich die Teilnehmer und ihre Sachen gefährdet oder verletzt bzw. beschädigt worden sind (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).
Deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung gebildet haben, muß dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (st. Rspr.; BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1 m.w.Nachw.).
- BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97 Zu § 315 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist anerkannt, daß, wenn die Beschädigung schon die Realisierung der durch die Tathandlung verursachten Gefahr darstellt, diese Tatbestandsalternative ausscheidet; sie kommt nur dann in Betracht, wenn die Beschädigung die Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs und die Gefahr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB begründet (BGH NZV 1990, 77; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1).
- BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98 Bei einvernehmlich absichtlich herbeigeführten ("gestellten") Unfällen kommt eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nämlich nicht in Betracht, soweit sich die Gefährdung und der Gefährdungsvorsatz auf die Beschädigung der beteiligten Fahrzeuge beschränken, weil dann eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gegeben ist (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1, 2).
- OLG Düsseldorf, 06.06.1997 - 2 Ss 147/97
Auto-Surfen - § 315b, §§ 230 StGB aF, § 226a StGB aF (§ …
Das gilt jedoch dann nicht, wenn die gefährdeten Fahrzeuginsassen Teilnehmer des gefährlichen Eingriffs sind (BGHSt 6, 100, 232; BGH NJW 1991, 1120;… Schönke/Schröder/Cramer a.a.O., § 315 c Rn 36 a, Rn 12 vor § 12). - BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98 Diese setzt voraus, daß die Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Beschädigung usw. der Fahrzeuge beeinträchtigt worden ist; deren Beschädigung muß mithin das Mittel der Gefährdung sein, dieser also zeitlich und ursächlich vorausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 1120 ).
