Rechtsprechung

Gericht
BVerfG
Datum
17.01.1979
Aktenzeichen
2 BvL 12/77
Dazu im Internet

dejure.org

Bagatelldelikte

Strafbarkeit eines Diebstahls geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a StGB) ist ("offensichtlich", § 24 BVerfGG) mit dem GG Grundgesetz vereinbar, Gesetzgeber ist nicht zur Einstufung als Ordnungswidrigkeit verpflichtet;

Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG, § 46 Abs. 1 StGB, strafrechtlicher Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang

DFR

Strafbarkeit von Bagatelldelikten

Fundstellen
BVerfGE 50, 205
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