Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98 |
Banken-Telefonwerbung
§ 1 Abs. 1 AGBG (jetzt § 305 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), einseitig rechtsgeschäftliche Erklärung im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen;
§ 9 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Schutz der Privatsphäre;
§ 1 UWG
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
AGBG §§ 1 Abs. 1, 9 Bl
- Alpmann Schmidt
AGBG §§ 1 Abs. 1, 9 Bl
- JurPC
AGBG §§ 1 Abs. 1, 9
Telefonwerbung
- werbung-schenken.de
UWG § 1
Telefon-Werbung - RA Kotz
Erlaubnis zur Telefonwerbung in den Bank-AGBs
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des AGBG für vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen; Formularmäßige Einverständniserklärung mit telefonischer Werbung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Telefonwerbeklauseln in Kontoeröffnungsformularen - Verstoß gegen § 9 AGBG?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit von Kontoeröffnungsklauseln zum Einverständnis mit Telefonwerbung
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Formularmäßiges Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam
- Hahn Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Telefon / Werbung / AGB / Einverständniserklärung
- zbb-online.com (Leitsatz)
AGBG § 1 Abs. 1, § 9
Unwirksamkeit von Kontoeröffnungsklauseln zum Einverständnis mit Telefonwerbung
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Jetzt reicht’s
- finanztip.de (Kurzinformation)
Einverständnis zur Telefonwerbung bei Kontoeröffnung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kontoeröffnung inklusive Telefonwerbung? - Neuer Kunde muss sich nicht mit "telefonischer Beratung" einverstanden erklären
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Formularmäßiges Einverständnis mit Telefonwerbung unwirksam
Besprechungen u.ä. (3)
- cybercourt.de (Entscheidungsanmerkung)
Einverständnis zur Telefonwerbung bei Kontoeröffnung
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksames Einverständnis mit Telefonwerbung
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit von Kontoeröffnungsklauseln zum Einverständnis mit Telefonwerbung ("Commerzbank")
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 141, 124
- NJW 1999, 1864
- ZIP 1999, 846
- MDR 1999, 856
- BB 1999, 1130
- MMR 1999, 477
- WM 1999, 841
- DB 1999, 1109
- VersR 1999, 971
- DB 1999, 1110
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Grenzen geschäftlicher Telefonwerbung (…BGH, Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 189/92, GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V, m.w.N; BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).Entscheidend ist, daß der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und daß der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluß hat (vgl. BGHZ 141, 124 ff.).
Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Einverständnis der Kundin zur - auch telefonischen - Beratung in Geldangelegenheiten weit auszulegen wären und danach auch in Telefonwerbung der Beklagten für den Abschluß einer Kapitallebensversicherung bei ihrer Kooperationspartnerin eingewilligt worden wäre, so ist die Klausel doch als unangemessene Benachteiligung nach § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).
Der wettbewerbsrechtlichen Mißbilligung unerbetener Telefonwerbung im privaten Bereich liegt der Gedanke zugrunde, daß der Schutz der Individualsphäre vorrangig gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern ist und daß die berechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, ihre Produkte werbemäßig anzupreisen, es angesichts der Vielfalt der Werbemethoden nicht erfordern, mit der Werbung auch in den privaten Bereich des umworbenen Verbrauchers einzudringen (st. Rspr.; BGH GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V, m.w.N.; BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).
Danach ist es bei einer generalisierenden Abwägung der beiderseitigen Interessen gerade auch gegenüber dem in seiner Privatsphäre geschützten Werbeadressaten unangemessen, wenn Kontoeröffnungsanträge von Banken eine vorformulierte Einverständniserklärung des Kunden enthalten, die eine telefonische Werbung der Bank für Vertragsabschlüsse in anderweitigen Geldangelegenheiten ermöglichen soll, die über das Vertragsverhältnis mit der Bank, mit dem die Abgabe der Einverständniserklärung in Zusammenhang steht, hinausgehen (BGHZ 141, 124 ff.).
Die Unangemessenheit der Klausel wird entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. v. Westphalen, BB 1999, 1131 f.; Imping, MDR 1999, 857) nicht dadurch ausgeräumt, daß die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist, denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).
- BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Die Klausel soll den Verwender von der Notwendigkeit befreien, das Einverständnis des Kunden durch Individualvereinbarung herbeizuführen, und verlagert die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Betroffenen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1999 - XI ZR 76/98). - BGH, 02.11.2000 - I ZR 154/98
Formularmäßige Zulassung von Telefonwerbung
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Telefonanruf im Privatbereich zu Werbezwecken grundsätzlich gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstößt und nur dann ausnahmsweise zulässig ist, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 189/92, GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V, m.w.N.; BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).Entscheidend ist, daß der Verwender - wie im vorliegenden Fall - bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und daß der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluß hat (vgl. BGHZ 141, 124 ff.).
Denn wie der Senat in der Entscheidung Telefonwerbung VI, auf deren Begründung Bezug genommen wird, entschieden hat, ist die streitgegenständliche Klausel selbst dann, wenn das Einverständnis der Kundin zur - auch telefonischen - Beratung in Geldangelegenheiten weit auszulegen wäre und dementsprechend (auch) in Telefonwerbung für den Abschluß einer Kapitallebensversicherung bei der Beklagten eingewilligt worden wäre, jedenfalls als unangemessene Benachteiligung nach § 9 AGBG unwirksam (BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI; vgl. auch BGHZ 141, 124 ff.; 141, 137 ff.).
- BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
AGB - Erteilung einer Einzugsermächtigung
Die beanstandete Klausel, mit der der Kunde seine kontoführende Bank von ihrer Schweigepflicht entbindet und es dieser gestattet, der Beklagten personenbezogene Kundendaten zu übermitteln, ist als eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. (früher: § 1 Abs. 1 Satz 1 AGBG) zu behandeln (vgl. BGHZ 141, 124, 126 sowie Senatsurteil BGHZ 95, 362, 363 f). - LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit der bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel …
Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47;… Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).Eine formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ist unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB bzw. § 9 AGBG a.F. darstellt (BGH MMR 1999, 477 ff. - Formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ).
Demgemäß ist eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam (so BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).
- OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08
Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels
b) Nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenates (BGH NJW 1999, 2279, 2282) sowie des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864 f.) schließt der Schutz der Privatsphäre wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus.Die Unangemessenheit wird auch nicht dadurch ausgeräumt, dass die vorformulierte Einverständniserklärung jederzeit widerruflich ist (so aber Graf von Westphalen, BB 1999, 1131, 1132; Imping, MDR 1999, 857), denn damit wird die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre in unzulässiger Weise auf den Betroffenen verlagert (BGHZ 141, 124, 129 = NJW 1999, 1864, 1865; BGH NJW 1999, 2279, 2282).
- BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08
Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter …
Vielmehr können nach dem Schutzzweck des AGB-Rechts auch vorformulierte Klauseln der Inhaltskontrolle unterliegen, die nicht im engen Sinne Vertragsbedingungen sind, sofern sie im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen (so für einseitige Erklärungen des Kunden, die auf einer Vorformulierung des Verwenders beruhen BGHZ 98, 24, 28; 141, 124, 126; BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - I ZR 241/97 - NJW 2000, 2677;… zust.: Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 305 Rn. 7;… Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 305 BGB Rn. 16). - OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten …
Sie ist ein grober Missbrauch des vom Inhaber im eigenen Interesse und auf eigene Kosten unterhaltenen Telefonanschlusses zu Werbezwecken, erlaubt ein praktisch unkontrollierbares Eindringen in die Lebensgewohnheiten der Zielperson und zwingt ihr zu einem ausschließlich durch den Werbenden bestimmten Zeitpunkt in ihre (der Zielperson) häusliche Atmosphäre Anpreisungen von Waren und Dienstleistungen auf (BGHZ 141, 124, 127).Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt hat, wurde als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG gewertet (BGHZ 141, 124 ff.).
- OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 43/08
Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast …
Auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils sind mit Rücksicht auf den Schutzzweck des AGB-Gesetzes dessen Vorschriften anzuwenden, sofern sie nur im Zusammenhang mit einer vertraglichen Beziehung stehen, ohne deren rechtlicher Bestandteil zu sein (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).Entscheidend ist, dass der Verwender bei der von den Kunden abzugebenden Erklärung die rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich ebenso in Anspruch nimmt wie bei der Vorformulierung eines Vertragstextes, und dass der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss hat (BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI; BGH NJW 99, 1864).
- OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB
Nach der Rechtsprechung des 4. Zivilsenates (vgl. BGHZ 141, 137, 149 = NJW 1999, 2279) sowie des 11. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 141, 124, 128 = NJW 1999, 1864) schließt der vorrangige Schutz der Privatsphäre des angerufenen Verbrauchers wegen der mit Werbeanrufen verbundenen massiven Beeinträchtigungen eine vorformulierte Einwilligung in die Telefonwerbung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen generell aus. - LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch …
- LG München I, 01.02.2001 - 12 O 13009/00
Unzulässige AGBs bei Payback-Rabattkarte
- VG Köln, 16.04.2008 - 11 L 307/08
"Tastendruckmodell" bei Telefonwerbung bleibt verboten // Verbraucherschutz …
- LG Berlin, 14.01.2003 - 15 O 420/02
Unverlangte E-Mail- oder SMS-Werbung
- OLG Hamburg, 29.07.2009 - 5 U 226/08
Wettbewerbsverstoß durch Zusendung von E-Mail-Werbung: Darlegungs- und Beweislast …
- LG Hamburg, 10.12.1999 - 324 O 484/99
Telefonische Werbeberatungsklausel bei Zeitschriften-ABO als AGB-Klausel (Verstoß …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1331/08
Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung
- LG Berlin, 03.08.2006 - 16 O 166/06
- LG Düsseldorf, 22.11.2006 - 12 O 638/05
- OLG Stuttgart, 17.12.1999 - 2 U 133/99
Wettbewerbswidrigkeit der telefonischen Direktansprache eines Arbeitnehmers am …
- VG Köln, 28.01.2005 - 11 K 3734/04
Unzulässigkeit sog. Lock- und Pinganrufe
- LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - AGB-Kontrolle - Fallgruppenaufstieg …
- VG Köln, 07.08.2008 - 1 L 872/08
Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe durch sog. Listbroking
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1329/08
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 141/09
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Bürgschaftswiderruf im Gesellschaftsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1330/08
Abschaltung von Servicenummern bei unerbetenen Anrufen durch Ordnungsverfügung …
- OLG Karlsruhe, 09.09.1999 - 15 W 5/99
Formularmäßige Bestätigung der Ausführung von Arbeiten
- VG Köln, 06.08.2008 - 1 L 852/08
Bundesnetzagentur darf 0900-Mehrwertdienstnummern abschalten
- KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle einer Einverständniserklärung zur Verwendung …
- LG Hamburg, 17.02.2004 - 312 O 645/02
- LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 5/06
- VG Köln, 02.07.2007 - 11 L 882/07
- LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07
- AG Düsseldorf, 02.08.2004 - 55 C 2473/04
- LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 823/07
Zu den Bedingungen einer wirksamen Einwilligung in Telefonwerbung
- LG Köln, 22.10.2008 - 26 O 5/08
- AG Neuss, 19.06.2009 - 75 C 2548/09
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