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| BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93 |
Bankpraktikant
§ 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
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Verfahrensgang
- BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93
- BGH, 07.12.1993 - 1 StR 325/93
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1994, 29
- StV 1994, 16
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Dies gilt im besonderen Maße bei der Behauptung eines dem Angeklagten günstigen inneren Vorgangs, ohne daß objektivierbare Tatsachen, in denen die angebliche innere Einstellung einen erkennbaren Niederschlag gefunden hätte, deutlich würden (BGH wistra 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 7. September 1993 - 1 StR 325/93). - BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …
Ebenfalls sind Fälle anders zu behandeln, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
Hat ein Beteiligter, wie hier, die begangene Tat durch Vorbereitungshandlungen gefördert, kommt aber auch dann, wenn er vor Versuchsbeginn von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat, nur eine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Haupttat in Betracht (vgl. BGHSt 28, 346, 347; BGH NStZ 1994, 29, 30), nicht aber wegen der auch gegenüber der Beteiligung an der nur versuchten Haupttat subsidiären Verabredung zu dieser Tat (…vgl. Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rn. 80 mit weit. Nachw.).Hier kommt nur Mittäterschaft in Frage, da der Angeklagte die Tat als Mittäter durch Vorbereitungshandlungen gefördert hat (vgl. BGH NStZ 1994, 29, 30).
- BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06
Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben …
Auch für den Begriff "Bestimmen" in § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG gelten die allgemeinen, zu § 26 StGB entwickelten Grundsätze (vgl. dazu im Einzelnen BGHSt 45, 373; BGH NStZ 2001, 41, 42; 1994, 29, 30; StV 2001, 406;… Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 a Rdn. 25;… Franke in Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 30 a Rdn. 7;… zu § 26 vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. Rdn. 3). - BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00
Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe
Entgegen der Auffassung des Landgerichts muß die Willensbeeinflussung nicht die alleinige Ursache für das Verhalten des Täters sein, vielmehr genügt bloße Mitursächlichkeit (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 29, 30). - BGH, 02.10.1997 - 4 StR 410/97
Uneigennütziger Banküberfall - § 249 StGB aF - § 255 StGB, …
Denn Mittäter eines Raubes kann - anders als Mittäter einer (räuberischen) Erpressung (BGHSt 14, 386 ff.) - nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß der andere Tatgenosse von dieser Absicht geleitet wird (BGH NStZ 1994, 29, 30; Senatsbeschluß vom 4. Januar 1996 - 4 StR 707/95;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 249 Rdn. 8). - BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
Verletzung eines Dienstgeheimnisses
Richtig ist, daß der Anstifter nicht die einzige Ursache für den Tatentschluß gesetzt haben muß und daß es genügen kann, wenn der Täter lediglich allgemein zu derartigen Taten bereit war (BGH NStZ 1994, 29 /30) oder er sich schon mit dem Gedanken an die Tat trug, aber noch unschlüssig war, ob er sie ausführen soll (BGH bei Dallinger MDR 1972, 569), wenn der Anstifter nur den letzten Anstoß zur konkreten Tat gegeben hat. - BGH, 15.04.1997 - 4 StR 108/97 Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß andere Tatgenossen von dieser Absicht geleitet werden (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 15; BGH StV 1995, 302 ).
- BGH, 04.01.1996 - 4 StR 707/95 Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat; es genügt nicht, daß die anderen Tatgenossen von dieser Absicht geleitet werden (BGH NStZ 1994, 29, 30;… vgl. auch Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 8 m.w.N.).
- BGH, 08.09.1994 - 1 StR 365/94 Täter und damit auch Mittäter eines Raubes kann nur sein, wer selbst Zueignungsabsicht hat (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 15).
- BGH, 12.03.1997 - 2 StR 95/97
- BGH, 16.04.1997 - 2 StR 136/97
