Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94 |
Bankraub-Geisel
§ 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), kein Zurücktreten der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei strafrechtlicher Verurteilung des Täters
Volltextveröffentlichungen (3)
- DRSP
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schmerzensgeld bei vorsätzlich begangenen Straftaten
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- LG Verden, 06.08.1992 - 4 O 201/92
- OLG Celle, 26.01.1994 - 9 U 185/92
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 128, 117
- NJW 1995, 781
- MDR 1995, 482
- BB 1995, 639
Wird zitiert von ... (74)
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
»Die strafrechtliche Verurteilung des Täters wirkt sich bei vorsätzlichen Straftaten auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes und auf dessen Bemessung grundsätzlich nicht aus (Bestätigung von BGHZ 128, 117).«.Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ [GSZ] 18, 149, 156 f; 120, 1, 4 f; 128, 117, 120 f; Senatsurteile v. 16. Februar 1993 - VI ZR 29/92 - VersR 1993, 585 f und v. 22. Juni 1993 - VI ZR 302/92 - VersR 1993, 1158, 1159).
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 128, 117, 121 ff vom 29. November 1994, das dem Berufungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht bekannt war, in Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Ansichten in Rechtsprechung und Literatur ausgeführt hat, gerät das Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten nicht in Wegfall, wenn der Schädiger wegen der von ihm begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Die Pflicht, den immateriellen Schaden gegenüber dem Verletzten tat- und schuldangemessen voll auszugleichen, hat der Schädiger als zivilrechtliche Folge seiner Tat ebenso hinzunehmen wie den etwaigen Freiheitsentzug als deren strafrechtliche Folge (vgl. zu allem BGHZ 128, 117 ff).
Eine eigene Entscheidung durch das Revisionsgericht nach § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO kommt nicht in Betracht, da die Schmerzensgeldbemessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist (BGHZ 120, 1, 9;… Senatsurteil v. 16. Februar 1993, aaO., S. 586) und der Rechtsstreit hier auch nicht aus besonderen Gründen, wie etwa in der Sache BGHZ 128, 117 ff, zur Endentscheidung reif ist.
- OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Entschädigung von Verkehrsunfallopfern
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591).Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
Bei der Definition des Begriffs der Genugtuung wendet sich der BGH allerdings explizit gegen ein Vverständnis der Genugtuungsfunktion als Einfallstor für Straf- oder Bußelemente in die Schmerzensgeldbemessung (BGH NJW 1995, 781).
Dies rechtfertigt es jedenfalls bei vorsätzlichen Rechtsgutverletzungen auch ein Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten zu berücksichtigen, welches von einem etwaigen Strafanspruch des Staates zu unterscheiden ist (BGH NJW 1995, 781).
- LG Hechingen, 13.03.2006 - 1 O 264/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß die billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutsverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGH NJW 1995, 781 mit Verweis auf BGHZ 7, 223, 225 ff.; 18, 149, 156 f.; BGHZ 120, 1, 4 ff.; VersR 1992, 504, 505; VersR 1993, 585 und VersR 1993, 1158 ).Das Schmerzensgeld ist weiter dazu bestimmt, dem Geschädigten Genugtuung für das erlittene Unrecht zu gewähren (BGH NJW 1995, 781 unter Bezug auf BGHZ 120, 4, 5).
Die strafrechtliche Verurteilung des Beklagten bzw. deren Verbüßung führt hingegen nicht notwendigerweise zu einer Minderung des Schmerzensgeldes (BGH NJW 1995, 781 ).
Zwar war wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet (BGHZ 128, 117 ) die künftige Entwicklung des Schadensbilds in die Bemessung des Schmerzensgelds mit einzubeziehen und abschließend abzugelten.
- OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/99
Doppelfunktion des Schmerzensgeldes bei grobem Verschulden
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531 ; BGH NJW 1995, 781 ; BGH NJW 1996, 1591 ).Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149 ; BGH NJW 1993, 1531 ; BGH NJW 1995, 781 ; BGH NJW 1996, 1591 ; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544 ; OLG Köln, VersR 1992, 975 ).
Bei der Definition des Begriffs der Genugtuung wendet sich der BGH allerdings explizit gegen ein Verständnis der Genugtuungsfunktion als Einfallstor für Straf- oder Bußelemente in die Schmerzensgeldbemessung (BGH NJW 1995, 781 ).
Dies rechtfertigt es jedenfalls bei vorsätzlichen Rechtsgutverletzungen auch ein Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten zu berücksichtigen, welches von einem etwaigen Strafanspruch des Staates zu unterscheiden ist (BGH NJW 1995, 781 ).
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Insoweit soll die billige Entschädigung in Geld in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten (BGHZ 7, 223, 225 ff.; 18, 149, 156 f.; 120, 1, 4 ff.; 128, 117, 119).Das Schmerzensgeld ist daneben aber auch dazu bestimmt, dem Geschädigten Genugtuung für das erlittene Unrecht zu gewähren (BGHZ 18, 149, 154, 157; 120, 4, 5; 128, 117, 120).
In der Rechtsprechung zu § 847 BGB a.F. ist vielmehr anerkannt, dass dem Schmerzensgeld neben der Ausgleichsfunktion auch eine Genugtuungsfunktion zukommt (BGHZ 35, 363, 368; 128, 117, 122), "die aus der Regelung der Entschädigung für immaterielle Schäden nicht wegzudenken ist" (BGHZ 18, 149, 157; 26, 349, 358; 80, 384, 386).
- OLG Koblenz, 12.10.2006 - 12 W 471/06
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung
Im Rahmen des immateriellen Schadensausgleichs nach § 847 BGB kann und muss jedenfalls bei einer vorsätzlichen Rechtsgutsverletzung, wie sie hier in doppelt qualifizierter Form vorliegt, auch ein Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten berücksichtigt werden.Eine angemessene strafrechtliche Ahndung, die sich ausnahmsweise auf die Schmerzensgeldbemessung auswirken könnte (BGHZ 128, 117, 120 ff.), ist gegen den Beklagten nicht ausgesprochen worden; abgesehen davon wurde im Berufungsurteil zum Strafverfahren auch eine Kostenentscheidung nach § 472 StPO zugunsten des (Neben-) Klägers vergessen.Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 und 3 ZPO ist kein Raum; denn die zentralen Fragen der Schmerzensgeldbemessung unter Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion (vgl. BGHZ 128, 117, 120 ff.) und zur Berücksichtigung psychischer Folgen der Verletzung (vgl. BGHZ 132, 341, 344) sind entschieden.
- OLG Koblenz, 07.03.2005 - 12 U 1262/03
Zum Umfang der Haftung eines auf der Autobahn Ladung verlierenden Fahrzeugführers
Andererseits kann bei der Anwendung des § 847 BGB a.F. nicht ganz außer Betracht bleiben, dass dem Schmerzensgeld im Sinne jener Vorschrift - wenngleich nachrangig - auch eine Genugtuungsfunktion zukommen soll (BGHZ 18, 149, 157; 128, 117, 120), die hier weitgehend entfällt.Die strafrechtliche Sanktionierung des Klägers fällt hingegen nicht erheblich ins Gewicht (vgl. für die Genugtuungsfunktion nach Sanktionierung des Schädigers BGHZ 128, 117, 124), sie bezieht sich vor allem auf den Tod des Beifahrers.
- OLG Hamburg, 12.01.2007 - 1 U 85/06
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Sistierung …
Jedenfalls bei Vorsatztaten kann auch ein Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten zu berücksichtigen sein (BGH, Entscheidung vom 6. Juli 1955, GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157 ff.; Urteil vom 29. November 1994, VI ZR 93/94, NJW 1995, 781 ff.).Gerade weil das Schmerzensgeld keine Privatstrafe darstellt, sondern auf Schadensausgleich gerichtet ist, kann die Höhe der Entschädigung nur am immateriellen Schaden ausgerichtet werden, nicht aber an der Überlegung, ob daneben auch der staatliche Strafanspruch verwirklicht worden ist (BGH, Urteil vom 29. November 1994, VI ZR 93/94, NJW 1995, 781, 782; Urteil vom 16. Januar 1996, VI ZR 109/95, NJW 1996, 1591 ).
- BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Verfahrensrecht - Bestehen eines Feststellungsinteresses trotz Grundurteil
Dabei trifft es allerdings zu, daß wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet (BGHZ 128, 117, 121 f; Senatsurteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - VersR 1961, 164, 165), die künftige Entwicklung des Schadensbildes in die Bemessung des Schmerzensgeldes miteinbezogen werden muß. - OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
Geldstrafen oder Geldbußen, die der Schädiger entrichtet hat, wirken beim Schmerzensgeld für Körperverletzungen allerdings nicht mindernd (vgl. BGHZ 128, 117 = NJW 1995, 781; BGH, NJW 1996, 1591;… Palandt/ Heinrichs, a. a. O., § 253 Rn. 20). - KG, 29.07.2004 - 8 U 54/04
Schmerzensgeldanspruch des unvermittelt vor eine einfahrende U-Bahn gestoßenen …
- OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1262/02
Grundsätze der Bemessung von Schmerzensgeld - strafrechtliche Verurteilung des …
- OLG Köln, 22.05.1996 - 11 W 26/96
PKH-Bewilligung für angemessenes Schmerzensgeld
- OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 15 U 129/97
Keine Schmerzensgeldminderung wegen Racheakt
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
- BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R
Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
- OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 1 U 34/04
- BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der …
- OLG Brandenburg, 09.10.2002 - 1 U 7/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R
Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus …
- OLG Saarbrücken, 01.07.2008 - 4 U 392/07
Höhe des Schmerzensgeldes wegen Vergewaltigung mit Fesselungsmalen an den …
- OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 185/09
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich tiefer …
- OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie
- OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 1 U 12/01
Zivilprozessrecht: Wiederholung der Beweisaufnahme nach Urteilsaufhebung - …
- OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden
- OLG Brandenburg, 28.09.2004 - 1 U 14/04
Schmerzensgeldanspruch gegen den Krankenhausträger wegen fehlerhafter stationärer …
- OLG Nürnberg, 12.12.2008 - 5 U 953/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Arzthaftungsprozess; Schadensminderungspflicht …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 148/99
"Betreten auf eigene Gefahr" schließt Haftung nicht aus
- OLG Frankfurt, 06.02.2004 - 24 U 165/03
Schmerzensgeld: Höhe der Entschädigung bei schweren Verletzungen infolge eines …
- OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05
Keine Vorwegnahme der Beantwortung der Frage im Verfahren über die Bewilligung …
- OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Brandenburg, 10.03.1999 - 1 U 54/98
Beweislastumkehr bei schwerem Behandlungsfehler - Schadensersatz und …
- LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Verkehrsrecht - Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02
Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …
- LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
Zurechnung einer Äußerung eines Kollegen an den Arbeitgeber gemäß § 278 BGB; …
- OLG Nürnberg, 27.02.1998 - 6 U 3913/97
Schmerzensgeldanspruch von Kindern infolge Schockerlebnisses der Tötung ihrer …
- BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02
Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit; …
- OLG Nürnberg, 24.06.2005 - 5 U 1046/04
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes, wenn die Befunderhebungspflicht verletzt …
- OLG Oldenburg, 02.08.2006 - 5 U 16/06
Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch auf Grund einer ohne Einwilligung der …
- OLG Brandenburg, 07.06.2007 - 12 U 250/06
Schmerzensgeld: Körperverletzung; Mitverschulden; Notwehrrecht; Bemessung des …
- OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung …
- KG, 16.07.2004 - 21 U 274/01
Vergewaltigung: Höhe des Schmerzensgeldes
- OLG Düsseldorf, 27.10.2004 - 15 U 26/04
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Einkaufscenters - hier: …
- OLG Hamm, 29.12.2005 - 6 W 52/05
Prozesskostenhilfe bei Einspruch gegen Versäumnisurteil
- OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 11 U 267/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG Köln, 21.04.1997 - 12 U 114/96
Schmerzensgeld für einen abgeschossenen Hoden
- OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99
Pflichten des Rechtsanwalts im Berufungsverfahren; Niederlegung des Mandats zum …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 161/00
Schmerzensgeld für vorsätzliche Körperverletzung nach Wirtshausstreitigkeit
- LG Saarbrücken, 11.12.2009 - 10 S 26/08
Mietrecht - Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Gesundheitsbeeinträchtigung
- LSG Bayern, 19.04.2011 - L 15 VG 29/09
Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Nachrangigkeit …
- OLG Stuttgart, 01.08.1997 - 2 U 75/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG Zweibrücken, 17.12.1998 - 4 U 66/98
Haftungausschließende Unzurechnungsfähigkeit - Schadensersatz und Schmerzensgeld: …
- KG, 12.07.2010 - 12 U 193/09
Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädel-Hirn-Trauma eines vier Jahre alten Kindes
- OLG Hamm, 27.10.1994 - 6 W 49/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- BGH, 15.11.1995 - 3 StR 433/95
- LG Braunschweig, 14.03.1996 - 4 O 497/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Naumburg, 18.11.1997 - 1 U 1251/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 24.03.1998 - 1 StR 23/98
- OLG Köln, 21.01.1999 - 7 U 189/97
- OLG Rostock, 22.07.1999 - 1 U 48/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 297/01
Umfang der Rechtskraft bei Verurteilung zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
- LG Hamburg, 26.03.2004 - 327 O 97/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2010 - 10 Sa 790/10
Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzung aus Rangelei zwischen …
- AG Essen, 27.04.1995 - 23 C 711/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG München, 02.06.1998 - 30 U 928/97
- OLG Düsseldorf, 16.11.1999 - 26 U 88/99
- OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 12 U 116/03
Schmerzensgeldklage nach Vergewaltigung: 85.000 DM Schmerzensgeld bei äußerst …
- KG, 13.04.1995 - 11 U 663/95
- OLG Nürnberg, 01.08.1997 - 6 U 944/97
- OLG Koblenz, 05.05.1999 - 1 U 1424/97
- LG Oldenburg, 11.12.2002 - 5 O 1060/01
Schmerzensgeld: Sexueller Missbrauch eines Kindes
- OLG München, 20.02.2003 - 19 U 4154/02
- LG Amberg, 07.01.2008 - 22 O 278/06
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