Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74   

Banküberfall

§ 249 StGB, Vollendung der Wegnahme;

§ 52 StGB: Beendigungshandlung, Verwirklichung der tatbestandsmäßigen Absicht;

§§ 239a, 239b, 52 StGB

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 26, 24
  • NJW 1975, 320



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)  

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93  

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Denn der Gedanke, daß Verjährung in solchen Fällen unverdient sei, trifft auch auf gleichartige, über einen langen Zeitraum erstreckte Serien von Straftaten zu, die wegen der höchstpersönlichen Natur der betroffenen Rechtsgüter verschiedener Personen ( BGHSt 26, 24, 26 f.; BGHR StGB vor § 1 fH Rechtsgüter, höchstpersönliche 1) oder aus anderem Grunde nicht in Fortsetzungszusammenhang zueinander stehen (vgl. Schumann StV 1992, 392, 396).
  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97  
    aa) Zwar war entgegen der Auffassung der Revision der Angeklagten S. auch die Wegnahme der 40 DM bereits vor dem erstmaligen Verlassen der Wohnung vollendet, denn bei Geldscheinen und Münzen reicht - jedenfalls dann, wenn es sich um eine geringe Menge handelt - das Ergreifen und Festhalten (BGHSt 23, 254, 255; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5), erst recht aber das Einstecken der Beute in die Kleidung (BGHSt 26, 24, 25/26) zur Begründung eigenen Gewahrsams des Täters.

    bb) Daß der schwere Raub bereits im ersten Abschnitt des Tatgeschehens vollendet war, steht der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit mit den danach liegenden Handlungen, auch soweit sie denselben Straftatbestand erneut verletzen, nicht entgegen (vgl. BGHSt 26, 24, 27; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 21).

    Die Angeklagten wollten damit den verlorenen Besitz an diesem Teil ihrer Beute wiedererlangen, so daß diese Handlung auch der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht der bereits vollendeten Tat dient und mithin mit dieser eine natürliche Handlungseinheit bildet (vgl. BGHSt 26, 24, 27).

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht