Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94; 2 BvR 173/95   

Barschel-Pfeiffer-Untersuchungsausschuß

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, nemo-tenetur-Grundsatz, Art. 104 GG, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, zur Beachtung der Grundrechte bei Zwangsmaßnahmen gegen Zeugen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (Hinweis: vgl. für den Bund: Art. 44 GG, § 27 PUAG sowie für Baden-Württemberg: Art. 35 Verf, § 15 UAusschG)

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2002, 572 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1499
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Wird zitiert von ... (4)  

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10  

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Hier kommt ebenfalls der nemo-tenetur-Grundsatz zur Anwendung (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001, 2 BvR 1565/94, NVwZ 2002, 1499), wonach niemand gehalten ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10  

    Im Verfahren eines von der Hamburgischen Bürgerschaft eingesetzten

    Hier kommt ebenfalls der nemo-tenetur-Grundsatz zur Anwendung (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001, 2 BvR 1565/94, NVwZ 2002, 1499), wonach niemand gehalten ist, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
  • LAG Hamm, 04.02.2004 - 9 Sa 502/03  
    Ist der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, hat im Konfliktfall eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten stattzufinden (vgl. BVerfG NVwZ 2002, 1499).
  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 173/95  

    Einstweilige Anordnung gegen einen Ordnungshaftbeschluß wegen Zeugnisverweigerung

    Diesen Antrag hat die Kammer mit Beschluß vom 9. August 1994 - 2 BvR 1565/94 - zurückgewiesen.
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