Rechtsprechung
| BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65 |
Bauernkeller
§§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 20, 194
- NJW 1965, 1235
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09
Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt …
Schwere Misshandlungen nach Vollendung einer Raubtat können den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB nur dann erfüllen, wenn sie weiterhin von Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen sind, insbesondere der Beutesicherung oder der Erlangung weiterer Beute dienen (im Anschluss an BGHSt 20, 194; BGH NJW 2008, 3651, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Dies hat der Bundesgerichtshof für den ähnlichen Fall des Verwendens einer Waffe "bei der Tat" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 342; BGH NJW 2008, 3651, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) im Einklang mit seiner Rechtsprechung zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. (vgl. BGHSt 20, 194, 197) mehrfach bejaht.
Der besondere Schutzzweck des Raub- und Erpressungstatbestandes erfordert indes, dass die als schwere Misshandlung zu qualifizierende Körperverletzung von einer weiteren Verwirklichung der Zueignungs- oder Bereicherungsabsicht getragen ist (vgl. BGHSt 20, 194, 197;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 250 Rdn. 12;… a. A. Fischer aaO).
- BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte, als er gegen die Zeugin W Gewalt anwandte, den Diebstahl des Geldes und des Schmucks vollendet, denn er hatte die Gegenstände im Schlafzimmer der Eheleute W an sich genommen und in die Tasche gesteckt und damit eigenen Gewahrsam an ihnen begründet (vgl. BGHSt 16, 271 ; 20, 194; 23, 254; BGH NJW 1975, 320).Nach der Rechtsprechung ist ein Diebstahl erst abgeschlossen und damit beendet, wenn der Täter den Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert hat (BGHSt 4, 132, 133; 8, 390, 391; 20, 194, 196; 28, 224, 229).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof einen Diebstahl in solchen Fällen noch nicht als beendet angesehen, in denen sich der Täter aus dem Haus, aus dem er gestohlen hatte, oder aus seiner unmittelbaren Umgebung noch nicht entfernt hatte (BGHSt 19, 323, 324; 20, 194, 196).
- BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter …
Sie muß ihm jedoch "zur Verfügung stehen", d. h. so in seiner räumlichen Nähe sein, daß er sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten bedienen kann (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 487/79 - bei Holtz MDR 1980, 106;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 244 Rdn. 4; Lackner;… StGB 14. Aufl. § 244 Anm. 2a;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 244 Rdn. 6;… Samson in SK, StGB § 244 Rdn. 13).Wenn es auch nicht notwendig ist, daß der Täter die Waffe während des gesamten tatbestandsmäßigen Geschehens bei sich führt, so muß sie ihm doch zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung stehen (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197;… Lackner a.a.O.;… Eser a.a.O.;… Samson a.a.O.; Schünemann JA 1980, 354).
Überlegungen, ob nach Vollendung des Raubes noch Handlungen zum Tathergang gerechnet werden können, die in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Wegnahmehandlung der weiteren Verwirklichung der Zueignungsabsicht dienen (vgl. BGHSt 20, 194, 197;… Eser a.a.O. § 250 Rdn. 10;… Rudolphi in SK, StGB vor § 22 Rdn. 10 m.w.N.), erübrigen sich hier.
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260).Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGHSt 31, 105; BGH NStZ 1985, 547; 1984, 216, 217; BGHSt 20, 194, 197; 13, 259, 260;… vgl. auch Herdegen in LK 11. Aufl. § 250 Rdn. 10).
- BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06
Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b …
Der Angeklagte war nach den Feststellungen bei dem Raub, nämlich jedenfalls vor dessen Beendigung (vgl. BGHSt 20, 194;… Tröndle/Fischer aaO § 244 Rdnr. 13 m.w.N.), im Besitz von zur Fesselung bestimmten Paketklebebands und hat dieses schließlich auch zur Fesselung des Kemal K. eingesetzt.Dass dies erst nach den eigentlichen Wegnahmehandlungen der Fall war, ist unschädlich (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; BGH NStZ 1998, 354 m.w.N.).
- BGH, 08.04.2010 - 2 StR 17/10
Schwerer Raub und schwere räuberische Erpressung (qualifizierende Wirkung einer …
Der Bundesgerichtshof hält die Qualifikationswirkung in dem Zeitraum zwischen Vollendung des Raubs und Beendigung der Tat (§ 78 a StGB) für möglich, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt zwar nicht mehr mit Wegnahmevorsatz, aber mit der Absicht der Beutesicherung handelt (vgl. BGHSt 53, 234 [zu § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a]; BGHSt 20, 194, 197 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 a.F.]; BGHSt 52, 376; BGH NStZ-RR 2008, 342 [zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB]).Entgegen der in der Literatur vorherrschenden Ansicht hat der Bundesgerichtshof die Qualifikationswirkung in dem Zeitraum zwischen Vollendung des Raubs und Beendigung der Tat (§ 78 a StGB) daher für möglich gehalten, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt zwar nicht mehr mit Wegnahmevorsatz, aber mit der Absicht der Beutesicherung handelt (vgl. BGHSt 53, 234 [zu § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a]; BGHSt 20, 194, 197 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 a.F.]; BGHSt 52, 376; BGH NStZ-RR 2008, 342 [zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB];… Fischer aaO § 250 Rdn. 14, 26 m.w.N.;… aA etwa Sander in MüKo-StGB § 250 Rdn. 65;… Kudlich in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 250 Rdn. 27; jew. m.w.N.; vgl. dazu auch Nestler JR 2010, 100 ff.).
- BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96 Erforderlich ist jedoch, daß sie ihm zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung steht (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216 ).
Beim schweren Raub ist anerkannt, daß das Mitsichführen der Waffe in irgendeinem Stadium des Tatgeschehens genügt (vgl. BGHSt 13, 260; 20, 194, 197; 29, 184, 185;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1).
- BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78
Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, …
Auf BGHSt 20, 194 kann sich die Gegenansicht nicht berufen.Soweit der 4. Strafsenat in diesem Urteil auf BGHSt 20, 194 für die - von ihm lediglich unterstützend herangezogene - Überlegung verweist, wonach die "in Zueignungsabsicht begangene Wegnahme einer fremden Sache ... zum Raub" werde, "wenn der Täter bei der Begehung, d.h. bis zur Beendigung des Diebstahls Gewalt gegen eine Person oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet", wird damit die zitierte Entscheidung des 1. Strafsenats nicht richtig wiedergegeben, wie sich aus dem oben Gesagten bereits ergibt.
- BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01
Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter …
Da die Strafschärfung für den Diebstahl oder Raub mit Waffen ihren Grund in der objektiven Gefährlichkeit der Waffen für Leib und Leben des potentiellen Opfers hat, läßt das Gesetz hier schon das Beisichführen einer Waffe durch den Täter oder einen Teilnehmer ohne konkrete Verwendungsabsicht genügen ( BGHSt 20, 194, 197; 24, 136, 137 f; 30, 44, 45;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 2;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 250 Rdn. 3;… Günther in SK-StGB § 250 Rdn. 6). - BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
bb) Dass das tatbestandliche Mit- oder Beisichführen nur bewegliche Gegenstände erfasst, gilt ungeachtet des weiten Verständnisses dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in ihrer umfangreichen Kasuistik zum Begriff des Bei- bzw. Mitsichführens (vgl. nur BGHSt 20, 194, 197; 31, 105; 43, 8, 10; BGH NStZ 1997, 137; 2000, 433; BGH, Urteil vom 12. März 2002 - 3 StR 404/01; BayObLG NJW 1999, 2535) bislang allein maßgeblich auf die Zugriffsnähe des Tatmittels abgestellt hat (…vgl. Körner aaO Rdn. 68 mit zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr.). - BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
- OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04
Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht
- BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93
Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. …
- BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95
- BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des …
- BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96
- OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug
- BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
- BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt …
- BGH, 04.03.1998 - 2 StR 7/98
- BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
- BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04
Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen).
- OLG Hamburg, 03.11.2004 - II 137/04
Zur Frage der Begehung einer Tat vor einer früheren Verurteilung i.S.d. § …
- OLG Zweibrücken, 20.04.1994 - 1 Ss 43/94
- BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97
- BayObLG, 02.03.1999 - 4St RR 32/99
Unerlaubte Einreise
- BGH, 30.08.1968 - 4 StR 319/68
- BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88
zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn …
- BGH, 10.03.1988 - 4 StR 85/88
- BGH, 31.03.1998 - 5 StR 685/97
- OLG Hamburg, 03.11.2004 - 137/04
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe bei versuchten Betrugstaten
- BGH, 14.10.1986 - 1 StR 542/86
- BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
- KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
- OLG Hamburg, 03.11.2004 - II - 137/04
- BGH, 30.03.1993 - 1 StR 56/93
