Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62 |
Bauingenieur
§ 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz, Vermögensgefährdung
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
50 Jahre Lehrbuchfall zum Anstellungsbetrug
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 17, 254
- NJW 1962, 1521
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 -; BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).Bei diesem Wertvergleich kann bei längerer Dauer des Dienstverhältnisses aber auch die spätere tatsächliche Leistung des Verpflichteten als Indiz für die bei Vertragsschluß bestehende Gefährdung herangezogen werden ( BGHSt 17, 254, 256).
Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -; vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).
(9) In späteren Entscheidungen, die zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen ergangen sind (BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254 und zuletzt BGH NJW 1978, 2042), hat der Bundesgerichtshof die zum Anstellungsbetrug durch Beamte ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung aufrechterhalten.
- OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10 Im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, wenn die Leistungen, die der Täter tatsächlich zu erbringen imstande ist, den bezahlten Lohn nicht wert sind ( BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 256;… Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO, Rdnr. 154;… Fischer , aaO).
Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043;… Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).
Zum Anderen hat der Bundesgerichtshof eine besondere Vertrauensstellung regelmäßig nur dann angenommen, wenn der Vermögensbereich des Arbeitgebers betroffen war, etwa bei der Anstellung als selbstständiger Einkäufer (vgl. BGH NJW 1978, 2042) oder bei der Anstellung als Bauingenieur mit der Möglichkeit, über Baustoffe und Baugeräte selbstständig zu verfügen (vgl. BGHSt 17, 254, 259 unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung).
Aus diesem Grund scheidet auch der Eintritt eines Schadens durch eine Gefährdung des Vermögens des Arbeitgebers der Angeklagten aus (vgl. dazu BGHSt 17, 254, 259).
- BGH, 09.05.1978 - StR 104/78 Über die Voraussetzungen des Anstellungsbetrugs bei Erschleichung eines privatrechtlichen Anstellungsverhältnisses (Anschluß an BGHSt 17, 254 [259] = NJW 1962, 1521).
So kann ein Vermögensschaden des Dienstberechtigten namentlich auch in der Gefährdung erblickt werden, die dadurch entsteht, daß ein in einem privaten Dienstverhältnis stehender Angestellter, der wegen Vermögensstraftaten erlittene erhebliche Vorstrafen verschwiegen hat, in der für ihn vorgesehenen Stellung über Vermögen des Dienstberechtigten verfügen kann (BGHSt 17, 254 = NJW 1962, 1521).
Unter diesen Umständen ist die für das Vorliegen eines Vermögensschadens wesentliche Annahme des Tatrichters, die Firma R sei schon mit der Anstellung des für Vermögensstraftaten anfälligen Angekl. der konkreten und ständigen Gefahr ausgesetzt gewesen, daß der Angekl. bei günstiger Gelegenheit zu ihrem Nachteil verfügen werde (vgl. BGHSt 17, 254 [259] = NJW 1962, 1521), ausreichend durch Feststellungen belegt.
- BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95
Bejahung eines Anstellungsbetrugs durch Verschweigen der Tätigkeit/Zugehörigkeit …
Die für Beamte aufgestellten Grundsätze können aber dann auf Angestellte übertragen werden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigungen abhängig sind (vgl. neben BGH, NJW 1961, S. 2027/2028 insbesondere BGHSt 17, 254 und BGH, NJW 1978, S. 2042/2043). - BGH, 26.04.2006 - 2 StR 515/05
Untreue (Missbrauch der Verfügungsbefugnis; Landrat; Einstellung ungeeigneten und …
Eine Übertragung ist aber zulässig und geboten, wenn die von der betroffenen Person zu erfüllenden Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit voraussetzen (…BVerfG aaO; BGHSt 17, 254, 256 f.; BGH NJW 1978, 2042, 2043;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 263 Rdn. 92;… § 266 Rdn. 59;… Cramer/Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 154; jeweils m. w. N.). - BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
