Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94   

Baulast

§ 812 BGB, 'etwas': öffentlich-rechtliche Position (hier: Baulast, vgl. für Baden-Württemberg: § 71 LBO) kann Vermögensvorteil sein;

§ 818 BGB, Fortbestehen des Vermögensvorteils

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1
    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 53
  • MDR 1995, 38
  • NJW-RR 1995, 570
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07  

    Immobilien - Rücktritt: Beseitigung der Belastung des empfangenen Gegenstands

    Dem entspricht es, dass der Senat den Bereicherungsschuldner, der das ihm überlassene Grundstück mit einer Grundschuld belastet oder für dieses eine Baulast bestellt hat, nach § 818 Abs. 1 BGB für verpflichtet hält, die Belastung zu beseitigen, also für die Löschung der Grundschuld bzw. der Baulast Sorge zu tragen (vgl. BGHZ 150, 187, 193 f.; Urt. v. 7. Oktober 1994, V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55).

    Weder der Bereicherungsschuldner noch der Bereicherungsgläubiger kann hier zwischen der Herausgabe in Natur und der Abfindung durch Wertersatz wählen (vgl. BGHZ 168, 220, 231; Senat, Urt. v. 7. Oktober 1994, V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55).

  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 5 U 25/06  

    Kein Aufwendungsersatz aus GoA wegen Stellplatzerrichtung in eigener

    den dort unter § 6, Ziff. 6.2, enthaltenen Bestimmungen (u.a. Abs. 2 a.E.: "Die für das Bauvorhaben auf dem Kaufgrundstück benötigten Stellplätze hat die Käuferin im Bereich der gemeinschaftlichen Stellplatzanlage/Tiefgarage nachzuweisen.") kann es keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die alsdann am 24.07.1995 eingetragene Baulast von der Stadt H in ihrer damaligen Eigenschaft als Eigentümerin des zu belastenden "Tiefgaragengrundstücks" im Hinblick eben auf dieses (auch) vertragliche avisierte Ziel bewilligt wurde (also auf der Grundlage einer für alle Beteiligten eindeutigen sog. Zweckvereinbarung, vgl. Palandt-Sprau a.a.O., Rn. 70, 73 zu § 812; Lieb in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gestzbuch (4. Aufl.), Rn. 170 ff. zu § 812), die Baulastbestellung also im Verhältnis zwischen Stadt und Beklagter im Kaufvertrag ihre Rechtfertigung fand (vgl. BGH NJW 1995, 53, 54).

    Lediglich ergänzend merkt der Senat noch an, dass dann, wenn der Kaufvertrag entgegen den vorstehenden Ausführungen nicht den Rechtsgrund der Baulastbestellung darstellte, von einer gesonderten, stillschweigend getroffenen Abrede einer unentgeltlichen Zuwendung auszugehen sein dürfte, deren Bestand von Wirksamkeitsmängeln des Kaufvertrags bzw. seiner Rückabwicklung grds. unberührt bliebe (vgl. BGH NJW 1995, 53, 54); Bereicherungsansprüche kämen dann erst recht nicht zum Tragen.

    Die Klägerin kann - auch unter Berücksichtung der Entscheidung BGH NJW 1995, 53 ff. - von der Beklagten nicht verlangen, dass sie für die Löschung der Baulast "Sorge trägt, indem sie die für eine Verzichtserklärung der Stadt H notwendigen Handlungen vornimmt" (erster Hilfsantrag).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01  

    Schenkung - angemessener Unterhalt des Schenkers

    Für die Berechnung des Wertanspruchs ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Kondiktionsanspruch entstanden ist (BGH, Urt. v. 07.10.1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55; MünchKomm./Lieb, BGB, 3. Aufl., § 818 Rdn. 41).
mehr
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06  

    Motorradreiniger

    Dafür wäre erforderlich, dass sich sein wirtschaftliches Vermögen irgendwie vermehrt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 7.10.1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 54).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98  

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Die Kontogutschrift stellt wegen ihrer treuhänderischen Bindung keine echte Vermögensmehrung (BGHZ 55, 128, 131; Senat, Urt. v. 7. Oktober 1994, V ZR 4/94, BGHR BGB § 812 Abs. 1, Leistung 2) dar.
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10  

    Vorliegen einer gemischten Schenkung

    Dabei ist für die Berechnung des bereicherungsrechtlichen Schutzes nicht auf den Wert der Leistungen zum Zeitpunkt ihrer Erbringung, sondern auf den Wert der Bereicherung zu dem abzuschätzenden Zeitpunkt des dauerhaften Ausbleibens des bezweckten Erfolgs abzustellen, mithin auf den nach der Lebenserwartung abzuschätzenden Zeitpunkt eines Erbfalls ohne Vererbung der Liegenschaft an den Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1994 V ZR 4/94, NJW 1995, 53 unter II 4 c mwN).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 354/99  

    Gegenstand und Umfang eines Bereicherungsanspruchs auf Herausgabe eines bereits

    Zwar gilt auch für die bereicherungsrechtliche Rückgängigmachung der Einbringung eines Kundenstammes, daß der Anspruch nach § 812 Abs. 1 BGB (in allen Varianten) in erster Linie auf Herausgabe des Erlangten selbst gerichtet und daß demgegenüber der Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB subsidiär ist (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 7. Oktober 1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55).
  • OLG Hamm, 18.10.1999 - 8 U 152/97  
    Dies ist zugleich der Zeitpunkt für die Bestimmung des Umfangs des Bereicherungsanspruchs bzw. der Wertberechnung im Falle des Wertersatzes (Palandt/Thomas aaO, § 818 Rdn. 3, 26; BGH NJW 1995, 53, 55, für den gleich gelagerten Fall des § 812 Abs. 1, 1. Alternative, BGB - späterer Wegfall des zunächst vorhandenen Rechtsgrundes - ).

    Auch solche Vorteile können in Natur herausgegeben werden, z.B. durch bestimmte rechtsgeschäftliche Erklärungen (BGH NJW 1995, 53, 55).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2009 - 8 A 10851/09  

    Zwangsgeld zur Erfüllung von Stellplatzbaulasten

    Ein zivilrechtlicher Ausgleich ist gegebenenfalls - sofern eine zivilrechtliche Vereinbarung über die Nutzungsbedingungen nicht zustande kommt - über den Weg des Bereicherungsrechts herbeizuführen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, a.a.O., Rn. 7, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 7. Oktober 1994, NJW 1995, S. 53).
  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11  

    Pachtrecht - Ansprüche des Pächters bei Referenzmenge zur Milcherzeugung

    Unter diesem Begriff ist jeder Vorteil zu verstehen, der das wirtschaftliche Vermögen des Begünstigten irgendwie vermehrt (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 54).
  • OLG Koblenz, 01.02.2007 - 2 U 898/05  

    Keine entsprechende Anwendung der anerkannten Grundsätze über Ausgleichsansprüche

  • OLG Celle, 10.10.2007 - 7 U 54/07  

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückzahlung eines an eine Brautfamilie nach dem

  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07  

    Wohnungseigentum - Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97  

    Rückforderung von irrtümlich überwiesenem Arbeitsentgelt

  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 5 U 143/07  

    Grunddienstbarkeit: Pflicht zur Einräumung einer deckungsgleichen beschränkt

  • OLG Düsseldorf, 20.11.1998 - 3 Wx 353/97  

    Ausgleichsanspruch eines veräußernden Wohnungseigentümers gegen die übrigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2003 - L 5 KR 231/02  

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 5 KR 233/02  

    Krankenversicherung

  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 M 7201/95  

    Durchsetzung einer Zuwegungsbaulast nach Erlöschen der Grunddienstbarkeit in der

  • OLG München, 14.03.1997 - 21 U 2725/95  

    Gesetzesverstoß bei Vermietung oder Verpachtung einer Apotheke

  • OLG Köln, 23.07.1997 - 13 U 8/97  
  • LG Düsseldorf, 18.09.2007 - 4b O 320/06  

    Callunen-Sorten IV (Sortenschutz)

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