Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52   

Baurechtsgutachten

Art. 70, 74 Nr. 18, 75 Nr. 4 GG, Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, Sachzusammenhang, Natur der Sache, Steuerbegriff;

Abgrenzung Bauordnungsrecht - Bauplanungsrecht §§ 1 ff LBO, §§ 1 ff BauGB;

Art. 105 GG, keine Bundeszuständigkeit für Wertsteigerungsabgaben

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Baugutachten

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 70, Art. 73 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes - Verfassungsrechtliches Gutachten

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 3, 407
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Wird zitiert von ... (125)  

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung

    Eine bundesgesetzliche Zuständigkeit für dessen Regelung besteht kraft Sachzusammenhangs jedoch insoweit, als der Bund eine ihm zur Gesetzgebung zugewiesene Materie verständigerweise nicht regeln kann, ohne dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mitgeregelt werden (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 98, 265 ; 106, 62 ; 110, 33 ; stRspr; zum Datenschutzrecht vgl. Simitis, in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, § 1 Rn. 4).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01  

    Altenpflegegesetz hat im Wesentlichen Bestand

    Die hier allein in Betracht kommende Kompetenz kraft Sachzusammenhangs stützt und ergänzt eine zugewiesene Zuständigkeit nur dann, wenn die entsprechende Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen unerlässliche Voraussetzung für die Regelung der zugewiesenen Materie ist (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 8, 143 ; 12, 205 ; 15, 1 ; 26, 246 ; 26, 281 ; 97, 228 ; 98, 265 ; stRspr).

    Dies setzte voraus, dass der Bund die Zulassung zu den Altenpflegeberufen verständigerweise nicht regeln könnte, ohne zugleich auch die Zulassung zu den Berufen der Altenpflegehilfe zu regeln; diese Regelung müsste unerlässliche Voraussetzung für jene sein (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 8, 143 ; 12, 205 ; 15, 1 ; 26, 246 ; 26, 281 ; 97, 228 ; 98, 265 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02  

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    b) Entstehungsgeschichte und Staatspraxis haben für die Auslegung des Art. 74 GG besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 7, 29 ; 33, 125 ; 36, 193 ; 36, 314 ; 42, 20 ; 48, 367 ; 61, 149 ; 67, 299 ; 68, 319 ).
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