Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94   

Baustelleneinrichtung

Pauschalpreisvertrag, vergessener Posten;

§ 157 BGB, ergänzende Vertragsauslegung (hier verneint);

§ 242 BGB, Kalkulationsirrtum, Geschäftsgrundlage (nun speziell § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Risiko der Fehlkalkulation trägt beim Werkvertrag grds. der Unternehmer, venire contra factum proprium

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalpreis und Kalkulationsfehler (IBR 1995, 499)

Zeitschriftenfundstellen

  • BauR 1995, 842
  • NJW-RR 1995, 1360
  • ZfBR 1995, 302
  • IBR 1995, 499
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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05  

    Immobilien - Aufklärungspflicht verletzt: keine Vertragsanpassung möglich

    Geschieht das nicht, wird der Irrtum der anderen Vertragspartei vielmehr treuwidrig ausgenutzt, so führt dies aber nur dazu, dass diese Vertragspartei die irrende Vertragspartei nicht an ihrer Vertragserklärung festhalten darf, sondern aus einem gleichwohl zustande gekommenen Vertrag entlassen muss (BGHZ 46, 268, 273; 139, 177, 184; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1979, VII ZR 11/79, NJW 1980, 180; Urt. v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551, 1552 [Senat]; Urt. v. 13. Juli 1995, VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360).

    aa) Solche Umstände können etwa anzunehmen sein, wenn die eine Vertragspartei sich die unrichtige Kalkulation der anderen soweit zu eigen gemacht hat, dass eine Verweigerung der Anpassung gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) verstieße (Urt. v. 13. Juli 1995, VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360; Palandt/Heinrichs, aaO, § 119 Rdn. 21a a. E.).

    Entsprechendes kann gelten, wenn beide Parteien einen bestimmten Berechnungsmaßstab zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben (BGHZ 46, 268, 273; BGH, Urt. v. 13. Juli 1995, VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360).

    cc) Fehlen solche Umstände, kommt eine Vertragsanpassung nach Treu und Glauben nur in Betracht, wenn feststeht, dass die andere Vertragspartei den Vertrag auch mit dem berichtigten Inhalt abgeschlossen hätte (Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 71/80, NJW 1981, 1551, 1552; BGH, Urt. v. 13. Juli 1995, VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97  

    Kalkulationsirrtum: Anfechtungsrecht, Hinweispflicht des öffentlichen

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbleibt es bei der genannten Risikoverteilung zu Lasten des Erklärenden regelmäßig auch dann, wenn der Erklärungsempfänger den Kalkulationsirrtum des Erklärenden hätte erkennen können, ohne daß er ihn positiv erkannt hat (BGH, Urt. v. 13.07.1995 - VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360; Urt. v. 19.12.1985 - VII ZR 188/84, NJW-RR 1986, 569 f.; Urt. v. 04.10.1979 - VII ZR 11/79, NJW 1980, 180).

    Als mit den Grundsätzen von Treu -und Glauben unvereinbar wird man die Annahme eines fehlerhaft berechneten Angebots nur dann ansehen können, wenn die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist, etwa weil er dadurch in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (Hundertmark, aaO., 19; Ingenstau/Korbion, aaO., A., § 19 Nr. 3 Rdn. 28; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.07.1995 - VII ZR 142/94, NJW-RR 1995, 1360; a.A. Heyermann/Riedl/Rusam, aaO., B, § 2 Rdn. 21).

  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 6 U 107/11  

    Sachverständige - Gutachten unrichtig: Keine Haftung gegenüber Dritten!

    Da die Klägerin und die B... Leasing GmbH die (unrichtige) Kalkulation gleichermaßen zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben, würde eine Verweigerung der Anpassung seitens der B... Leasing GmbH gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen (Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 119 Rn. 21a; BGH v. 13.07.1995 - VII ZR 142/94 = NJW-RR 1995, 1360).
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  • OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00  

    Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung

    Ein Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Vergütung komme nur unter besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360), z. B. wenn der andere Vertragsteil sich die unrichtige Kalkulation soweit zu Eigen gemacht habe, dass eine Verweigerung der Anpassung gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen würde, ferner wenn beide Parteien einen bestimmten Berechnungsmaßstab zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht hätten oder wenn die andere Seite den Irrtum bemerkt und treuwidrig ausgenutzt habe.

    Wie das Landgericht Meiningen zutreffend ausgeführt hat, kommt ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung nur unter ganz besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360).

  • OLG Schleswig, 19.12.2003 - 14 U 63/03  

    Bauvertrag - Pauschalpreis mit Rechenfehler: Preisanpassung nicht ausgeschlossen

    Die Rechtsfolgen dieses Kalkulationsirrtums für den von den Parteien vereinbarten Pauschalpreis ergeben sich aus der Entscheidung des BGH in NJW-RR 1995, 1360.

    Sie hält sich an die Maßstäbe, die durch das Urteil des BGH in NJW-RR 1995, 1360 eindeutig beschrieben sind.

  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06  

    Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente

    Dieser führt grundsätzlich nicht zu einer Irrtumsanfechtung, sondern zu einer Vertragsanpassung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Vertragsparteien einem gemeinsamen Irrtum unterlegen sind; nur wenn der Irrtum auf einer einseitigen Fehlvorstellung einer Vertragspartei beruhen würde, wäre er grundsätzlich auch unter dem Gesichtspunkt von § 242 BGB unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1998, 3192 = BGHZ 139, 177; BGH NJW 1981, 1551; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH NJW-RR 1995, 1360; Palandt-Heinrichs § 119 BGB Rn. 21 a).
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00  

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    In einem solchen Fall mag etwas anderes gelten (vgl. BGH 13. Juli 1995 - VII ZR 142/94 - NJW-RR 1995, 1360; 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - BGHZ 139, 177 ff., zu IV 1 b und c der Gründe mwN).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10  

    Bauvertrag - Bedeutung von Detail-Vorgaben in Global-Pauschalverträgen

    Insofern liegen die Dinge anders als in dem Fall, in dem der Auftragnehmer unabhängig von Vorgaben des Auftraggebers (erkennbar) fehlerhaft kalkuliert hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - VII ZR 142/94, BauR 1995, 842, 843 f. = ZfBR 1995, 302).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 79/01  

    Höhe des Entgelts für die Rückführung überschüssigen Stroms durch einen

    Dabei ist unerheblich, aus welchen Gründen die Parteien diesen Punkt offen gelassen haben, ob sie bewusst auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet haben, ob die Lücke in der Vertragsregelung von Anfang an bestanden hat oder ob sie sich erst nachträglich als Folge des weiteren Verlaufs der Dinge ergeben hat (BGH NJW-RR 1995, 1360).
  • LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06  

    Sieg des ERC Ingolstadt vor Gericht

    Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken einer rechtsgeschäftlichen Regelung entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu schließen, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt offen gelassen haben (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1490; 1995, 1360); eine Regelungslücke liegt daher nicht nur dann vor, wenn die Parteien nicht an einen regelungsbedürftigen Punkt gedacht haben, sondern auch dann, wenn ein Punkt bewusst offen gelassen worden ist, weil die Parteien ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, diese Annahme sich aber nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2310; Palandt/Heinrichs , § 157 BGB Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 U 104/07  

    Bauvertrag - Pauschal- o. Einheitspreisvertrag: Beweislast für höhere Vergütung

  • LG Bonn, 07.08.2009 - 1 O 91/09  

    Bauvertrag - Schadensersatz nach § 8 Nr. 3 VOB/B ohne Ausspruch einer Kündigung?

  • OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97  

    Einigungsmangel, versteckter, Lageplan, Größenangabe, Auslegung,

  • KG, 14.01.2005 - 7 U 30/03  

    Architekten & Ingenieure - Schuldet Ausführungsplaner Anpassung an Fachplanung?

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2006 - 23 U 113/05  

    Reinigungsarbeiten - Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung?

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 21 U 118/00  

    Bauvertrag-Herabsetzung des Pauschalpreises bei Wegfall von Leistungspositionen

  • VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02  

    Vergabe - Kein Rechtsschutzbedürfnis bei mangelnder Antragsbefugnis

  • OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 12 U 259/97  
  • OLG Bamberg, 19.01.2005 - 3 U 53/04  

    Bauvertrag - Pauschalpreisrisiko und Verwirkung

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