Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
18.01.1991
Aktenzeichen
V ZR 11/90
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dejure.org

Baustoffhandel

nach Auflassung und Übergabe des Kaufgrundstücks kann dem Kaufpreisanspruch die allgemeine Mängeleinrede (vgl. § 478 BGB <Fassung bis 31.12.01>) entgegengehalten werden (ohne Festlegung auf eines der Gewährleistungsrechte);

§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), kein Verzug bei Bestehen von Einreden

Alpmann Schmidt

BGB § 320, § 459

Fundstellen
BGHZ 113, 232
NJW 1991, 1048
DNotZ 1992, 30
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