Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90 |
Baustoffhandel
Nach Auflassung und Übergabe des Kaufgrundstücks kann dem Kaufpreisanspruch die allgemeine Mängeleinrede (vgl. § 478 BGB <Fassung bis 31.12.01>) entgegengehalten werden (ohne Festlegung auf eines der Gewährleistungsrechte);
§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), kein Verzug bei Bestehen von Einreden
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines verkauften Grundstücks; Geltendmachung der Mängeleinrede
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewährleistungsanspruch nach Auflassung und Übergabe eines Grundstücks
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Verzug des Käufers nach Berufung auf arglistig verschwiegene Mängel bei Bezeichnung seines Gewährleistungsanspruchs erst im Prozeß
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 113, 232
- NJW 1991, 1048
- ZIP 1991, 319
- MDR 1991, 516
- BB 1991, 447
- DNotZ 1992, 30
- WM 1991, 545
- DB 1991, 694
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 14.06.2006 - VIII ZR 135/05
Kaufrecht - Mängeleinrede auch bei Verzug mit Zahlung des Restkaufpreises!
Dem Käufer steht die in § 478 BGB a.F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).*).Das Berufungsgericht hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Mängeleinrede aus § 478 BGB a.F., auch wenn sie - wie hier - erst im Prozess geltend gemacht wird, einen Verzug mit der Kaufpreiszahlung nicht nur hindert, sondern auch einen etwa bis dahin bestehenden Verzug entfallen lässt (BGHZ 113, 232, 236 unter Bezugnahme auf BGHZ 104, 6, 11 f.); insoweit gilt für § 478 BGB a.F. nichts anderes als für andere Einreden, die ein dauerndes oder zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht begründen (…BGHZ 113, aaO).
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …
cc) Nach ständiger Rechtsprechung der für das Immobilien- und das Mobiliarkaufrecht zuständigen Senate des Bundesgerichtshofs (BGHZ 34, 32, 37; 129, 103, 106; vgl. ferner BGHZ 10, 242, 249; 60, 319, 320; BGH, Urteile vom 18. April 1984 - VIII ZR 46/83 = WM 1984, 936 unter II 2 b cc und vom 18. Januar 1990 - V ZR 11/90 = WM 1991, 545 unter II 1), die von dem überwiegenden Teil der Literatur geteilt wird (…RGRK-BGB/Mezger aaO § 459, Rdnr. 29;… BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 320 Rdnr. 19/Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 320 Rdnr. 51;… Erman/Grunewald aaO Vorbemerkung § 459 Rdnr. 12;… Jauernig/Vollkommer, BGB, 7. Aufl., § 459 Anm. IV 1;… Palandt/Putzo aaO Vor § 459 Rdnr. 3, § 459 Rdnr. 7), kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache Gewährleistungsansprüche (§ 459 ff BGB) grundsätzlich erst nach Gefahrübergang geltend machen; vor Gefahrübergang bestimmen sich seine Rechte nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere der §§ 320 ff BGB. - BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98
Immobilien - Schadensberechnung beim Grundstückskauf
Da ihnen das Kaufobjekt nach Auflassung am 6. Januar 1995 übergeben wurde, sind sie hinsichtlich der von ihnen behaupteten Mängel auf die nach den kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften eingeräumten Rechte beschränkt, die Einrede nach § 320 BGB steht ihnen dagegen nicht mehr zu (BGHZ 113, 232, 235).
- BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 330/09
Mietrecht - Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln erst ab Kenntnis des Vermieters
Da den Beklagten mithin gegenüber der Mietforderung des Klägers für die Monate April und Mai 2007 die Einrede aus § 320 Abs. 1 BGB nicht zustand, kommt es nicht mehr auf die weitere von der Revision aufgeworfene Frage an, ob bereits das Bestehen der Einrede den Verzug ausschließt oder es zumindest einer Geltendmachung im Prozess bedarf (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90, BGHZ 113, 232, 236;… Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2006, § 543 Rn. 57;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 543 BGB Rn. 97). - BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93 Ob einer Umdeutung des unzulässigen Grundurteils in ein Endurteil das Verbot der reformatio in peius entgegenstände, weil darin eine verbotswidrige Änderung der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil des Beklagten als Rechtsmittelkläger läge (vgl. dazu etwa BGH, einerseits Urteil vom 30. Juni 1969 - V ZR 47/66 - NJW 1969, 2241, andererseits Urteile vom 24. Februar 1984 - V ZR 187/82 - NJW 1984, 2213 [2214] und vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90 - BGHZ 113, 232 [234]), mag auf sich beruhen.
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf …
Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675;… Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2). - BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89
Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach …
Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage reichsgerichtlicher Rechtsprechung ständig daran festgehalten, daß die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung beim Kauf als besondere und abschließende Regelung die allgemeinen Bestimmungen über Leistungsstörungen ausschließen (vgl. z.B. BGHZ 10, 242, 249; 60, 319, 320;… BGH, Urt. v. 14. Juli 1978, I ZR 154/76, NJW 1979, 33; Urt. v. 18. Januar 1991, V ZR 11/90, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 633/03
Mietrecht - Auslegung eines Mietvertrages
Es kann jedoch letztlich dahingestellt bleiben, ob sich die Beklagte den vom Landgericht beschiedenen Zwischenfeststellungsantrag dadurch zu eigen gemacht hat, dass sie auch nach dem Hinweis des Senats in der mündlichen Verhandlung, dass er in dem unzulässigen "Grundurteil" ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil im Sinne des § 256 II ZPO sieht, Zurückweisung der Berufung beantragt hat (…Thomas-Putzo-Reichold, 24. Aufl.2002, § 308 Rn. 5;… Zöller - Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 304, Rn. 18 a und § 308 Rn. 7; BGH NJW 1990, 1966 [1968] zu 2.) oder ob in einem solchen Fall eine Umdeutung des unzulässigen Grundurteils in ein Teil-Zwischenfeststellungsurteil unzulässig ist (so für die Revisionsinstanz BGH NJW 1984, 2213 [2214] zu 1. a.; BGH NJW 1991, 1048 zu I., wobei hier eine Klageerweiterung, die sich die Klägerin durch ihren Antrag hätte zu eigen machen können, aber nicht mehr möglich ist), denn auf diesen Verfahrensmangel - Unzulässigkeit des erstinstanzlichen Grundurteils - kommt es nicht an, weil der Widerklageantrag zu 2) unbegründet und deshalb abzuweisen ist. - BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90
Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks
Dagegen stehen dem Beklagten aufrechenbare Gegenansprüche aus Verzug nicht zu, weil seine Rechtsmängelhaftung einen Verzug des Klägers mit der Erfüllung des Kaufpreisanspruchs ausschließt (Senatsurt. v. 18. Januar 1991, V ZR 11/90, NJW 1991, 1048 ). - LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99
Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 09.02.2006 - V ZR 120/05
Aufhebung eines Berufungsurteils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
- BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
Zurückbehaltungsrecht im leasingtyp. Dreiecksverhältnis
- BFH, 11.02.1998 - I R 67/97
- BGH, 23.03.1998 - VIII ZR 185/96
- LAG Sachsen, 22.01.1997 - 2 Sa 992/96
- KG, 14.03.2003 - 14 U 212/01
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage bei …
- KG, 13.05.2004 - 8 U 298/03
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils: Gebot der Widerspruchsfreiheit
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