Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91 |
Bauvorhaben Ehrental
§ 263 StGB, Submissionsbetrug, Preisabsprachen, (vgl. jetzt auch § 298 StGB)
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 261 StPO
Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell; Submissionsbetrug; Berechnung des Vermögensschadens nach einem hypothetischen Marktpreis; Eingehungsbetrug; Erfüllungsbetrug); Überzeugungsbildung (Schätzung). - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unzulässige Preisabsprache
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betrug durch Preisabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Betrug durch Submissionsabsprache
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 263
Betrugsschaden bei Preisabsprachen im Ausschreibungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Preisabsprachen der Bieter strafbar? (IBR 1992, 168)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 186
- NJW 1992, 604
- NJW 1992, 921
- NStZ 1993, 40
- NStZ 1993, 40 A
- ZIP 1992, 266
- MDR 1992, 604
- BauR 1992, 383
- BB 1992, 234
- StV 1992, 230 (Ls.)
- ZfBR 1993, Bespr. 164
- ZfBR 1994, 105
- ZfBR 1992, 126
- WM 1992, 372
- DB 1992, 834
- ZfBR 1993, 164
- IBR 1992, 168
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …
Zu diesem Zeitpunkt war es, gestützt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1961 (BGHSt 16, 367), allgemeine Meinung in der Rechtsprechung, daß ein Teilnehmer an einer Ausschreibung, der ein angemessenes Angebot abgibt, nicht schon dadurch einen Betrug oder Betrugsversuch begeht, daß er Mitbewerber veranlaßt, nicht ernst gemeinte, höhere Angebote einzureichen; erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1992 ( BGHSt 38, 186) trat insoweit ein Wandel ein.Die Revisionen meinen, damit werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Indizien des Submissionsbetruges ( BGHSt 38, 186 ff.; BGH wistra 1994, 346 ff.) überbewertet.
In Fällen des Submissionsbetruges besteht der Vermögensschaden in einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber angenommenen Angebotssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre ( BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1994, 346, 347).
Dies kann nur anhand von Indizien festgestellt werden, deren Würdigung in erster Linie Sache des Tatrichters ist ( BGHSt 38, 186, 193).
Dessen Höhe war sodann durch Schätzung unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bestimmen (BGHSt 36, 320, 328; 38, 186, 193).
- BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00
Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre ( BGHSt 38, 186, 190 ff.), der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.Es kommt ausschließlich darauf an, ob der Auftraggeber einen höheren Preis versprochen hat, als ohne die Preisabsprache zustande gekommen wäre; es ist auch unerheblich, ob der vereinbarte Preis den Wertvorstellungen des Marktes entsprach (vgl. BGHSt 38, 186, 193 = NJW 1992, 921).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre ( BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340;… a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.
Nachdem es ausschließlich darauf ankommt, ob der Auftraggeber einen höheren Preis versprochen hat, als ohne die Preisabsprache zustande gekommen wäre, ist es auch unerheblich, ob der vereinbarte Preis den Wertvorstellungen des Marktes entsprach (vgl. BGHSt 38, 186, 193 = NJW 1992, 921) oder ob nach einem Abschlag in Höhe von 1 % ein den Wertvorstellungen des Marktes entsprechender Preis erreicht wurde.
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!
Da der Angeklagte über die Beschäftigung der bei den Einzugsstellen nicht angemeldeten Arbeitnehmer keine Aufzeichnungen führte, durfte das Landgericht die Höhe der an diese Personen gezahlten Löhne auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisse schätzen (vgl. BGHSt 38, 186, 193;… BGHR StGB § 266a Sozialabgaben 5; BGH wistra 2007, 220 f.).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Als Erfüllungsbetrug werden demgegenüber Fallgestaltungen bezeichnet, in denen erst die Abwicklung des Vertrags zu einem Vermögensschaden führt (vgl. BGHSt 32, 211 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 -, NJW 1992, S. 921 ;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 175, 177). - BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt
Sache aufgehoben hatte (BGHSt 38, 186), wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht mit einer Geldbuße in Höhe von je 4.000 DM belegt.Wann das Verfahren durch eine Sachentscheidung abgeschlossen werden kann, ist ungewiß, denn das angefochtene Urteil könnte wiederum keinen Bestand haben, weil es auf rechtsfehlerhafter Bewertung der festgestellten Tatsachen beruht und die Bindungswirkung der in diesem Verfahren bereits ergangenen Entscheidung des Senats vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 (BGHSt 38, 186 ff) außer acht läßt.
Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 - S. 11/12 verwiesen.
- OLG München, 19.02.2002 - 9 U 3318/01
Korruption am Bau - Folgen?
Mithin sind alle Tatbestandsmerkmale des Eingehungsbetruges nach § 263 StGB erfüllt, wie auch in den vom Erstgericht beigezogenen Strafurteilen abgeurteilt BGHSt 38, 186; BGH, NJW 1995, 737; Müller-Gugenberger/Bieneck/Gruhl, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl. 2000, § 58 Rdnr. 22-31; Diehl, Schadensersatzansprüche und deren Nachweis bei Submissionsabsprachen, ZfBR 1994, 105; a. A. und nicht überzeugend Schönke/Schröder/Cramer, Strafgesetzbuch, 26. Aufl. 2001, § 263 Rdnr. 137 a.Dann kommen folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht: Bereicherungsrechtliche Ansprüche So Werner/Pastor, a. a. O., Rdnr. 1044, 1922; Schönke/Schröder/Cramer, a. a. O., Anspruch auf die übliche Vergütung nach §§ 683 Satz 1, 670 BGB Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., § 2 VOB/B Rdnr. 20., Selbstkostenfestpreis nach der Verordnung PR 1/72 Diehl, a. a. O., 106; Heiermann/Riedl/Rusam, a. a. O., Rdnr. 16, 17; BGHSt 38, 186, 191 ff.
Die Schätzung im Strafverfahren hat den Zweifelssatz zu beachten BGHSt 38, 186, 193.
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung; …
Eine konkludente Erklärung derartiger Negativtatsachen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn es um erhebliche vorsätzliche Manipulationen des Vertragsgegenstandes geht, auf den sich das kommunikative Verhalten bezieht (vgl. RGSt 20, 144: Überstreichen schwammbefallener Hausteile; RGSt 59, 299, 305 f.: Überdecken schlechter Ware; RGSt 29, 369, 370; 59, 311, 312; BGH MDR 1969, 497 f.: Verfälschen von Lebensmitteln; BGHSt 8, 289: Zurückbehalten des Hauptgewinnloses einer Lotterie; BGH NJW 1988, 150: Erschleichen einer Prädikatsbezeichnung für Wein; BGHSt 38, 186; 47, 83: unzulässige vorherige Preisabsprache; vgl. zur konkludenten Täuschung bei Manipulation auch Pawlik, Das unerlaubte Verhalten beim Betrug [1999] S. 87). - BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94
AGB: Schadensersatz bei unzulässiger Submissionsabsprache
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes begründet eine wettbewerbswidrige Submissionsabsprache innerhalb eines geschlossenen Submissionskartells typischerweise ein hohes Schadensrisiko für den Auftraggeber (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 = BGHSt 38, 186, 194).Die Schwierigkeit, den Schaden im konkreten Einzelfall nachzuweisen, begründet keinen beachtlichen Einwand gegen die Schadenspauschalierung, weil diese Schwierigkeit eine Besonderheit der Schadensermittlung bei wettbewerbswidrigen Preisabsprachen ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, aaO. m.w.N.).
- BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00
Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit; …
Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist ( BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1997, 336, 340 m.w.N.).aa) Der Wert ausgeschriebener Bauarbeiten bestimmt sich nach dem Preis, der bei Beachtung der für das Ausschreibungsverfahren geltenden Vorschriften im Wettbewerb erzielbar ist ( BGHSt 38, 186, 190 ff.; BGH wistra 1997, 336, 340 m.w.N.).
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Wettbewerbsrecht - "Berliner Transportbeton-Kartell"
Deshalb spricht - wie der Bundesgerichtshof bereits im Hinblick auf Submissionsabsprachen ausgeführt hat ( BGHSt 38, 186, 194) - eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß das Kartell gebildet und erhalten wird, weil es höhere als am Markt sonst erzielbare Preise erbringt. - BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05
Strafrecht - Vermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen am Bau
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03
Strafrecht - Bestechung bei Auftragsvergabe
- BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
Frankfurter Kabelkartell
- BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung, …
- BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01
Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …
- OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06
Vergabe - Geräteliste: Muss Bieter Eigentümer der Geräte sein?
- OLG Frankfurt, 07.11.2006 - 11 U 53/03
Vergaberecht - Höhe des Schadenersatzes wegen Submissionsabsprachen
- BGH, 13.06.2001 - 3 StR 131/01
Voraussetzungen der Härteklausel bei der Verfallsanordnung (Berücksichtigung von …
- LG München I, 08.04.2003 - 4 KLs 305 Js 52373/00
Kursmanipulation durch unrichtige Darstellung
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
- BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
- BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94
Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum
- BGH, 11.10.2004 - 5 StR 389/04
Vergabe - Umgehung der Vergabevorschriften: Betrug oder Untreue?
- OLG Bamberg, 07.08.1998 - 6 U 31/98
Anfechtung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots
- KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09
Zur kartellrechtswidrigen horizontalen Preisabsprache zwischen Bietern
- BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
Zollplomben aus EU-Mitgliedstaat als dienstliches Siegel
- BGH, 21.06.1995 - 2 StR 758/94
- BGH, 02.08.2000 - 5 StR 3/00
Steuerhinterziehung; Zuordnung von Schwarzeinnahmen bei einer GbR (Gesellschaft …
- BayObLG, 28.01.2004 - 1 ObOWi 540/03
- OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08
- BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
- BGH, 18.06.1998 - VII ZR 315/97
Bereicherungsausgleich unter Subunternehmer, Hauptunternehmer und …
- BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
- BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95
- LG Berlin, 06.10.1995 - 9 O 672/94
Öffentliche Bauvergabe: Submissionsabsprache; pauschalierter …
- LG Mannheim, 04.05.2012 - 7 O 436/11
